Offiziere
René Ackermann, veröffentlicht am 16.09.2025
Allgemeines
Der aufgeschlagene Hut, auch Zweispitz, dreieckiger Hut oder «Nebelspalter» genannt, bestand aus schwarzem Filz. Die hintere Seite war 18 bis 19,5 cm, die vordere 12 bis 13,5 cm hoch. Die Ecken (die «Spitzen») hatte eine Länge von 12 bis 12,9 cm und eine Breite von 6 cm. Die beiden Klappen standen oben höchstens 12 cm auseinander.
Am Hut war eine schräg platzierte, unten halbrund geformte Ganse aus Bouillons angebracht. Bouillons waren aus gesponnenen Metallfäden bestehende, «dicke» Fransen. An den beiden Ecken, den Spitzen, des Huts waren Quasten angebracht. Bouillons und Quasten waren stets von der gleichen Farbe wie die Knöpfe der Uniform. Das untere Ende der Ganse wurde mit einem Knopf am Hut befestigt. Dieser Knopf entsprach in Farbe und Aussehen stets den Knöpfen auf der Uniform.
Unter dem oberen Ende der Ganse war eine runde Stoffkokarde befestigt. Die eidgenössische Kokarde hatte einen 9 mm breiten, roten äusseren Rand und einen inneren Teil von Silberfäden. Kantonale Kokarden entsprachen den Kantonsfarben, wobei die weisse Farbe in der Regel mit Silberfäden dargestellt wurde.
Je nach Grad, bestand die Ganse aus mehr oder weniger Reihen von Bouillons. Die Hutquasten waren, abhängig vom Grad des Trägers, aus Bouillons oder aus Fransen gefertigt. Auch die Kokarden wiesen zwei unterschiedliche Grössen auf. Der Hut der Obersten war mit einer 5,4 cm breiten, schwarzen Seidenborte eingefasst. Ein hängender, schwarzer Federbusch diente als zusätzliche Auszeichnung.
Der Zweispitz war äusserst unbeliebt. 1867 bezeichnete selbst der Bundesrat diesen Hut als ein an Unschönheit und Unbequemlichkeit unter allen Ausrüstungsgegenständen nichts seinesgleichen zu habendes Objekt. 1868 wurde der Zweispitz beim eidgenössischen Stab und somit in der Schweizer Armee abgeschafft.
Eidgenössischer Stab
Der eidgenössische Stab setzte sich aus Generalstab, Geniestab, Artilleriestab, Justizstab, Kommissariatsstab und Gesundheitsstab zusammen. All diesen Stäben waren Stabssekretäre beigegeben. Alle Angehörigen des eidgenössischen Stabes trugen den Zweispitz. Er war quasi ihr Erkennungszeichen.
Ganse, Hutquasten und Knopf waren vergoldet. Einzig beim Justizstab und beim Veterinärpersonal waren diese versilbert. Alle Stabsangehörigen trugen die eidgenössische Kokarde. Der Knopf auf der Ganse zeigte das Gepräge des eidgenössischen Kreuzes.
Nachfolgend sind die verschiedenen Hutgarnituren der einzelnen Grade aufgeführt:

Gewirkte Seidenborde, Ganse mit sechs Reihen Bouillons, Knopf mit Schweizerkreuz, Hutquasten mit Bouillons, eidgenössische Kokarde von 7,8 cm Durchmesser, schwarzer Federbusch (Foto S. B.)

Gewirkte Seidenborde, Ganse mit sechs Reihen Bouillons, Knopf mit Schweizerkreuz, Hutquasten mit Bouillons, eidgenössische Kokarde von 7,8 cm Durchmesser. Die Beamten mit Oberstenrang trugen keinen Federbusch. Die Kokarde müsste eigentlich unter dem oberen Rand der Ganse befestigt sein. Die beiden schwarzen Seidenbänder bei den Hutspitzen dienten der Stabilität oder der Dekoration und entsprachen nicht dem Reglement (Foto K. C.)

Ganse mit sechs Reihen Bouillons, Knopf mit Schweizerkreuz, Hutquasten mit Bouillons, eidgenössische Kokarde von 7,8 cm Durchmesser (Foto K. C.)
(ohne Abbildung)
Zweispitz der Ord. 1852 eines Majors oder Beamten mit Majorsrang.
Ganse mit sechs Reihen Bouillons, Knopf mit Schweizerkreuz, Hutquasten mit Fransen, eidgenössische Kokarde von 7,8 cm Durchmesser.

Ganse mit vier Reihen Bouillons, Knopf mit Schweizerkreuz, Hutquasten mit Fransen, eidgenössische Kokarde von 7,2 cm Durchmesser (Foto S. B.)
(ohne Abbildung)
Zweispitz der Ord. 1852 eines Stabssekretärs.
Ganse mit vier Reihen Bouillons, keine Hutquasten, eidgenössische Kokarde von 7,2 cm Durchmesser.
Ärzte und Pferdeärzte der Truppe
Auch die Ärzte und Pferdeärzte der Truppe trugen den Zweispitz. Im Gegensatz zu den Hüten des eidgenössischen Stabes, die eidgenössische Kokarden aufwiesen, trugen die Ärzte und Pferdeärzte der Truppe kantonale Kokarden an ihren Hüten. Welche Kokarde das war hing davon ab, welcher kantonalen Einheit sie zugeteilt waren. Auch ihr Hutknopf unterschied sich von demjenigen des eidgenössischen Stabes. Er zeigte nämlich kein Schweizerkreuz, sondern war blank, wies also keinen Dekor auf. Ärzte trugen vergoldete, Pferdeärzte versilberte Garnituren.
Mit dem Bekleidungsreglement von 1861 tauschten die Ärzte und Pferdeärzte den unbequemen Zweispitz gegen den Tschako.

Vergoldete Ganse mit vier Reihen Bouillons, vergoldeter, blanker Knopf, vergoldete Hutquasten mit Fransen, Zürcher Kokarde von 7,2 cm Durchmesser (Foto K. C.)
(ohne Abbildung)
Zweispitz der Ord. 1852 eines Pferdearztes der Truppe.
Versilberte Ganse mit vier Reihen Bouillons, versilberter, blanker Knopf, versilberte Hutquasten mit Fransen, kantonale Kokarde von 7,2 cm Durchmesser.
Quellen und Literatur
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27.08.1852.
- Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes vom 17. Jänner 1861.
- Abänderung des Bekleidungsreglements von 1861. Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrathes, vom 15. Januar 1862.
- Botschaft des Bundesrates betreffend Abänderungen und Ergänzungen an der Bekleidung und Ausrüstung des schweiz. Bundesheeres, vom 20. November 1867.
- Weisungen betreffend die Bekleidung und Ausrüstung. Kreisschreiben des eidgen. Militärdepartements an die Militärbehörden der Kantone, vom 13. Februar 1868.
- Beschluss des schweizerischen Bundesrathes betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
- Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
- Burlet, Jürg: Geschichte der eidgenössischen Militäruniformen, 1852-1992, Egg 1992.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.
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