Tschakos, 1875-1898

Offiziere und Mannschaften

Allgemeines

Mit der Militärorganisation von 1874 wurden alle Einheiten der Armee neu nummeriert. Nun waren die Bataillone und Kompanien vom Westen des Landes zum Osten hin aufsteigend durchnummeriert. Das bedingte, dass an allen Tschakos neue Nummern angebracht wurden. Demzufolge war es absolut normal, dass Tschakos Befestigungslöcher und Abdrücke der alten Zahlen aufwiesen.

Die Armee bestand nur noch aus den beiden Heeresklassen Auszug und Landwehr. Die Landwehr trug die gleichen Nummern wie der Auszug. Zur Unterscheidung wurde deshalb ab 1875 am Tschako der Landwehr links und rechts der Nummer je ein kleines Sternchen angebracht.

Tschakos die bereits in der Zeit vor 1874 getragen worden sind, wurden natürlich auch noch nach dem Erscheinen des neuen Bekleidungsreglements von 1875 weiterhin getragen. Der Tschako der Ordonnanz 1869 war im Jahr 1875 bezüglich seiner Form keiner Änderung unterworfen. Hier wurden bloss die Garnituren, also Nummer, Pomponfarbe und eventuell Abzeichen angepasst. Bei Tschakos der Ordonnanz 1861 änderten zumeist nur Nummer und Pomponfarbe, die alten Abzeichen wurden belassen. Bei den nach 1875 erfolgten Inspektionen der Truppe, wurde jeweils grössten Wert darauf gelegt, dass alle Wehrmänner mit den neuen Einheitsnummern und gegebenenfalls den neuen Pomponfarben versehen waren.

An einem Tschako der Ordonnanz 1861 oder 1869 der eine Landwehrnummer aus der Zeit vor 1875 trägt, dürfen keine Landwehrsternchen montiert sein. Denn diese Sternchen wurden erst ab 1875 getragen. 1875 wurden alle Landwehreinheiten neu nummeriert. Das Tragen der alter Einheitsnummern aus der Zeit vor 1875 war nicht mehr gestattet. Somit war es auch nicht möglich, dass «alte» Nummern von «neuen» Sternchen flankiert waren.

Wie erwähnt, wurde der Tschako der Ordonnanz 1869 in seiner Form unverändert als Ordonnanz 1875 übernommen. Auch die Masse von Pompon, Kokarde, Ganse und Nummern blieben dieselben. Die Kokarden bestanden bei der Truppe und den Truppenoffizieren (Leutnant bis Hauptmann) aus Blech, bei den Stabsoffizieren vom Major aufwärts aus Seide.

1883 wurde für die Kavallerie ein neues Käppi zur Ordonnanz erklärt. 1888 wurde dann auch bei den übrigen Truppen ein neues Tschakomodell eingeführt. Dieser Tschako wies nun keine umlaufende Krämpe mehr auf. Augen- und Nackenschirm waren jetzt getrennt voneinander. Der Nackenschirm wurde etwas schmäler und steiler gestaltet. Der Deckel war nicht mehr kreisrund, sondern oval. Das Innenfutter war wie beim Tschako 1869/75 rund geschnitten. Nach 1898 wurde bei Tschakos der Ordonnanz 1888 häufig das rund geschnittene Innenfutter gegen das gezackte der neuen Ordonnanz getauscht.

Der Tschako der Kavallerie von 1883 blieb, 1898 nur geringfügig modifiziert, bis nach dem I. Weltkrieg in Gebrauch. Dem Tschakomodell der übrigen Truppen von 1888, folgte zehn Jahre später das neue der Ordonnanz 1898. Dieses entsprach von der Form her jedoch weiterhin demjenigen der Ordonnanz 1888.

Füsiliere

Ab 1875 setzte sich die Waffengattung der Infanterie aus Füsilieren und Schützen zusammen. Die bisherigen Jäger wurden zu Füsilieren. Die Füsilierbataillone bestanden nur noch aus vier Kompanien und einem Stab. Die einzelnen Kompanien des Bataillons trugen nun andere Pomponfarben als noch 1869. Der Stab trug weiterhin einen weissen Pompon, die 1. Kp nun einen grünen, die 2. Kp einen grünen mit weissem Ring, die 3. Kp einen gelben und die 4. Kp einen gelben mit weissem Ring. Die übrigen Tschakogarnituren blieben dieselben wie 1869.

Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten oder Unteroffiziers der 1. Kompanie des Luzerner Landwehr-Füsilierbataillons 43 (Foto S. B.)
Auszugs- und Landwehrtruppen besassen die gleichen Nummern. Zur Unterscheidung trugen alle Landwehreinheiten Sternchen neben der Nummer. Die Nummern der einzelnen Füsilierbataillone und ihre kantonale Zugehörigkeit präsentierten sich wie folgt:
(Auszug Bat Nr. 1-96 / Landwehr Bat Nr. 1-96, gleiche Kantonszugehörigkeit wie im Auszug):
ZH: 62-71 / BE: 21-40 / LU: 41-45 / UR: 87 / SZ: 72, 86 / OW u. NW: 47 / GL: 85 / ZG: 48 / FR: 14-17 / SO: 49-51 / BS: 54 / BL: 52, 53 / SH: 61 / AR u. AI: 83, 84 / SG: 76-82 / GR: 90-93 / AG: 46, 55-60 / TG: 73-75 / TI: 94-96 / VD: 1-9 / VS: 11, 12, 88, 89 / NE: 18-20 / GE: 10, 13.
Tschako der Ord. 1888 eines Soldaten oder Unteroffiziers der 2. Kompanie des Zürcher Landwehr-Füsilierbataillons 64 (Foto S. B.)

Schützen

Nach 1875 galten die Scharfschützen nicht mehr als eigene Waffengattung. Sie hiessen nun «Schützen» und waren Teil der Infanterie. Auch sie waren in Bataillonen organisiert. Die Schützenbataillone bestanden wie die Füsilierbataillone aus vier Kompanien und einem Stab. Die Pomponfarben der einzelnen Kompanien des Bataillons waren dieselben wie bei den Füsilieren. Der Stab trug einen weissen Pompon, die 1. Kp einen grünen, die 2. Kp einen grünen mit weissem Ring, die 3. Kp einen gelben und die 4. Kp einen gelben mit weissem Ring. Auch bei den Schützen änderten die Einheitsnummern. Die übrigen Abzeichen auf den Tschakos blieben wie bisher.

Nachfolgend sind die Nummern der einzelnen Schützenbataillone und die kantonale Zugehörigkeit ihrer Kompanien aufgelistet. Alle Landwehreinheiten trugen Sternchen neben der Nummer.
Auszug Bat Nr. 1-8 / Landwehr Bat Nr. 1-8 (gleiche Kantonszugehörigkeit wie im Auszug):
Bat 1: VD. / Bat 2: FR: I/2; NE: II/2; GE: III/2; VS: IV/2. / Bat 3: BE. / Bat 4: BE I+II/4; LU: III/4; NW: IV/4. / Bat 5: AG I+II/5; SO III/5; BL: IV/5. / Bat 6: ZH. / Bat 7: TG: I/7; AR II/7; SG: III+IV/7. / Bat 8: GR: I/8; TI: II/8; GL III/8; SZ IV/8.

Kavallerie

Die Kavallerie setzte sich weiterhin aus Dragonern und Guiden zusammen. An den Tschakos der Kavallerie traten 1875 einige augenfällige Veränderungen ein. Der markante Rosshaarbusch war nun nicht mehr direkt in den Pompon gesteckt. Nun befand sich zwischen Busch und Pompon eine weisse Metallhülse, die den Busch imposanter erscheinen liess. Die längsten Haare des Busches massen zwischen 35 und 40 cm. Die Quasten der Fangschnüre der Unteroffiziere waren nun mit Silber durchwirkt, diejenigen der Offiziere ganz von Silber.

Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten der Luzerner Landwehr-Dragonerschwadron 22 (Foto S. B.)
Die Auszugs-Dragonerschwadronen trugen die Nummern 1 bis 24. Die Kantonszugehörigkeit und die Nummern der Landwehrschwadronen waren dieselben wie beim Auszug. Zur Unterscheidung trugen deshalb alle Landwehreinheiten Sternchen neben der Nummer. Die Nummern der Auszugs- und Landwehrschwadronen waren die folgenden: ZH: 17, 18, 24. / BE: 7-13. / LU: 22. / FR: 5, 6. / SO: 14. / SH: 16. / SG: 20, 21. / AG: 15, 23. / TG: 19. / VD: 1-4.
Tschako der Ord. 1875 eines Oberleutnants der Luzerner Landwehr-Dragonerschwadron 22 (Foto S. B.)
Tschako der Ord. 1875 eines Unteroffiziers der Auszug-Guidenkompanie 12 (Foto S. B.)
Die Auszugs-Guidenkompanien trugen die Nummern 1 bis 12. Die Landwehr-Guidenkompanien hatten dieselben Nummern 1 bis 12 wie der Auszug. Zur Unterscheidung trugen deshalb alle Landwehrkompanien Sternchen neben der Nummer. Die Guidenkompanien waren nun eidgenössische Truppen und trugen deshalb die eidgenössische Kokarde.
Tschako der Ord. 1883 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Luzerner Auszug-Dragonerschwadron 22 (Foto S. B.)
1883 wurde für die Kavallerie ein neues Tschakomodell eingeführt. Dieses wies einen getrennten Augen- und Nackenschirm auf. Der obere Rand, die Seiten, der Kopfrand und die Umfassung von Augen- und Nackenschirm waren mit Metall verstärkt. Vorne befand sich ein sechseckiger Stern mit der ausgeschnittenen Einheitsnummer. Oben auf dem Tschako war in einer Tulpe ein Rosshaarpinsel eingesteckt. Dragoner trugen schwarze, Guiden weisse Pinsel. Als Kinnband diente eine auf Leder aufgelegte Kette. Diese war an den Tschakoseiten und hinten oben mit Löwenköpfchen fixiert. Alle diese Metallteile bestanden aus Neusilber. Unter der linken, seitlichen Spange befand sich eine kleine, bemalte Metallkokarde.
Innenansicht eines Kavallerietschakos der Ord. 1883 (Foto S. B.)
Tschako der Ord. 1883/94 eines Soldaten oder Unteroffiziers der reitenden Auszug-Maximgewehrkompanie IV (Foto S. B.)
1894 wurden bei der Kavallerie berittene Maschinengewehr-, sogenannte Maximgewehr-Kompanien formiert. Diese trugen einen Tschako wie die Guiden, allerdings mit einer römischen Kompanienummer am Tschakostern. Maximgewehrkompanien gab es nur im Auszug. Sie trugen die römischen Nummern I bis IV und die eidgenössische Kokarde.

Artillerie

Die Artillerie war in Einzelbatterien und- kompanien organisiert. Der Artillerietschako war keiner Änderung unterworfen, entsprach also weiterhin dem Modell der Ordonnanz 1869. Die neu errichteten Feuerwerkerkompanien trugen als Abzeichen eine gelbe Granate.

Nachfolgend sind die Nummern der einzelnen Einheiten der Artillerie und ihre kantonale Zugehörigkeit aufgelistet. Alle Landwehreinheiten trugen Sternchen neben der Nummer.
Feldbatterien: Auszug: Bttr Nr. 1-48 / Landwehr (L): Bttr Nr. 1-8:
ZH: 33-37, 47, 1 (L). / BE: 12-21, 2 (L). / LU: 22, 45, 46, 3 (L). / FR: 9. / SO: 29, 30, 4 (L). / BL: 27. / BS: 28. / AI/AR: 40. / SG: 41-44, 5 (L). / AG: 23-26, 31, 32, 6 (L). / TG: 38, 39, 7 (L). / TI: 48. / VD: 3-8, 8 (L). / NE: 10, 11. / GE: 1, 2.
Gebirgsbatterien: Auszug: Bttr Nr. 61, 62 / Landwehr: Bttr Nr. 61, 62 (gleiche Kantonszugehörigkeit wie im Auszug): GR: 61. / VS: 62.
Festungsartillerie, 1891-1894 (eidgenössische Kokarde, ohne Nummer): 1 Kompanie .

Tschako der Ord. 1875 eines Leutnants der Berner Auszug-Positionskompanie 2 (Foto S. B.)
Positionskompanien: Auszug: Kp Nr. 1-10 / Landwehr (L): Kp Nr. 1-15:
ZH: 1, 1 (L), 2 (L). / BE: 2, 3 (L), 4 (L), 5 (L). / FR: 3, 6 (L). / BS: 4, 7 (L). / AI/AR: 5, 8 (L). / SG: 6, 9 (L). / AG: 7, 10 (L), 11 (L). / TI: 12 (L). / VD: 8, 9, 13 (L), 14 (L). / GE: 10, 15 (L).
Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Landwehr-Parkkolonne 1 (Foto S. B.)
Die Parkkolonnen trugen die eidgenössische Kokarde und im Auszug die Nummern 1 bis 16. Die Landwehr trug die Nummern 1 bis 8, mit daneben angebrachten Landwehrsternchen.
Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Feuerwerkerkompanie 1 (Foto S. B.)
Die Feuerwerkerkompanien trugen die eidgenössische Kokarde und im Auszug und auch der Landwehr die Nummern 1 und 2. Die Landwehr trug deshalb Landwehrsternchen.
Tschako der Ord. 1875/88 eines Stabsoffiziers (Oberstleutnant) der Artillerie (Foto S. B.)
Tschako der Ord. 1875/88 eines Stabsoffiziers (Oberstleutnant) der Artillerie (Foto S. B.)
In der Übergangsphase vom Tschako der Ord. 1875 zu demjenigen der Ord 1888 fanden sich relativ häufig Offizierstschakos, die noch die alte Tubusform, aber bereits den zweiteiligen Schirm aufwiesen.
Tschako der Ord. 1888 eines Trompeters der Berner Landwehr-Feldbatterie 19 (Foto S. B.)
In den damaligen Vorschriften finden sich keine Angaben über den roten Rosshaarbusch der Artillerietrompeter. Dass ein solcher getragen wurde, belegen jedoch Fotos aus der Zeit.

Genie

Die Genietruppen waren ab 1875 in Bataillonen organisiert. Jedes Bataillon bestand aus einer Sappeur-, einer Pontonier- und einer Pionierkompanie. Die Pionierkompanie setzte sich aus einer Telegraphen- und einer Eisenbahnpionier-Abteilung zusammen. Alle Genietruppen trugen am Tschako jetzt die eidgenössische Kokarde. Bei den Genietruppen wurden nun drei verschiedene Waffengattungsabzeichen verwendet. Bei den Sappeuren bestand es aus gekreuzten Äxten hinter einem 2 cm hohen eidgenössischen Kreuz. Bei den Pontonieren aus gekreuzten Ruder und Stachel hinter einem 2 cm hohen eidgenössischen Kreuz. Bei den Pionieren aus gekreuzten Schaufel und Pickel hinter einem 2 cm hohen eidgenössischen Kreuz. 1878 fiel das Kreuz an diesen Tschakoabzeichen weg. 1886 wurde der braune Pompon durch einen schwarzen ersetzt.

1895 wurden die Genietruppen neu organisiert. Im Auszug gab es nun aus jeweils zwei Sappeurkompanien bestehende Genie-Halbbataillone, aus zwei Pontonierkompanien und einem Brückentrain bestehende Kriegsbrückenabteilungen, sowie als Einzeleinheiten organisierte Telegraphenkompanien. Ausserdem gab es nun auf Stufe Armee ein Eisenbahnbataillon. Die Landwehr-Genietruppen waren nun nicht mehr in Bataillonen, sondern in Einzelkompanien organisiert.

Der Pompon der jeweils 2. Kompanie der Genie-Halbbataillone und der Kriegsbrückenabteilungen war nun schwarz mit einem weissen Ring. Das Tschakoabzeichen der Sappeure blieb wie bisher. Die Pontoniere erhielten ein neues, aus einem Anker mit Tauwerk und dahinter gekreuzten Ruder und Stachel bestehendes Abzeichen. Auch die Telegraphenkompanien erhielten ein neues Tschakoabzeichen. Dieses bestand aus einer Signalscheibe mit vier Blitzstrahlen. Die Eisenbahnpioniere trugen weiterhin das Abzeichen aus gekreuzten Schaufel und Pickel. Da das neue Pontonierabzeichen viel Platz beanspruchte, musste die eidgenössische Kokarde verkleinert werden. Der Einheitlichkeit wegen, wurde bei allen Genietruppen diese kleinere Kokarde eingeführt.

Eine Besonderheit bezüglich der Tschakogarnituren bildeten die, jeder Infanteriekompanie zugeteilten vier Pioniere. Diese trugen zwar den braunen, später schwarzen Pompon der Genietruppen. Ihr Waffenabzeichen war aber nicht das der Pioniere, also Schaufel und Pickel, sondern dasjenige der Sappeure, die gekreuzten Äxte. Zudem trugen sie nicht die eidgenössische, sondern die kantonale Kokarde und die Nummer (gelb) der Einheit der sie zugeteilt waren.

Tschako der Ord. 1875/78 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Pontonierkompanie des Geniebataillons 1 (Foto S. B.)
Bis 1895 gab es acht Geniebataillone im Auszug mit den Nummern 1 bis 8. In der Landwehr gab es ebenfalls acht Geniebataillone, ebenfalls mit den Nummern 1 bis 8. Zur Unterscheidung trugen die Landwehreinheiten Sternchen. Jedes Bataillon bestand aus einer Sappeurkompanie, einer Pontonierkompanie und einer Pionierkompanie.
Tschako der Ord. 1875/86 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Pionierkompanie des Geniebataillons 3 (Foto S. B.)
Ab 1886 trugen die Genietruppen nicht mehr einen braunen, sondern einen schwarzen Pompon.
Tschako der Ord. 1888/95 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Telegraphenkompanie 1 (Foto S. B.)
1895 wurden Telegraphenkompanien geschaffen. Die vier Auszugskompanien trugen die Nummern 1 bis 4. Die vier Landwehrkompanien besassen ebenfalls die Nummern 1 bis 4. Zur Unterscheidung trugen die Landwehreinheiten Sternchen.

1895 wurden die Geniebataillone zu Halbbataillonen. Diese bestanden aus jeweils zwei Sappeurkompanien und trugen im Auszug die Nummern 1 bis 8. Die Landwehr blieb in Kompanien organisiert. Diese trugen die Nummern 1 bis 16.
Die aus jeweils zwei Pontonier- und einer Brückentrainkompanie bestehenden Kriegsbrückenabteilung trugen im Auszug, wie auch in der Landwehr die Nummern 1 bis 4.
Das Auszugs-Eisenbahnbataillon trug keine Nummer. Die Landwehr-Eisenbahnkompanien trugen die Nummern 1 bis 4.
Alle Landwehreinheiten trugen Landwehrsternchen.

Train

Die Traintruppen trugen bis 1895 einen weissen Pompon, eine eidgenössische Kokarde und eine Nummer (1 bis 8) auf dem Tschako. Nach 1895 trug der Train dieselben Pompons, Kokarden, Waffengattungsabzeichen und Nummern wie die Stäbe oder Truppeneinheiten denen er zugeteilt war. Bei der Infanterie blieb der Pompon allerdings weiss. Alle Landwehreinheiten trugen Sternchen neben der Nummer.

Verwaltung

Tschako der Ord. 1875 eines Leutnants der Auszug-Verwaltungskompanie 4 (Foto S. B.)
Die Verwaltungstruppen trugen stets bloss einen grünen Pompon, eine eidgenössische Kokarde und eine weisse Nummer auf dem Tschako. Gemäss Reglement hätten sie auch eine weisse Ganse am Tschako tragen müssen. Diese Vorschrift wurde aber nicht umgesetzt. Alle Landwehreinheiten trugen Sternchen neben der Nummer.
Verwaltungskompanien: Auszug: Kp Nr. 1-8 / Landwehr: Kp Nr. 1-8.
Tschako der Ord. 1875 eines Stabsoffiziers (Major) der Verwaltung (Foto S. B.)

Sanität

Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Ambulanz 13 (Foto S. B.)
1875 wurde die Sanität zu einer eigene Truppengattung. Es wurden Lazarette mit sogenannten Ambulanzen gebildet. 1895 wurden die Sanitätstruppen umorganisiert. Sowohl vor als auch nach 1895 gab es im Auszug stets 40 Ambulanzen, durchnummeriert von 1 bis 40. In der Landwehr gab es 16 Ambulanzen, mit den Nummern: 1, 2, 6, 7, 11, 12, 16, 17, 21, 22, 26, 27, 31, 32, 36, 37. Diese trugen Landwehrsternchen am Tschako.

Alle Sanitätstruppen trugen stets bloss einen blauen Pompon, eine Rot-Kreuz-Kokarde und eine weisse Nummer am Tschako. Gemäss Reglement hätten sie, so wie auch die Verwaltungstruppen, eine weisse Ganse tragen müssen. Diese Vorschrift wurde aber nicht umgesetzt. Originalfotos aus der Zeit belegen das. Bei der Sanität trugen auch die üblicherweise eine Seidenkokarde tragenden Stabsoffiziere die blecherne Rot-Kreuz-Kokarde.
Tschako der Ord. 1875 eines Soldaten oder Unteroffiziers des Landwehr-Sanitätszugs IV (Foto S. B.)
Bei der Sanität existierten auch noch sogenannte Sanitätstrainkompanien, Sanitätszüge, Transportkolonnen der Sanitätsreserve und Spitalsektionen. Als Besonderheit wiesen diese Einheiten weisse, römische Ziffern am Tschako auf. Deren Nummern gingen von I bis VIII.

Radfahrer

Tschako der Ord. 1893 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Auszug-Radfahrerabteilung IV (Foto S. B.)
1891 wurden Radfahrertruppen aufgestellt. Ihr Tschako wurde aus leichterem Material angefertigt und besass einen zur Ventilation dienenden Einsatz aus Kork zwischen Hut und Futter. Auf dem Tschako trugen sie eine eidgenössische Kokarde und eine gelbe, römische Nummer von I bis IV. Die Radfahrer des Armeestabes trugen statt der Nummer ein weisses («silbernes») Kreuz. Die Pompons waren bei den Radfahrern des Armeestabs karmoisinrot, bei denjenigen der Divisionsstäbe karmoisinrot mit weissem Ring sowie weiss mit karmoisinrotem Ring und bei den Landwehrradfahrern weiss.
Innenansicht des Radfahrertschakos Ord. 1893 (Foto S. B.)

Stäbe

Die Angehörigen aller Stäbe trugen den Tschako. Je nach Stab wurden unterschiedliche Pompons, Kokarden und Nummern getragen. Die Kokarden bestanden aus Seide für die Offiziere vom Major aufwärts, und aus Blech für alle unteren Offiziersgrade, Unteroffiziere und Soldaten.

Im Dienst trugen der General und die Obersten mit der Funktion eines höheren Stabsoffiziers (Oberst-Korpskommandant, Oberst-Divisionär, Oberst-Brigadier) statt des Pompons einen Busch von Hahnenfedern. Dieser war bei General, Divisionären und Waffenchefs weiss, bei den übrigen schwarzgrün. Der General trug ausserdem eine goldene Borde von der Breite des Deckelrandes am oberen Rand des Tschakos.

Tschako der Ord. 1875 eines Stabssekretärs (Adjutant Unteroffizier) (Foto S. B.)
Die Offiziere des Generalstabs und die Stabssekretäre trugen einen karmosinroten Pompon, eine eidgenössische Kokarde aus Seide (auch Hauptleute, subalterne Offiziere und Stabssekretäre), und ein silbernes eidgenössisches Kreuz. Die Offiziere trugen vergoldete Gradabzeichen.

Militärjustiz: schwarzer Pompon, eidgenössische Kokarde aus Seide (auch Hauptleute und subalterne Offiziere), silbernes eidgenössisches Kreuz, versilberte Gradabzeichen.

Regimentskommandanten (Oberstleutnant) der Infanterie: karmoisinroter Pompon, eidgenössische Kokarde aus Seide, silbernes eidgenössisches Kreuz, vergoldete Gradabzeichen.

Übrige Stabsoffiziere: Pompon entsprechend ihrer Waffengattung, eidgenössische Kokarde aus Seide, silbernes eidgenössisches Kreuz, vergoldete oder versilberte Gradabzeichen.

Adjutanten: Die zur Adjutantur abkommandierten Offiziere trugen an ihrem Tschako eine scharlachrote, mit silbernen Quasten versehene Fangschnur wie die Kavallerie.

Feldpostoffiziere (ab 1894): weisser Pompon, eidgenössische Kokarde aus Seide (auch Hauptleute, subalterne Offiziere und Stabssekretäre), silbernes eidgenössisches Kreuz, versilberte Gradabzeichen.

  • Beschluss des schweizerischen Bundesrathes betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
  • Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee. Beschluss des Bundesrathes vom 24. Mai 1875.
  • Spezialbestimmungen zum Reglement von 1875, Abschnitt Bekleidung und Bewaffnung der Offiziere, vom 1. März 1878.
  • Änderungen am Bekleidungsreglement (Schwarze Pompons für Genietruppen), vom 10. September 1886.
  • Änderung der Käppi-Ordonnanz, vom 21. Februar 1888.
  • Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Radfahrer, vom 11. August 1893.
  • Uniformierung und Bewaffnung der Feldpostfunktionäre, vom 31. Juli 1894.
  • Käppi-Abzeichen für die Genietruppen, vom 9. April 1895.
  • Abzeichen für den Train und die Ordonnanzen, vom 28. Mai 1895.
  • Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweizerischen Armee, vom 11. Januar 1898.
  • Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
  • Schweizer Kriegsgeschichte, Heft 12, Bern 1923.

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