Zeittafelhut und Bürstenkammhelm

1817-1918: Militärische Kopfbedeckungen im Museum Obwalden in Sarnen

Im Spätsommer 2026 fand eine Neuinventarisierung der sich im Depot des Museum Obwalden befindlichen militärischen Kopfbedeckungen statt. Unter der Federführung von Jasmin Gerig, Leiterin des Museums, wurden diese Arbeiten durch Klara Spichtig und René Ackermann durchgeführt. Klara Spichtig, pensionierte Leiterin des Museum Obwalden, kennt sich in den Beständen des Hauses wie in ihrer Westentasche aus. Sie stellte die Objekte bereit, lieferte Informationen und fotografierte die Stücke. René Ackermann, der Autor dieser Zeilen, begutachtete die einzelnen Kopfbedeckungen und erstellte die Inventarlisten.

Das Museum Obwalden an der Brünigstrasse 127 in Sarnen (Foto: Autor).

Insgesamt wurden bei dieser Inventarisierung 72, dem Historischen Verein Obwalden gehörende Kopfbedeckungen einer genauen Überprüfung unterzogen. Jedes Stück wurde dabei detailliert beschrieben, zugeordnet und mit einer aussagekräftigen Fotografie versehen in die Datenbank der Museumssammlung aufgenommen. Die inventarisierten Kopfbedeckungen liessen sich dabei in die vier Gruppen: «Obwaldner Kopfbedeckungen», «Gesamtschweizerische Kopfbedeckungen», «Kopfbedeckungen anderer Kantone» und «Ausländische Kopfbedeckungen» unterteilen. Aus allen Gruppen, mit Ausnahme derjenigen der ausländischen Kopfbedeckungen, werden nachfolgend einige repräsentative Stücke vorgestellt. Der Autor dankt an dieser Stelle der Leiterin des Museum Obwalden, Frau Jasmin Gerig, ganz herzlich für ihr Einverständnis zur Nutzung der im Beitrag verwendeten Fotos.

Obwaldner Kopfbedeckungen

Unter diese Gruppe fallen alle Kopfbedeckungen, die eindeutig und einzig dem Kanton Obwalden zuzuordnen sind. Es handelt sich dabei um die Stücke, die klare Obwaldner Kennzeichnungen, wie Kokarden oder spezifische Nummerierungen tragen, oder weitere unzweifelhaft obwaldnerische Merkmale aufweisen. Ebenfalls zu dieser Gruppe zählen Kopfbedeckungen, die zwar so auch in der übrigen Schweiz getragen worden sind, aufgrund ihrer Provenienz oder Besitzeretikette jedoch eindeutig einem Obwaldner Wehrmann zugewiesen werden können. Auf diese Kopfbedeckungen und auch auf die damaligen Obwaldner Truppen wird im Folgenden etwas näher eingegangen.

Periode 1817-1853

Obwaldner Einheiten von 1817 bis 1853
Bundesauszug und Bundesreserve:
– 1 Auszug-Infanteriekompanie (ab 1847, Nummer 68);
– 1/2 Auszug-Scharfschützenkompanie (ab 1847, Nummer 24);
– 1 Reserve-Infanteriekompanie (ab 1847, Nummer 68);
– 1/2 Reserve-Scharfschützenkompanie (ab 1847, Nummer 24).
Kantonale Landwehr (Stand 1832):
– 1 Landwehr-Füsilierkompanie;
– 1 Landwehr-Scharfschützenkompanie.
Kantonale Landwehr (Stand 1846):
– 1 Landwehr-Infanteriebataillon mit 4 Kompanien;
– 2 Landwehr-Scharfschützenkompanien;
– 1 Landwehr-Artilleriekompanie.

Nach den Wirren der Helvetik regelten die Kantone ihr Militärwesen neu. Dazu gab das eidgenössische «Parlament», die Tagsatzung, im Jahr 1804 erste allgemeine Bestimmungen vor. Der Nutzen einer schweizweiten Vereinheitlichung des Militärs war zwar erkannt, doch die Kantone hatten die Oberhoheit über ihre Truppen. Deren Befugnisse konnte und wollte man nicht allzu weit beschneiden. So sprach die Tagsatzung bezüglich der Uniformierung nur den Wunsch aus, dass wenigstens innerhalb der einzelnen Truppengattungen eines jeden Kantons eine gewisse Einheitlichkeit in der Bekleidung angestrebt werden sollte. Nur was die Gradabzeichen betraf, wurden klare Vorgaben gemacht. Bezüglich der Bewaffnung wurde bloss gefordert, dass alle Hand- und Faustfeuerwaffen das Kaliber von 17,5 mm aufweisen sollten. Diese Empfehlungen waren sehr weit gefasst. Wie sie von den Kantonen umgesetzt wurden, hing nicht zuletzt von deren finanziellen Möglichkeiten ab. So resultierte schliesslich eine von Kanton zu Kanton und von Truppengattung zu Truppengattung unterschiedliche Uniformierung und Bewaffnung.

Der Bundesvertrag von 1815 gab dann der Tagsatzung mehr Kompetenzen. Nun konnte sie daran gehen, auch das Militärwesen der einzelnen Kantone etwas stärker zu vereinheitlichen. Dazu erliess sie 1817 das «Allgemeine Militärreglement für die schweizerische Eidgenossenschaft». Dieses Reglement legte unter anderem auch fest, was alles zur Bekleidung der Soldaten und Offiziere zu gehören hatte. Ausserdem wurde geregelt, welche Farben die Uniformen der einzelnen Truppengattungen aufzuweisen hatten. Auch bezüglich der Bewaffnung ging man mehr ins Detail. Den Kantonen wurde dringend empfohlen, in ihren kantonalen Reglementen diesen Vorschriften zu folgen.

Gemäss dem Reglement von 1817 hatte Obwalden zwei Infanteriekompanien und eine Scharfschützenkompanie bereit zu halten, um diese bei einem Aufgebot der Tagsatzung für das eidgenössische Bundesheer als Auszug- bzw. Reservetruppen zur Verfügung zu stellen. Dieses Bundeskontingent hatte auszurücken, wenn eidgenössischer Unterstützungsbedarf gefordert war. Es konnte somit überall in der Schweiz zum Einsatz kommen. Aus den übrigen wehrfähigen Männern organisierte Obwalden eine Landwehr. Diese Truppe zählte nicht zum Bundeskontingent, verblieb im Kanton und wurde zu dessen Schutz eingesetzt. Das Obwaldner Militärreglement von 1819 legte die Dienstpflicht vom 20. bis zum 50. Altersjahr fest.

Hut, kant. Ord. um 1817, eines Unterwaldner Infanteristen, evtl. Fertigung um 1900 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0665).
Einen solchen, sogenannten «Zeittafelhut», trugen im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts Truppen verschiedener Kantone. Es existiert eine Abbildung aus dem Jahr 1804, die auch einen Unterwaldner Soldaten mit einer solchen Kopfbedeckung zeigt. Wann genau dieser Huttyp in Unterwalden eingeführt, bzw. abgeschafft wurde, ist nicht bekannt. Im eidgenössischen Militärreglement von 1817 wird er als runder, auf einer Seite aufgestülpter Hut beschrieben. Vor 1817 zierte häufig noch ein farbiger Federbusch den Hut. Später steckte man einen wollenen Pompon oben auf den Hutrand.

Die Bezeichnung «Zeittafelhut» stammt von der Ähnlichkeit des aufgestülpten Seitenteils des Hutes mit den grossen, oben halbrund geformten Zifferblättern damaliger Wanduhren. Der Hut trägt ein Hutband aus gewobenem Silberfaden. Das weist darauf hin, dass er von einer höheren Charge, wahrscheinlich einem Unteroffizier getragen wurde. Offiziere trugen zu der Zeit in der Regel einen Zweispitz. Obwohl die Anordnung der Farben auf der runden Kokarde derjenigen Obwaldens ab der Mitte des 19. Jahrhunderts entspricht, kann der Hut nicht zwangsläufig Obwalden zugeschrieben werden. Ende des 18. und anfangs des 19. Jahrhunderts kannte man noch kein genau definiertes Aussehen der Kantonalkokarden. Es könnte sich somit sowohl um einen Obwaldner als auch um einen Nidwaldner Hut handeln.

Basierend auf den eidgenössischen Vorschriften, regelte Obwalden mit dem kantonalen Militärreglement von 1819 auch die Uniformierung seiner Truppen neu. Der Kanton hielt sich dabei genau an die Vorgaben des eidgenössischen Reglements. Alles was bezüglich Uniformierung und Bewaffnung in diesem bereits geregelt war, wurde unverändert übernommen. Eine nochmalige Erwähnung dieser Bestimmungen im kantonalen Reglement erübrigte sich somit. Die Bekleidung bestand fortan aus Kaputmantel, Uniformfrack, Hose, Tschakohut, Halsbinde, Gamaschen, Schuhen und Tornister.

Bezüglich des genauen Aussehens der Obwaldner Kopfbedeckungen, aber auch der Uniformen, existieren keine gedruckten Bestimmungen. Obwalden folgte, wie auch alle anderen Kantone, allgemeinen Trends. So kam um 1810/1820 ein Tschakotyp auf, der aufgrund seiner unten schmalen und oben ausladenden Form als «Tanzbödeler» bezeichnet wurde. Später wurden die Tschakos oben immer schmäler, so dass sie gegen Mitte des Jahrhunderts eine beinahe zylindrische Form aufwiesen und als «Ofenrohr» galten. In der Folge wurden sie oben dann noch schmäler, erhielten also eine konische Form, und wurden nun als «Zigerstock» bezeichnet.

Bis Ende 1846 trugen die Obwaldner Truppen noch keine Nummer an ihrer Kopfbedeckung. Bei den beiden Infanteriekompanien hätte eine solche auch wenig Sinn gemacht. Denn die beiden Kompanien wechselten jährlich alternierend ihren Rang als I. und II. Kompanie. Die Infanteriekompanien unterschieden sich, wenn überhaupt, einzig durch die Farbe ihres oben auf dem Tschako steckenden, wollenen Pompons. Die Scharfschützen hingegen, sie trugen eine dunkelgrüne Uniform, unterschieden sich bereits damit von den Infanteristen, die dunkelblaue Uniformen trugen.

Die Zahl von zwei Infanteriekompanien und einer Scharfschützenkompanie, die Obwalden an das Bundesheer zu stellen hatte, blieb über die folgenden Jahrzehnte bestehen. Anfänglich wurden die Infanteriekompanien, zusammen mit solchen aus Nidwalden und Schwyz, zu einem Auszug- und einem Reserve-Infanteriebataillon zusammengefasst. Ab 1841 bildeten die Obwaldner und Nidwaldner Kompanien dann gemeinsam ein Bataillon. Im November 1846 beschloss die Tagsatzung, die Infanterie-Bataillone und die Kompanien der übrigen Waffengattungen zu nummerieren. Das Unterwaldner Bataillon erhielt die Nummer 68, die Obwaldner Scharfschützenkompanie die Nummer 24. Die ab 1853 durch das Unterwaldner Infanteriebataillon getragene Nummer 74, gehörte von 1847 bis 1853 noch einem Waadtländer Bataillon.

Tschako, kant. Ord. um 1846 eines Obwaldner Artillerieoffiziers (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0669).
Kanonenrohre, platzende Granaten, rote Pompons und gelbe Garnituren sind typische Merkmale für Tschakos der Artillerie. Von der exquisiten Machart her, ist dieser Tschako eindeutig einem Offizier zuzuordnen. Eigentliche Gradabzeichen an den Kopfbedeckungen wurden erst 1861 eingeführt. Davor unterschieden sich die Tschakos und Helme der Mannschaften und Offiziere einzig durch die zu ihrer Herstellung verwendeten Materialien. Kopfbedeckungen der Offiziere wurden stets aus feinerem Filz und mit vergoldeten oder versilberten Garnituren gefertigt. Das Band aus gewobenem Metallfaden am oberen Hutrand war ein typisches Zeichen für einen Offizierstschako. Manchmal diente dieses Band auch bereits zur Unterscheidung der Grade. Je breiter es war, desto höher war der Grad seines Trägers.

Der Kanton Obwalden verfügte im Jahr 1846 über eine Landwehr-Artilleriekompanie. Geführt wurde sie von einem Kommandanten, dieser wurde assistiert von zwei Leutnants. Der abgebildete Tschako dürfte einem dieser Offiziere gehört haben. Detaillierte reglementarische Bestimmungen zu diesem Tschako existieren nicht. Obwalden folgte, was die Uniformierung seiner Truppen betraf, dem eidgenössischen Reglement. Doch in diesem, damals geltenden Reglement von 1843 war zwar alles geregelt, bloss die Kopfbedeckungen nicht. Somit lag das Aussehen des Artillerietschakos in der Kompetenz der Obwaldner Regierung. Ob sich diese wirklich die Mühe machte, sich mit solchen Nebensächlichkeiten wie den Tschakos dreier Landwehroffiziere zu befassen, ist fraglich. Vielmehr ist anzunehmen, dass einer der Artillerieoffiziere sich diesen Tschako nach eigenem Gutdünken anfertigen liess. Das war nicht unüblich, denn die Offiziere hatten für ihre Uniformierung selber aufzukommen.

Die Landwehr des Kantons wurde von der Obwaldner Regierung jeweils den Bedürfnissen entsprechend organisiert. So bestand sie im Jahr 1832 aus einer Füsilier- und einer Scharfschützenkompanie. Allerdings waren diese beiden Kompanien nur auf dem Papier ausgewiesen. Erst 1846, nach den beiden Freischarenzügen, unternahm der Kanton ernsthaftere Anstrengungen. Nun bestand die Landwehr aus einem, aus vier Kompanien und einem Stab bestehenden Infanteriebataillon. Dazu kamen noch zwei Scharfschützenkompanien. Die 1. Scharfschützenkompanie und die 1. und 2. Infanteriekompanie bildeten die I. Landwehr. Die 2. Scharfschützenkompanie und die 3. und 4. Infanteriekompanie zählten zur II. Landwehr. Bei Bedarf wurde die I. Landwehr zuerst eingesetzt, während dem die II. Landwehr vorerst nur auf Pikett gestellt wurde. Im Gegensatz zum Bundeskontingent, zu dem Obwalden nur Infanterie zu stellen hatte, verfügte der Kanton in der Landwehr zu der Zeit auch noch über eine eigene Artilleriekompanie.

Periode 1853-1874

Obwaldner Einheiten von 1853 bis 1874
Auszug:
– 2 Füsilierkompanien im Auszug-Infanteriebataillon 74 (OW/NW), Nummern 74/I und 74/III;
– 1 Jägerkompanie im Auszug-Infanteriebataillon 74 (OW/NW), Nummer 74/J II;
– 1 Auszug-Scharfschützenkompanie, Nummer 24 (1853-1871);
– 1 Scharfschützenkompanie im Auszug-Scharfschützenbataillon 12 (OW/NW/UR/SZ), Nummer 12 (1871-1874).
Reserve:
– 1 Reserve-Infanterie-Einzelkompanie, Nummer 12;
– 1 Reserve-Scharfschützenkompanie, Nummer 68 (1853-1871);
– 1 Scharfschützenkompanie im Reserve-Scharfschützenbataillon 19 (OW/NW/UR/SZ), Nummer 19 (1871-1874).
Landwehr:
– 2 Landwehr-Infanterie-Einzelkompanien, ohne Nummern (bis 1866);
– 2 Landwehr-Infanterie-Einzelkompanien, Nummern 3 und 4 (1866-1874);
– 1 Landwehr-Scharfschützenkompanie, ohne Nummer (bis 1866);
– 1 Landwehr-Scharfschützenkompanie, Nummer 11 (1866-1874).

1848 wurde die Schweiz von einem Staatenbund zu einem Bundesstaat. Nun regelte der Bund das Militärwesen bis ins Detail. Obwalden hatte gemäss der eidgenössischen Militärorganisation von 1850, bzw. einer entsprechenden Regelung von 1852 und einer Verordnung des Bundesrates von 1853, zusammen mit Nidwalden ein Infanteriebataillon zum Bundesauszug zu stellen. Dieses Unterwaldner Bataillon, wovon Obwalden drei Kompanien, eine Jäger- und zwei Füsilierkompanien, und Nidwalden zwei Kompanien stellte, trug die Nummer 74. Die Jäger wurden für das aufgelockerte Gefecht als leichte Infanterie eingesetzt. Die Füsiliere hingegen, gingen in Masse, in breiten Gliedern, mehrere Reihen tief, gegen den Feind vor.

Tschako, eidg. Ord. 1852, eines Offiziers der 1. Füsilierkompanie (Obwalden) des Unterwaldner Auszug-Infanteriebataillons 74, so getragen von 1852 bis 1861 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 1049).
Die Tschakos der einzelnen Füsilier- und Jägerkompanien des Kantons unterschieden sich einzig durch den oben aufgesteckten, unterschiedlich farbigen Pompon. Seiner leicht konischen Form verdankte dieser Tschakotyp den Übernamen «Zigerstock». Das es sich dabei um einen Offizierstschako handelt, ist bloss am feineren Filz, den versilberten Garnituren und dem Samtband am oberen Tschakorand erkennbar.

Zusätzlich zu den Truppen des Auszug-Bataillons hatte der Kanton auch noch eine selbständige Einzelkompanie, die Nummer 12, für die Bundesreserve bereit zu halten. Diese Kompanie wurde als Bedeckung der eidgenössischen Divisionsartillerie eingesetzt. Von 1866 bis 1874 steuerte Obwalden ausserdem noch zwei Landwehr-Infanteriekompanien, welche die Nummern 3 und 4 trugen, zum Bundesheer bei. Diese beiden Kompanien bestanden schon zuvor, wurden einfach als I. und II. Kompanie bezeichnet und zählten damals noch nicht zum Bundeskontingent. Alle diese Kompanien galten als Einzelkompanien, waren also nicht mit anderen Kompanien zu einem Bataillon formiert.

Obwalden hatte ab 1853 auch zwei Scharfschützenkompanien zum Bundesheer beizutragen. Dabei trug die Auszug-Kompanie die Nummer 24 und die Reserve-Kompanie die Nummer 68. Dazu kam von 1866 bis 1874 noch eine bereits im Kanton existierende Landwehr-Scharfschützenkompanie, die mit ihrer Zuweisung zum Bundesheer die Nummer 11 erhielt. 1871 wurden die bisher einzeln agierenden Schweizer Scharfschützenkompanien zu Bataillonen zusammengefasst. Die Obwaldner Scharfschützen der ehemaligen Auszug-Kompanie 24 bildeten nun, zusammen mit je einer Kompanie von Uri, Schwyz und Nidwalden, das Auszug-Scharfschützenbataillon 12. Die Angehörigen der Reserve-Kompanie 68 zählten fortan, ebenfalls mit je einer Kompanie von Uri, Schwyz und Nidwalden, zum Reserve-Scharfschützenbataillon 19. Diese Nummerierungen hatten allerdings nur bis 1874 Bestand. Danach hatte Obwalden keine Scharfschützen mehr zum Bundeskontingent zu stellen.

Hut (Melone), eidg. Ord. 1861, eines Soldaten oder Unteroffiziers der Obwaldner Landwehr-Scharfschützenkompanie 11, so getragen von 1866 bis nach 1875 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 1055).
Die Scharfschützen zählten zu den Spezialtruppen und galten als Elite. Deshalb trugen sie an ihrem Hut auch ein dekoratives Waffengattungsabzeichen, bestehend aus zwei gekreuzten Scharfschützengewehren, sogenannten Stutzern. 1861 erhielten die Scharfschützen eine ganz spezielle Kopfbedeckung. Der zivilen Schützenmode folgend, trugen sie nun eine Melone. Diese war mit einem dunkelgrünen, von der Kokarde ausgehenden, in einem leichten Bogen nach hinten fallenden Busch aus Hahnenfedern geschmückt. Auf unserem Foto ist dieser Hahnenfederbusch bloss dazu gelegt. Zweckmässig war dieses fragile Konstrukt allerdings nicht. Schon acht Jahre nach ihrer Einführung, wurde diese Kopfbedeckung bei den Auszugtruppen bereits wieder abgeschafft. Einzig die älteren Soldaten der Landwehr trugen ihre Melone sogar noch bis in die Zeit nach 1875.

Das Obwaldner Militärreglement von 1856 legte die Dienstpflicht vom 20. bis zum 44. Altersjahr fest. Als 20 bis 22-Jähriger zählte man zur Rekrutenklasse. In den Bundesauszug trat man als 23-Jähriger ein. Nach einigen Jahren, spätestens jedoch als 34-Jähriger, wechselte man in die Bundesreserve. Dort verblieb man bis maximal zum 40. Altersjahr. Danach zählte man bis zum 44. Altersjahr zur Landwehrklasse. Die Altersgrenze für den Übertritt vom Auszug zur Reserve und von der Reserve zur Landwehr hob oder senkte sich, abhängig davon, ob der Auszug, bzw. die Reserve über genügend Soldaten verfügte.

Zweispitz, eidg. Ord. 1852, eines Hauptmanns oder Subalternoffiziers im eidg. Stab, aus dem Besitz von Dr. Melchior Stockmann-Wyrsch (1831-1922), Arzt in Sarnen, so von ihm getragen von 1858 bis 1866 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0663).
Einen solchen Zweispitz mit rot-silberner eidgenössischer Kokarde, goldener Ganse aus vier Reihen Bouillons, goldenem Knopf mit eidgenössischem Kreuz und goldenen Quasten mit Fransen trugen von 1852 bis 1868 unterschiedslos alle im eidgenössischen Stab eingeteilten Unterleutnants, Oberleutnants und Hauptleute. Einzig die Justizoffiziere und Pferdeärzte trugen statt goldenen, silberne Garnituren (siehe auch den Zweispitz weiter unten). Dieser Zweispitz stammt aus dem Besitz von Dr. Melchior Stockmann-Wyrsch (1831-1922), Arzt in Sarnen. Er war von 1858 bis 1866, erst als Unterleutnant, später als Oberleutnant im eidgenössischen Gesundheitsstab als Spitals- bzw. Ambulancenarzt tätig.

Periode 1874-1918

Obwaldner Einheiten von 1874 bis 1918 (* = mit Sternchen neben der Tschakonummer)
Auszug:
– 3 Füsilierkompanien im Auszug-Füsilierbataillon 47 (OW/NW), Nummern 47/I bis 47/III (1874-1912);
– 3 Füsilierkompanien im Auszug-Gebirgsinfanteriebataillon 47 (OW/NW), Nummern 47/I bis 47/III (ab 1912).
Landwehr:
– 3 Füsilierkompanien im Landwehr-Füsilierbataillon 47 (OW/NW), Nummern 47/I* bis 47/III* (1874-1897);
– 1/2 Füsilierkompanie im Landwehr-Füsilierbataillon 129, I. Aufgebots, Nummer 129/I (1897-1911);
– 1/2 Füsilierkompanie im Landwehr-Füsilierbataillon 129, II. Aufgebots, Nummer 129/I* (1897-1911);
– 1 1/2 Füsilierkompanien im Landwehr-Festungsinfanteriebataillon 173 (UR/OW/NW), Nummern 173/II (1/2) und 173/III (ab 1912).
Landsturm:
– 3 Füsilierkompanien im Landsturm-Füsilierbataillon 47 (OW/NW), Nummern 47/I* bis 47/III* (1893?-1912).
– 3 Füsilierkompanien im Landsturm-Füsilierbataillon 61 (OW/NW), Nummern 61/I* bis 61/III* (ab 1913)
– 2 Pionierkompanien im Landsturm-Pionierbataillon (OW/NW), (ab 1893?).

1874 erhielt die Schweiz eine neue Militärorganisation. In diesem Zusammenhang wurden alle Truppenkörper und Einheiten der Armee neu formiert und nummeriert. Das Unterwaldner Auszug-Bataillon trug fortan die Nummer 47. Im Auszug waren nun die 20 bis 32-jährigen Wehrmänner eingeteilt. Da die Jägerkompanien abgeschafft, bzw. in Füsilierkompanien umgewandelt waren, wurde das Bataillon nun nicht mehr als Infanteriebataillon, sondern als Füsilierbataillon bezeichnet. Die I., II. und III. Kompanie des Bataillons stellte Obwalden, die IV. Kompanie Nidwalden. Ab 1895 zählte das Unterwaldner Auszug-Füsilierbataillon 47 zur Sicherheitsbesatzung der Festung St. Gotthard. 1912 wurde das Bataillon dann zum Gebirgsinfanteriebataillon 47.

Tschako, eidg. Ord. 1898, eines Hauptmanns im Stab des Landwehr-Füsilierbataillons 129, so getragen von 1897 bis 1911 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0617).
Obwohl es sich beim Bataillon 129 um einen Truppenkörper der Landwehr handelte, finden sich auf diesem Tschako keine der sonst damals üblichen Landwehrsternchen. Da die Nummer 129 nicht mit den ein- und zweistelligen Nummern der Auszugbataillone verwechselt werden konnte, dienten die Sternchen dazu, die Landwehr des II. Aufgebots, diese trug nun solche, von derjenigen des I. Aufgebots, die keine Sternchen trug, zu unterscheiden.

Im Stab eine Bataillons waren damals fünf Offiziere tätig: ein Bataillonskommandant mit Majorsgrad, ein Bataillonsadjutant mit Hauptmannsgrad, ein Quartiermeister und zwei Ärzte. Dieser Tschako gehörte also entweder dem Bataillonsadjutanten oder dem, sofern dieser Hauptmannsgrad besass, Quartiermeister des Bataillons I. Aufgebots.

Neben dem Auszugbataillon hatte Obwalden zusammen mit Nidwalden ab 1874 auch noch ein Landwehr-Füsilierbataillon (OW Kp I-III, NW Kp IV) zu stellen. Da dieses Bataillon bis 1897 ebenfalls die Nummer 47 trug, wurden zur Unterscheidung des Auszug- und des Landwehrbataillons, bei den Tschakos der Landwehr neben der Nummer zwei kleine Sternchen angebracht. In der Landwehr waren die 33 bis 44-jährigen, bzw. ab 1908 die bis 40-jährigen Wehrmänner eingeteilt. Im Jahr 1897 wurde dieses Landwehr-Bataillon 47 umstrukturiert und erhielt neu die Nummer 129.

Bis 1907 gab es dann zwei Landwehrbataillone mit derselben Nummer 129. Beide waren gleich organisiert und zählten zur St. Gotthard-Besatzung. Das eine Bataillon 129 gehörte zur Landwehr I. Aufgebots, das andere zur Landwehr II. Aufgebots. Im Bataillon I. Aufgebots waren Wehrmänner im Alter von 33 bis 39, im Bataillon II. Aufgebots solche im Alter von 40 bis 44 Jahren eingeteilt. Ob- und Nidwalden stellten zusammen jeweils die I. Kompanie der beiden Bataillone. Die II. und III. Kompanien stellte Schwyz, die IV. Uri. 1908 wurden die beiden Bataillone dann wieder zusammengelegt. Das Bataillon behielt die Nummer 129 bis 1911. Dann wechselte die Nummer 129 zu einem Berner Truppenkörper.

Ab 1912 bildeten die Innerschweizer Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden neu das Landwehr-Füsilierbataillon 173. Obwalden stellte dazu die Hälfte der II. und die ganze III. Kompanie. Das Bataillon diente weiterhin als Sicherheitsbesatzung der Gotthardfestung und trug nun die Bezeichnung Festungs-Infanteriebataillon 173.

Tschako, eidg. Ord. 1898, eines Soldaten oder Unteroffiziers der III. Kompanie (Obwalden) des Unterwaldner Landsturm-Füsilierbataillons 61, so getragen von 1913 bis nach dem I. Weltkrieg (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0572).
Damit der Tschako des Unterwaldner Landsturm-Füsilierbataillons 61 nicht mit demjenigen des Schaffhauser Auszug-Füsilierbataillons 61 verwechselt werden konnte, trugen die Landstürmer Sternchen am Hut.

Ab 1918 wurde der kokardengeschmückte Tschako durch den Stahlhelm abgelöst. Neben diesem Helm, trugen alle Angehörigen der Armee einheitliche, sich nicht nach Kantonen unterscheidende Kopfbedeckungen, sogenannte Feldmützen. Fortan war es nicht mehr möglich, eine Kopfbedeckung einzig aufgrund ihres Aussehens dem Kanton Obwalden zuzuweisen.

Der 1887 gebildete Landsturm galt als die 3. Heeresklasse, neben der 1., dem Auszug und der 2., der Landwehr. Im Landsturm waren die ältesten Wehrmänner im Alter von 45 bis 50 (1887-1907), bzw. 41 bis 48 Jahren (ab 1908), sowie bedingt Taugliche und Freiwillige eingeteilt. In Friedenszeiten waren dessen Angehörige von jedem Übungsdienst befreit. Sie hatten einzig eine alljährliche Waffen- und Ausrüstungsinspektion zu bestehen. Wohl ab 1893 bildeten Obwalden und Nidwalden das Landsturm-Füsilierbataillon 47. Obwalden stellte dazu drei Kompanien (47/I-III). Ausserdem verfügte Obwalden auch noch über zwei Landsturm-Pionierkompanien. Diese bildeten mit zwei Nidwaldner Kompanien ein Landsturm-Pionierbataillon. 1913 wurde das Landsturm-Füsilierbataillon 47 umnummeriert und trug nun die Nummer 61. Die Kompanie 61/I hatte ihren Sammelplatz in Sachseln, die 61/II in Sarnen und die 61/III in Alpnachstad. Im I. Weltkrieg leistete das Landsturmbataillon Aktivdienst.

Feldmütze, eidg. Ord. 1875, eines Apotheker-Oberleutnants, aus dem Besitz von Carl Stockmann-Durrer (1863-1946), Apotheker in Sarnen, so von ihm getragen von 1897 bis 1907 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 1076 b).
Als zweite Kopfbedeckung neben dem Tschako verfügten alle Mannschaften und Offiziere über eine sogenannte Feldmütze. Die Feldmütze der Offiziere war aus dem gleichen Tuch gefertigt wie der Waffenrock. Auch die Passepoilierung, also der farbige Vorstoss an der Mütze entsprach der Farbe der Vorstösse an der Uniform. Ebenso stimmten die Farbe der Gradabzeichen, sowie die Farbe und der Dekor der kleinen seitlichen Knöpfe, die zur Befestigung des Sturmbands dienten, mit den Knöpfen der Uniform überein.

Apotheker trugen eine dunkelblaue Uniform mit (hell-)blauen Vorstössen und dazu goldene Knöpfe mit dem Dekor eines eidgenössischen Kreuzes. Genau so hatte sich somit auch die Feldmütze zu präsentieren. Die Offiziere mussten damals ihre Uniformen noch selber beschaffen. Sie liessen sie bei privaten Uniformschneidern auf Mass anfertigen. Innerhalb bestimmter Vorgaben, waren dabei gewisse Abweichungen von der Ordonnanz geduldet. Allerdings nutzten einige Offiziere diese Freiheit so sehr aus, dass sich das Militärdepartement öfters mal genötigt sah, diesbezüglich strenge Weisungen zu erlassen. Insbesondere was die Höhe des Stehkragens des Waffenrocks, die Länge der Ärmelumschläge und vor allem die Höhe der Feldmütze betraf, existierten «bis in’s Absurde gehende Varianten».

Gesamtschweizerische Kopfbedeckungen

Zur dieser Gruppe zählen Kopfbedeckungen, die unterschiedslos, also ohne besondere, einem Kanton zuordenbare Merkmale, in der ganzen Schweizer Armee getragen worden sind. Solche Kopfbedeckungen trugen natürlich auch Obwaldner Wehrmänner, die ihren Dienst in eidgenössischen Einheiten, wie z. B. in Stäben oder bei der Sanität leisteten. Nachfolgend werden drei solche Kopfbedeckungen aus dem Museum Obwalden vorgestellt.

Helm, sogenannter Bürstenkammhelm, um 1848 verwendet als eidgenössisches Muster (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0619).
Bereits 1843 erliess die Tagsatzung ein relativ detailliertes Bekleidungs- und Ausrüstungsreglement für die eidgenössischen Truppen. Allerdings konnten sich die Kantone damals noch nicht auf einheitliche Modelle für die Kopfbedeckungen einigen. So trugen die kantonalen Milizen einfach ihre bisher getragenen Tschakos und Helme weiterhin. 1847 einigte man sich endlich darauf, dass alle Truppen einen Tschako aus Filz zu tragen hatten. Ausgenommen von dieser Regelung war allerdings die Kavallerie. Diese sollte mit einem Helm ausgerüstet werden. Nur, wie dieser auszusehen hatte, darüber war man sich so gar nicht im Klaren. Deshalb wurden Musterexemplare einzelner Helme an die Kantone zur Stellungnahme gesandt. Schliesslich einigte man sich auf das Modell der Berner Kavallerie, welches dann leicht modifiziert, als eidg. Ord. 1852, bei allen Kavallerie stellenden Kantonen eingeführt wurde.

Um die an die Kantone gesandten Musterexemplare als solche zu kennzeichnen, wurden sie mit einer eidgenössischen Kokarde versehen. Diese eidgenössische Kokarde zeigte bis 1875 allerdings noch kein Schweizerkreuz. Vielmehr präsentierte sie sich in den eidgenössischen Farben rot und weiss, die durch einen äusseren roten Ring und ein inneres weisses Feld dargestellt waren. Allerdings bestand da eine gewisse Verwechslungsgefahr. Denn auch Obwalden und Baselland trugen genau die selbe Kokarde. Der Kanton Obwalden verfügte nie über Kavallerietruppen. Wie dieser Musterhelm in Obwalden hängen blieb, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Zweispitz, eidg. Ord. 1852, eines Majors im eidgenössischen Stab, so getragen von 1852 bis 1868 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0590).
Der Zweispitz war das Alleinstellungsmerkmal der Offiziere im eidgenössischen Stab und der Ärzte. Nur sie trugen diese besondere Hutform. Dieser Filzhut wurde etwas abschätzig auch als «Nebelspalter» bezeichnet. Denn deren Besitzer «trugen ihren Kopf manchmal etwas gar hoch». Der eidgenössische Stab bestand aus dem Generalstab, dem Artilleriestab, dem Geniestab, dem Kommissariatsstab, dem Justizstab und dem Medizinal- oder Gesundheitsstab. Alle in diesen Stäben eingeteilten Offiziere trugen bis 1868 statt des Tschakos einen Zweispitz.

Je nach Grad und Stabszugehörigkeit des Trägers unterschieden sich diese Zweispitze. Angehörige des General-, Artillerie-, Genie- und Kommissariatsstabs sowie Ärzte trugen goldene Garnituren am Hut. Die Mitglieder des Justizstabes und die Pferdeärzte trugen dagegen silberne Garnituren. Obersten, Oberstleutnants und Majore besassen eine Ganse, ein Dekorelement das vom oberen Hutrand über die Kokarde zur Hutmitte führte, aus sechs Reihen Bouillons, so hiessen die «dicken» Metallfransen. Die Ganse der Hauptleute, Oberleutnants und Unterleutnants bestand aus bloss vier Reihen Bouillons. Letztere drei Grade und die Majore trugen die an den Hutenden sitzenden Quasten aus dünnen Metallfransen. Oberstleutnants und Obersten hingegen solche aus Bouillons. Zur Unterscheidung dieser zwei Grade, trugen Obersten noch ein schwarzes, gewirktes Seidenband am oberen Hutrand.
Feldmütze, eidg. Ord. 1861, eines Hauptmanns der Kavallerie (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0571).
Obwohl es aus der Fotografie nicht so ersichtlich ist, die Farbe des Tuches dieser Feldmütze ist tatsächlich dunkelgrün. Einzig die Kavallerie und die Scharfschützen trugen diese Tuchfarbe. Alle anderen Truppen waren mit dunkelblauen Uniformen ausgerüstet. Wenn noch karmoisinrote Vorstösse, sowie silberne Gradabzeichen und Knöpfe zum grünen Tuch dazu kamen, konnte es keinen Zweifel geben, hierbei handelte es sich um ein Uniformstück eines Kavallerieoffiziers.

Vor 1861 trugen die Offiziere noch keine Gradabzeichen an ihren Kopfbedeckungen. Feinerer Filz, vergoldete oder versilberte Abzeichen, eventuell einmal ein samtenes oder metallenes Band am Deckelrand, das war alles, was die Tschakos der Offiziere von denjenigen der Unteroffiziere und Soldaten unterschied. Mit dem Bekleidungsreglement von 1861 führte die Schweizer Armee dann jedoch eine System von Gradabzeichen an den Kopfbedeckungen ein, das sich bis 1995 zu Halten vermochte. Denn nun wurden an den Feldmützen der Offiziere Streifen angebracht. Ein 3 mm schmaler, goldener oder silberner Streifen bezeichnete fortan den Unterleutnant, zwei den Oberleutnant und drei den Hauptmann. Ein 6 mm breiter Streifen stand dem Major, zwei dem Oberstleutnant und drei dem Oberst zu. Da sich diese Gradabzeichen an den Feldmützen gut bewährten, wurden ab 1869 dann auch die Tschakos mit solchen Streifen garniert. Allerdings empfand man die 6 mm breiten Streifen der höheren Offiziere als zu wenig markant. So wurden sie fortan in einer Breite von 8 mm getragen.

Kopfbedeckungen anderer Kantone

Unter diese Gruppe fallen Kopfbedeckungen, die aus eindeutig zuordenbaren, anderen Kantonen stammen und entsprechende spezifische Merkmale aufweisen. Über die Art und Weise wie diese Stücke ins Museum Obwalden gelangten, kann nur spekuliert werden. Ein spezielles Exemplar aus dieser Gruppe folgt zum Abschluss unserer Präsentation.

Helm, sogenannter Raupenhelm, eidg. Ord. 1852, eines Soldaten oder Unteroffiziers einer Schwyzer Guidenkompanie, so getragen von 1852 bis 1861 (© Museum Obwalden, Inv. Nr. W 0620).
Die Kavallerie betrachtete sich als Elite innerhalb des schweizerischen Bundesheeres. Innerhalb dieser Kavallerie gab es allerdings eine Unterteilung in Dragoner und Guiden. Und letztere fühlten sich als die Elite der Elite. Die Guiden waren den höheren Stäben zugeteilt und dienten diesen als Meldereiter, Sicherheitspersonal und «Pfadfinder». Guiden und Dragoner unterschieden sich in ihrer Uniform bloss in der Art und Farbe der Raupe auf ihrem Helm. Während bei den Dragonern eine schwarze Bärenfellraupe – das war nichts so besonderes, Bären gab es damals noch genug – ihre Kopfbedeckung schmückte, zierte diejenige der Guiden eine Raupe aus chromgelb gefärbter isländischer Schafwolle.

1852 gab es im Auszug acht Guidenkompanien und in der Reserve sechseinhalb. Eine Auszug-Guidenkompanie wies einen Bestand von nur 32 Mann auf. Eine Reservekompanie verfügte sogar über bloss 19 Mann. Der Sollbestand an Guiden in der Schweizer Armee betrug damals somit 380 Mann. Der abgebildete Helm trägt – auf der Fotografie täuscht die Farbe etwas – die rote Kokarde des Kantons Schwyz. Schwyz stellte 1852 die Auszug-Guidenkompanie 2 und die Reserve-Guiden-Halbkompanie 10 an das Bundesheer. Diese anderthalb Kompanien hatten einen Gesamtbestand von 42 Mann. Wenn man bedenkt, dass die Guiden ihren schweren Helm nur von 1852 bis 1861 trugen, und dass die meisten dieser Helme danach zu Dragonerhelmen umgerüstet wurden, man brauchte dazu bloss die Helmraupe auszutauschen, so gilt dieser, bis in unsere Zeit erhalten gebliebene Schwyzer Guidenhelm als Rarität.

Zum Schluss

Aktuell wird das Museum Obwalden umgebaut und ist deshalb geschlossen. Im Mai 2027 öffnet es wieder seine Tore. Die neue Dauerausstellung wird dann sicherlich viel Interessantes zu bieten haben. Und Sarnen ist sowieso einen Besuch wert. Ein gelegentlicher Abstecher in die Innerschweiz lohnt sich also auf jeden Fall.

Quellen und Literatur

  • Allgemeines Militär-Reglement, für den Schweizerischen Bundes-Verein, vom 22. Juni 1804.
  • Allgemeines Militair-Reglement für die Schweizerische Eidgenossenschaft, vom 20. August 1817.
  • Militärreglement des Kantons Obwalden, vom 2. Januar 1819.
  • Militärorganisation des Kantons Obwalden, vom 24. April 1842.
  • Reglement über das Kleidungswesen und die Equipierung der verschiedenen Waffengattungen der eidgenössischen Armee, vom 8. August 1843.
  • Civil-, Kirchen- und Militär-Etats des eidgenössischen Standes Unterwalden ob dem Wald, für die Jahre 1846, 1857 und 1864/65.
  • Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852.
  • Militärorganisation des Kantons Unterwalden ob dem Wald, vom 22. November 1856.
  • Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852, vom 17. Januar 1861.
  • Beschluss des schweizerischen Bundesrates betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
  • Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee, vom 24. Mai 1875.
  • Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweizerischen Armee, vom 11. Januar 1898.
  • Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
  • Schweizer Kriegsgeschichte, Heft 12, Bern 1923.
  • Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.

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