1852-1875: Epauletten, Achselbänder und Schwalbennester
René Ackermann, veröffentlicht am 23.01.2026
Epauletten dienten in der Schweizer Armee bis ins Jahr 1868, bzw. 1875 als Gradabzeichen der Offiziere, sowie als Waffen-, bzw. Funktionsabzeichen der Mannschaften. Für heutige Zeitgenossen ist es schwierig, die Vielzahl von metallenen oder wollenen, mit Fransen oder Bouillons behangenen, ein- oder mehrfarbig gehaltenen, links oder rechts getragenen Epauletten korrekt einzuordnen. Deshalb werden im Folgenden die verschiedenen, von 1852 bis 1868/1875 in der Schweizer Armee verwendeten Epauletten, Achselbänder und Schwalbennester kurz vorgestellt.

Einführung
Mit dem Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852 waren diese, zuvor in gleicher oder ähnlicher Art auch schon in den kantonalen Kontingenten getragenen Accessoires, auch für das neue schweizerische Bundesheer vorgeschrieben worden. Im Vorfeld gab es zwar Überlegungen, die als unzweckmässig und kostspielig angesehenen Mannschaftsepauletten abzuschaffen. Dieser Vorschlag stiess allerdings auf erheblichen Widerstand, vor allem aus der Westschweiz. Auch bezüglich der Beibehaltung der als ebenso unzweckmässig angesehenen und der Einfachheit eines republikanischen Heeres nicht entsprechenden Offiziersepauletten, gab es hitzige Diskussionen. Insbesondere die Kosten dieser Abzeichen gaben Anlass zu Kritik.
«Die Epaulette ist höchst unpraktisch; der Offizier kann über dieselbe weder einen Mantel anziehen, noch im Bivouak und Lager sich damit niederlegen und die in solchen Fällen so nötige Ruhe bequem geniessen. […] Nebst ihrer Unzweckmässigkeit ist sie aber auch noch äusserst kostspielig. Die Zahl der Offiziere des Bundesauszugs mit Inbegriff der Kombattanten des eidgenössischen Stabes beläuft sich wenigstens auf 2940. Nimmt man nun an, dass ein Paar Epauletten durchschnittlich 40 Schweizerfranken kostet, so erfordert die erste Anschaffung eine Summe von nicht minder als Frkn. 117’600!
Bedenkt man ferner, dass ein Offizier mit einem Paar Epauletten seine Dienstzeit nicht vollenden kann, sondern dass er während der Dauer des Avancierens bis zum Hauptmann gewiss noch ein zweites Paar bedarf, dass überdies der Stabsoffizier zum dritten und vierten Mal sich neue Epauletten anderer Art anschaffen muss, ohne aus den abgetragenen etwas Bedeutendes erlösen zu können, so beläuft sich die Ausgabe einzig und allein für Epauletten auf eine unglaublich hohe Summe, die zudem noch grösstenteils ins Ausland geht. […]»
Was folgte war, bezogen auf die Mannschaftsepauletten, ein guteidgenössischer Kompromiss. Dass die Spezialtruppen mit Epauletten ausgezeichnet wurden, war praktisch unbestritten. Doch beim rund 85 Prozent aller Truppen ausmachenden Gros der Armee, der Infanterie und den Scharfschützen, überliess man es den Kantonen, ob sie ihre Truppen mit Epauletten ausrüsten wollten oder nicht. So befriedigte man die Wünsche derjenigen Kantone, die diese Zierde den Soldaten belassen wollten, wie auch derjenigen Kantone die, auf ihre Finanzen achtend, die Epauletten abschaffen bzw. gar nicht einführen wollten. Auch bei den Offiziersepauletten beliess man es schlussendlich beim alt hergebrachten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil man sich nicht auf einen, wie auch immer gearteten Ersatz derselben einigen konnte.

Offiziersepauletten (oben) und Mannschaftsepauletten (Foto S. B.)
Doch schon im Jahr 1859 entbrannte die Diskussion betreffend der Beibehaltung oder Abschaffung der Epauletten von neuem.
«Die Epauletten sind in zweierlei Richtungen ins Auge zu fassen, einmal als Zier des militärischen Kleides, und zweitens als Distinktionszeichen bei den Offizieren. Dass sie die Achseln vor Säbelhieben schützen oder das Tragen des Gewehres erleichtern und so die Uniform schonen, ist völlig illusorisch. Als Zier erfüllen sie indessen ihren Zweck nur so lange, als sie neu und schön sind; einmal abgetragen oder vom Gebrauch zusammengedrückt, werden sie unschön. Trägt sie der Mann nicht auf der Schulter, so hat deren Unterbringung im Tornister grosse Schwierigkeiten, und soll der Kaput darüber angezogen werden, so wird das Aussehen des Mannes eckig, und überdies wird letzterer bedeutend in seinen Bewegungen gehemmt. Dazu sind sie teuer und häufigen Reparaturen unterworfen. Eine Beseitigung derselben erscheint demnach vom Gesichtspunkte der Zweckmässigkeit, wie von dem der Ökonomie völlig gerechtfertigt.
Aber auch für den Offizier sind sie nicht minder unbequem als für den Subalternen, ja sie sind es noch in höherem Masse, da sie grösser, metallen und leichter zu beschädigen sind, als die wollenen der Soldaten. Als Distinktionszeichen erfüllen sie bei den Subalternoffizieren ihren Zweck nur ungenügend, indem man schon ziemlich nahe bei einem Offizier stehen muss, um erkennen zu können, ob und welche rote Striche sich darauf befinden. Sie dienen aber dem Feinde als glänzende Zielscheiben; und will der Offizier, was bisweilen der Fall ist, beim Beginn eines Kampfes, zu Vermeidung jenes Übelstandes sich derselben entledigen, so legt er gleichzeitig die Kennzeichen seines Grades ab, weiss nicht, wo und wie sie unterbringen, und überdies zieht er sich, was viel bedenklicher ist, von den Leuten den Vorwurf der Furcht und der Mutlosigkeit zu.
Alles dieses sollte vermieden werden, und die Abschaffung der Epauletten erscheint daher auch von diesem Gesichtspunkte aus nicht nur gerechtfertigt, sondern selbst sehr wünschbar. Allerdings müssen sie durch ein anderes Distinktionszeichen ersetzt werden, und zwar sofort und gleichzeitig. Die Offiziere würden aber dadurch nicht in neue Kosten versetzt, denn der Verkauf oder das Einschmelzen ihrer Epauletten würde mehr abwerfen, als die Anschaffungskosten der neuen Zeichen, und für die Zukunft würden grosse Ersparnisse gemacht. […]
Die Abschaffung der Epauletten bei den Offizieren würde auch eine wesentliche Ersparnis herbeiführen. Wir haben in der Schweiz ungefähr 4500 Offiziere. Das Paar Epauletten durchschnittlich zu 60 Franken gerechnet, gibt ein Kapital von 270’000 Franken, das in den Epauletten liegt, und sich wenigstens alle 15 Jahre erneuern muss. Mit den Interessen des Kapitals beträgt demnach die jährliche Auslage immerhin 30’000 Franken, ein Summe, die weit zweckmässiger verwendet werden könnte.»
Doch alle diese Argumente verhallten ungehört. Die Epauletten wurden weiterhin beibehalten.
«Die Frage, ob die Epauletten überhaupt beibehalten oder durch eine andere Gradauszeichnung ersetzt werden sollen, veranlasste viele Erörterungen. Versuche über Ersetzung derselben wurden gemacht, gefielen jedoch nicht. Bei dem entschiedenen Hange, der in der französischen Schweiz für die Epauletten besteht, erscheint es am angemessensten, solche beizubehalten, bis früher oder später vielleicht die Erfahrung zu einer andern Überzeugung geführt und die Ansichten darüber sich mehr geeinigt haben werden.»

1868 war es dann doch soweit. Dem Beispiel der amerikanischen Armee folgend, wurden die Epauletten der Offiziere abgeschafft und durch die Achselbriden ersetzt. Die Mannschaftsepauletten hingegen, wurden noch bis 1875 ausgetragen. Allerdings waren überhaupt nur noch wenige Truppen mit solchen ausgerüstet. Denn die günstigen und zweckmässigen Achselklappen hatten sich zwischenzeitlich fast überall durchgesetzt.
Offiziersepauletten
Die Offiziersepauletten dienten zur Unterscheidung der Grade der Offiziere der Truppe, sowie der Offiziere des Generalstabes, des Genie- und des Artilleriestabes. Nur die Offiziere und Adjutant-Unteroffiziere dieser kombattanten Truppen und Stäbe waren berechtigt Epauletten zu tragen (Regl. 1852, §§. 153-160, 170-177).
Die Kader des Justizstabes, des Kommissariats- und des Gesundheitsstabes, die Ärzte und Pferdeärzte galten als Beamte oder eben Ärzte und verfügten deshalb nicht über einen Grad, sondern bloss über einen Rang. Beamte und Ärzte trugen keine Grad-, sondern Rangabzeichen. Diese Rangabzeichen bestanden aus Sternchen, Borden und Schnüren, die am Kragen und auf den Schultern der Uniform angebracht waren (Regl. 1852, §. 153).
Gemäss Reglement betrug die Breite des Bandes der Offiziersepauletten 6,6 cm. Die Länge der Epaulette war nicht festgelegt, sie sollte aber «in einem richtigen Verhältnis zur Schulter sein und nicht weiter als nötig über dieselbe hinausstehen». Die bei den Leutnants auf der Epaulette angebrachten roten Streifen sollten 3 mm breit sein und das Band der Länge nach «halbieren», bzw. «dritteln». Am äussersten Ende des Bandes stand ein kleiner Uniformknopf. Die Länge der Bouillons oder Fransen durfte höchstens 9 cm betragen. Die Farbe der «metallenen» Oberseite der Epauletten entsprach stets der Farbe der an der Uniform getragenen Knöpfe. Die Unterseite der Epauletten bestand aus Tuch in der Farbe des Aufschlagtuches der Uniform (Regl. 1852, §. 161).
Die roten Streifen auf den Epauletten der Unter- und Oberleutnants finden sich in zwei Varianten. Bei der einen Variante waren die Streifen in die «metallene» Oberfläche der Epaulette eingewoben. Diese Streifen weisen zumeist die dem Reglement entsprechende Breite von 3 mm auf. Diese Streifenvariante besass den Nachteil, dass sie sich nicht von «Unterleutnant» zu «Oberleutnant» anpassen liess. Bei der zweiten Variante, waren die Streifen in Form von roten, flachen Fäden auf der Epaulettenoberfläche befestigt. Bei dieser Variante konnte ein «Gradwechsel» ohne grossen Aufwand vollzogen werden. Allerdings besass diese Variante den Nachteil, dass die lose angebrachten, nur etwa 1,5 mm breiten Streifen oft rissen.

Die Offiziersepauletten unterschieden sich in der Farbe der «metallenen» Oberseite, der Farbe der aus Tuch bestehenden Unterseite und der Art der Fransen. Dicke Fransen, sogenannte Bouillons, waren den Obersten und Oberstleutnants vorbehalten. Majore, Hauptleute und Subalternoffiziere trugen dünne Fransen. Epauletten ohne Fransen wurden als Contreepauletten bezeichnet.
Nun ist es so, dass neben den unten aufgeführten Epauletten häufig auch Stücke existieren, die nicht in dieser Auflistung zu finden sind. Als Beispiel seien etwa die goldenen Epauletten eines Majors mit Artillerieknopf genannt. Die Truppeneinheiten der Artillerie, also die Batterien und Kompanien, verfügten über keine Majore. Wurden mehrere solche Einheiten zu einem grösseren Verband zusammen gezogen, wurde dieser durch einen höheren Offizier des eidgenössischen Stabes, mit Strahlenkreuz auf dem Knopf der Epaulette, geführt. Was soll das also mit den Majorsepauletten mit Artillerieknopf?

Einmal im eidgenössischen Stab eingeteilte Offiziere konnten aus diesem auch wieder austreten. Jüngere, subalterne Offiziere fanden dann wieder Verwendung in den Truppeneinheiten. Ausgetretene Stabsoffiziere, wie zum Beispiel unser Major, legten die Epauletten des eidgenössischen Stabes ab, und trugen wieder diejenigen ihrer Waffengattung. Wie diese Offiziere im einzelnen weiter verwendet wurden, kann hier nicht beantwortet werden. Zumeist übernahmen sie Aufgaben in den kantonalen Kontingenten.
Offiziere der Infanterie
Die Waffengattung Infanterie, also die Füsiliere und die Jäger, war in Kompanien und Bataillonen organisiert. Die Infanterie war die einzige Waffengattung überhaupt, die über Bataillone als Organisationseinheit verfügte. In der Regel bestand ein Infanteriebataillon aus vier Füsilierkompanien und zwei Jägerkompanien. Die Füsilierkompanien wurden auch als Zentrumskompanien, die Jägerkompanien als Jäger rechts und Jäger links bezeichnet. Jede Kompanie verfügte über einen Hauptmann als Einheitskommandanten, einen Oberleutnant, einen I. Unterleutnant und einen II. Unterleutnant.
Das Bataillon wurde von einem «Kommandanten» befehligt. Kommandant war bei der Infanterie eine Gradbezeichnung und entsprach derjenigen eines Oberstleutnants. Als Stellvertreter des Kommandanten amtete der Major. Kommandant und Major waren die Stabsoffiziere des Bataillons. Als Gehilfe des Majors fungierte der Aide-Major. Aide-Major war keine Grad-, sondern eine Funktionsbezeichnung. Die Tätigkeit des Aide-Majors war vergleichbar mit derjenigen des heutigen Bataillonsadjutanten. Als Aide-Major konnte ein Hauptmann oder ein Leutnant, also ein Ober- oder Unterleutnant eingesetzt werden. Weitere Epaulettenträger im Bataillonsstab waren der Quartiermeister, er bekleidete den Grad eines Hauptmanns oder Oberleutnants, und der Adjutant-Unteroffizier.
Die Epauletten der Infanterieoffiziere waren silbern. Ihre Unterseite bestand aus scharlachrotem Tuch. Der Knopf war silbern und blank.







Offiziere der Scharfschützen
Die Waffengattung Scharfschützen war in Kompanien organisiert. Jede Kompanie verfügte über einen Hauptmann als Einheitskommandanten, einen Oberleutnant, einen I. Unterleutnant und einen II. Unterleutnant. Bei den Scharfschützeneinheiten gab es weder Stabsoffiziere, also Offiziere vom Major aufwärts, noch Adjutant-Unteroffiziere.
Die Epauletten der Scharfschützenoffiziere waren golden. Ihre Unterseite bestand aus schwarzem Tuch. Der Knopf war golden und blank.
- Unterleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband waren zwei rote Streifen angebracht.
- Oberleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband war ein roter Streifen angebracht.

Offiziere der Kavallerie
Die Waffengattung Kavallerie, also die Dragoner und die Guiden, war in Kompanien organisiert. Jede Dragonerkompanie verfügte über einen Hauptmann als Einheitskommandanten, einen Oberleutnant und einen I. Unterleutnant. Guidenkompanien wurden von einem Oberleutnant kommandiert. Ihm zur Seite stand einzig ein I. Unterleutnant. Der Guiden-Oberleutnant konnte zum Hauptmann, der I. Unterleutnant zum Oberleutnant befördert werden. Bei den Kavallerieeinheiten gab es weder Stabsoffiziere, also Offiziere vom Major aufwärts, noch Adjutant-Unteroffiziere. Wenn zwei Dragonerkompanien zu einer Dragonerschwadron vereinigt wurden, wurde diese durch den dienstälteren Hauptmann kommandiert.
Die Epauletten der Kavallerieoffiziere waren silbern. Ihre Unterseite bestand aus karmoisinrotem Tuch. Der Knopf war silbern und blank.
- Unterleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband waren zwei rote Streifen angebracht.
- Oberleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband war ein roter Streifen angebracht.

Offiziere der Artillerie
Die Waffengattung Artillerie war in Batterien und Kompanien organisiert. Es gab 24-, 12-, 8- und 6pfünder-Batterien, Gebirgs- und Raketenbatterien sowie Positions- und Parkkompanien. Jede dieser Batterien/Kompanien verfügte über eine unterschiedliche Anzahl von Offizieren bzw. Adjutant-Unteroffizieren. Epauletten trugen die Hauptleute, die Oberleutnants, die I. Unterleutnants, die II. Unterleutnants und die Adjutant-Unteroffiziere. Bei den Artillerieeinheiten gab es keine Stabsoffiziere, also Offiziere vom Major aufwärts.
Die Epauletten der Artillerieoffiziere waren golden. Ihre Unterseite bestand aus scharlachrotem Tuch. Der Knopf war golden und mit dem Gepräge von zwei gekreuzten Kanonenrohren und einer Granate versehen.

- Unterleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband waren zwei rote Streifen angebracht.
- Oberleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband war ein roter Streifen angebracht.
- Hauptleute trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband befanden sich keine roten Streifen.
Offiziere des Genie
Die Waffengattung Genie, also die Sappeure und die Pontoniere, war in Kompanien organisiert. Jede Kompanie verfügte über einen Hauptmann als Einheitskommandanten, einen Oberleutnant, einen I. Unterleutnant und einen II. Unterleutnant. Bei den Genieeinheiten gab es weder Stabsoffiziere, also Offiziere vom Major aufwärts, noch Adjutant-Unteroffiziere.
Die Epauletten der Genieoffiziere waren golden. Ihre Unterseite bestand aus rotem Tuch. Der Knopf war golden und bei den Sappeuroffizieren mit dem Gepräge eines Helms und Kürass versehen. Bei den Pontonieroffizieren war der goldene Knopf mit dem Gepräge eines Ankers geschmückt.
- Unterleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband waren zwei rote Streifen angebracht.
- Oberleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband war ein roter Streifen angebracht.
- Hauptleute trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband befanden sich keine roten Streifen.
Offiziere des eidgenössischen Stabes
Im eidgenössischen Stab trugen nur die Offiziere des Generalstabs, des Geniestabs und des Artilleriestabs Epauletten. In diesen Stäben waren Offiziere vom Unterleutnant bis zum Oberst eingeteilt. Sie alle trugen goldene Epauletten. Eine Ausnahme bildeten einzig die Epauletten der Oberstleutnants, die aus einer Kombination von Gold und Silber bestanden. Die Epauletten dieser drei Stabsabteilungen unterschieden sich bloss in der Farbe ihrer tuchenen Unterseite. Diese war beim Generalstab karmoisinrot, beim Geniestab schwarz und beim Artilleriestab scharlachrot. Der Knopf war bei allen golden und mit dem Gepräge eines eidgenössischen Kreuzes im Strahlenkranz versehen. Diejenigen Hauptleute und Subalternoffiziere die Adjutantendienste leisteten, trugen die Epauletten «verkehrt» herum. Sie befestigten also die Fransenepaulette auf der rechten und die Contreepaulette auf der linken Schulter.
- Unterleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband waren zwei rote Streifen angebracht.
- Oberleutnants trugen eine Epaulette mit Fransen auf der linken und eine Contreepaulette ohne Fransen auf der rechten Schulter. Auf dem Epaulettenband war ein roter Streifen angebracht.




- Der Oberbefehlshaber trug auf beiden Schultern je eine Epaulette mit Bouillons. Das Epaulettenband war mit einer goldenen Stickerei, einem silbernen eidgenössischen Kreuz, und drei silbernen sechsstrahligen Sternen verziert.
Mannschaftsepauletten
Die Epauletten der Soldaten und Unteroffiziere bestanden aus Wolle. Die Länge des Bandes betrug maximal 16,2 cm. Das Band war 6,6 cm und der Schild 10,5 cm breit. Der Durchmesser des grossen Konturs betrug 1,2 cm. Die Fransen durften eine Länge von höchstens 9 cm haben (Regl. 1852, §§. 196, 197, 199, 201, 202).




- Füsiliere trugen zumeist keine Epauletten. Den Kantonen war es allerdings freigestellt, ihre Infanterie mit grünen oder roten Epauletten auszurüsten.
Achselbänder
Die Soldaten und Unteroffiziere der Kavallerie trug keine Epauletten, sondern «Achselbänder». Diese unterschieden sich von den Epauletten der übrigen Truppen dadurch, dass deren Oberseite ganz aus Metall bestand und sie keine Fransen besassen. Sie waren aus Neusilber, mit einer Zunge in Schuppenform gefertigt, mit karmoisinrotem Tuch gefüttert und verfügten über eine Lederzunge zum Befestigen. Die Gesamtlänge des Achselbandes betrug 16,2 cm. Die Länge des geschuppten Teiles betrug 9 cm, die obere Breite des Bandes 6,9 cm, die untere Breite 4,8 cm, die Breite des Schildes 10,8 cm und die Höhe des Schildes 7,2 cm (Regl. 1852, §§. 198, 202).

Schwalbennester
Die Spielleute der unberittenen Truppen, also die Tambouren der Infanterie, der Parkartillerie und der Genietruppen, sowie die Trompeter der Jäger und Scharfschützen trugen «Schwalbennester» aus farbigem Tuch auf den Schultern. Deren, längs dem Rande mit einem Cordon besetzte Zunge war 10,2 cm lang und 4,8 cm breit. Die auf dem gewölbten, gepolsterten Teil angebrachten Borden waren 1,2 cm breit. Die Länge der Fransen betrug 3,6cm cm (Regl. 1852, §§. 179, 195).


Schwalbennester der Trompeter der Jäger. Diese trugen rote Schwalbennester mit roter Zunge und grünem Cordon, grünen Borden und grünen Fransen (Foto S. B.)


Quellen und Literatur
- Botschaft des Bundesrates an die hohe Bundesversammlung, die Reorganisation des Militärgesetzes betreffend, vom 25. April 1849.
- Botschaft zu dem Gesetzentwurf über Kleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 2. August 1851.
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852.
- Bericht des Bundesrates an den hohen schweizerischen Nationalrat, betreffend die Bekleidung und Bewaffnung des Bundesheeres, vom 10. Dezember 1859.
- Botschaft des Bundesrates an die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft, betreffend einige Abänderungen in der Bekleidung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 15. November 1860.
- Weisungen betreffend die Bekleidung und Ausrüstung, vom 13. Februar 1868.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.
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