Offiziere und Mannschaften
René Ackermann, veröffentlicht am 16.09.2025
Allgemeines
Der mit dem Bekleidungsreglement von 1861 eingeführte Tschako, im Reglement als «Käppi» bezeichnet, wurde von Infanterie, Guiden, Artillerie, Sanität und Instruktoren getragen. Er löste den Tschako von 1852 ab und war etwas weniger hoch als sein Vorgängermodell.
Er hatte eine konische Form und bestand aus wasserdichtem, gesteiftem, schwarzem Filz. Der Deckel und dessen Rand, die untere Einfassung, sowie der Schirm bestanden aus schwarzem, gewichstem Rindsleder oder lackiertem Glanzleder. Der Deckelrand war 1,8 bis 2,1 cm, die untere Einfassung 3 cm breit. Der Schirm war 4,5 cm breit, zur Seite hin leicht abgerundet und leicht abwärts gesenkt. Die vordere Höhe des Tschakos betrug 10,5 bis 12 cm, die hintere 16,5 bis 18 cm. Der Deckel hatte einen Durchmesser von 12,9 bis 15 cm.
Das Innenfutter des Tschakos bestand aus schwarzem Leder und war gezackt. Jede Zacke war mit einem kleinen Loch versehen. Darin war eine Schnur zum Zusammenziehen des Futters durchgezogen. Die Kinnriemen waren 1,8 cm breit, innen, oben im Tschako festgenäht und besass eine schwarze Metallschnalle.
Der auf den Tschako gesteckte Woll-Pompon bestand aus einer Kugel mit einem Durchmesser von 4,2 cm. Anfänglich wurden noch Pompons der Ord. 1852 verwendet, bei denen man einfach die Flamme abschnitt. Die oben am Tschako angebrachte, in den Kantonsfarben bemalte Metallkokarde hatte einen Durchmesser von 4,8 cm. Die Kokarde wurde mit Hilfe des sich an der Ganse befindlichen Knopfes befestigt. Dieser Knopf konnte durch eine Prägung auf der Ganse angedeutet sein, oder aber als eigentlicher, separater Knopf ausgeführt sein. Das Reglement beschrieb zwar Farbe und Masse der Ganse, aber nicht deren Aussehen. So kamen glänzende, matte, glatte oder geschuppte Exemplare zur Verwendung.
Die Nummer der Einheit oder des Bataillons war direkt oberhalb des Augenschirms angebracht und 3 cm hoch. Neben Pompon, Kokarde und Nummer befand sich auf jedem Tschako noch ein spezifisches Waffengattungsabzeichen. Die Metallfarbe von Ganse, Waffengattungsabzeichen und Nummer entsprach stets der Farbe der Knöpfe auf der Uniform.
Der Tschako der Offiziere entsprach demjenigen der Mannschaft. Er war jedoch von feinerer Qualität und mit Glanzleder ausgestattet. Die metallenen Garnituren auf den Offizierstschakos waren versilbert oder vergoldet. Am Tschako wurden keine Gradabzeichen getragen.
Dem Tschako der Ordonnanz 1861 folgte Ende der 1860er Jahre das neue Tschakomodell der Ordonnanz 1869.
Infanterie
Die Waffengattung der Infanterie setzte sich aus Füsilieren und Jägern zusammen und war in Bataillonen organisiert. Jedes Infanteriebataillon bestand aus sechs Kompanien. Einer 1. Jägerkompanie, auch Jäger rechts genannt, einer 2. Jägerkompanie, Jäger links genannt, und vier Füsilierkompanien. Die Füsilierkompanien wurden auch als Zentrumskompanien bezeichnet. Es gab auch einige Halbbataillone und wenige Einzelkompanien. Die Halbbataillone bestanden jeweils aus einer Jägerkompanie und zwei Füsilierkompanien.
Die Tschakos dieser Kompanien unterschieden sich einzig durch ihre verschiedenfarbigen Pompons. Der Stab trug einen weissen Pompon, die 1. Jägerkp einen grünen, die 2. Jägerkp einen gelb-grünen, die 1. Füsilierkp erst einen weissen, ab 15.01.1862 dann einen weiss-roten, die 2. Füsilierkp einen schwarzen, die 3. Füsilierkp einen gelben und die 4. Füsilierkp einen hellblauen Pompon.
Als Besonderheit trugen die beiden Stabsoffiziere des Bataillons, also der Kommandant und sein Stellvertreter, der Major, eine silberne Borde am oberen Rand des Tschakos. Das gab es nur bei der Infanterie. Denn nur diese war in Bataillonen organisiert. «Kommandant» war damals bei der Infanterie nicht nur eine Funktion, sondern auch ein eigene Gradbezeichnung. Sie entsprach derjenigen eines Oberstleutnants.
Als Waffengattungsabzeichen trug die Infanterie bloss einen senkrechten, unten abgerundeten Blechstreifen, die sogenannte Ganse. Diese war oben am Hut angebracht und diente gleichzeitig als Halterung für die Kokarde. Die Ganse war 6 cm lang und 2,4 cm breit. Sie bestand aus weissem Metall, konnte also verzinkt, verchromt oder vernickelt sein. Die Nummer des Bataillons war mit einzelnen, weissen Ziffern oberhalb des Augenschirms angebracht.
Die Nummern der Einheiten und deren Kantonszugehörigkeit blieben dieselben wie bisher. Die einzige Änderung betraf das Bataillon 126. Dieses wurde 1861 aus den bisherigen Einzelkp von SH (2, 3), AR (4, 5) und BS (16, 17) neu formiert.

Auszug: Bat Nr. 1-84, Einzelkp Nr. 1-7 / Reserve: Bat Nr. 85-125, Einzelkp Nr. 8-22. H bedeutet Halbbat, E heisst Einzelkp.
ZH: 3, 5, 9, 11, 29, 34, 48, 64, 85, 86, 87, 88. / BE: 1, 16, 18, 19, 30, 36, 37, 43, 54, 55, 58, 59, 60, 62, 67, 69, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96. / LU: 13, 24, 33, 57, 66, 97, 98. / UR: 75(H), 8(E), 9(E). / SZ: 32, 76(H), 116(H), 10(E), 11(E). / OW: 74(3 Kp), 12(E). / NW: 74(2 Kp), 13(E). / GL: 73, 117(H). / ZG: 77(H), 14(E), 15(E). / FR: 39, 56, 61, 78(H), 99, 118(H). / SO: Bat 44, 72, 79(H), Bat 100. / BS: 80(H), 1(E). / BL: 27, 81(H), 119(H), 18(E). / SH: 71, 120(H), 19(E). / AR: 47, 121(H). / AI: 82(H); 20(E), 21(E). / SG: 21, 28, 31, 52, 63, 68, 101, 102, 103. / GR: 22, 51, 65, 104, 122(H). / AG: 4, 15, 17, 38, 41, 42, 83(H), 105, 106, 107. / TG: 7, 14, 49, 108, 123(H). / TI: 2, 8, 12, 25, 109, 110. / VD: 10, 26, 45, 46, 50, 70, 111, 112, 113. / VS: 35, 40, 53, 114, 124(H). / NE: 6, 23, 115, 6(E). / GE: 20, 84(H), 125(H), 7(E), 22(E). / SH, AR, BS: 126.

Der Offizierstschako unterschied sich von demjenigen der Mannschaft einzig durch den feineren Filz, das Glanzleder und die versilberten Garnituren (Foto S. B.)

Die 1. Füsilierkompanie trug 1861 noch einen weissen Pompon. Da dies zu Verwechslung mit dem ebenfalls weissen Pompon des Stabes führte, wurde 1862 die Farbe des Pompons geändert. Fortan trug die 1. Füsilierkompanie einen Pompon, dessen oberer Teil weiss und der untere rot waren. Zur Herstellung des abgebildeten Tschakos wurde damals ein Offizierstschako der Ord. 1852 in der Höhe gekürzt. Ganse und Kokarde der Ord. 1852 wurden belassen, Pompon und Nummer der Ord. 1861 entsprechend ergänzt. Das Filzband am oberen Rand entsprach nicht dem Reglement, findet sich aber relativ häufig an Offizierstschakos dieser Zeit (Foto S. B.)
Guiden
Die Guiden trugen ab 1861 nicht mehr den Kavalleriehelm, sondern denselben Tschako wie die Infanterie. Alle Guiden trugen jedoch einen weissen Pompon. Die Nummer der Kompanie war mit einzelnen, weissen Ziffern oberhalb des Augenschirms angebracht. Als besonderes Merkmal war am hinteren, oberen Rand ihres Tschakos eine rote Fangschnur angebracht. Deren Befestigungsart war nicht definiert, bestand aber zumeist aus einem kleinen Löwenköpfchen mit Ring.
Nachfolgend sind die Nummern der einzelnen Guidenkompanien und ihre kantonale Zugehörigkeit aufgelistet.
Auszug: Kp Nr. 1-8 / Reserve: Kp Nr. 9-16 (jeweils nur Halbkompanien):
BE: 1, 9 (1/2). / SZ: 2, 10 (1/2). / BS: 3, 11 (1/2). / BL: 4, 12 (1/2). / GR: 5, 13 (1/2). / TI: 8 (1/2), 14 (1/2). / NE: 6, 15 (1/2). / GE: 7, 16 (1/2).
Artillerie
Die Artillerie war in Einzelbatterien und- kompanien organisiert. Alle Artilleristen trugen einen roten Pompon. Eine Ausnahme bildeten einzig die Trompeter der Artillerie. Diese trugen statt des Pompons einen hängenden Busch von roten Pferdehaaren. Die Ganse der Artilleristen bestand aus gelbem Metall, war 4,5 cm lang und 2,4 cm breit. Das Waffengattungsabzeichen aller Artilleristen bestand aus zwei gelben, gekreuzten Kanonenrohren die etwas kleiner waren als die am Tschako der Ord. 1852 getragenen Exemplare. Die Nummer der Kompanie war mit einzelnen, gelben Ziffern oberhalb des Augenschirms angebracht.

Feldbatterien: Auszug: Bttr Nr. 1-25, ab 1867 zusätzlich noch 28-30 / Reserve: Bttr Nr. 41-53:
ZH: 1, 4, 10, 28 (ab 1867), 41, 43. / BE: 2, 5, 6, 11, 29 (ab 1867), 44, 46. / LU: 12, 42. / FR: 13. / SO: 14, 47. / BL: 7. / BS: 15. / AR: 16. / SG: 8, 17, 48. / AG: 3, 18, 19, 30(ab 1867), 49. / TG: 20. / TI: 21. / VD: 9, 22, 23, 50, 51. / NE: 24, 52. / GE: 25, 53.


Das es sich um einen Offizierstschako handelt, ist bloss an der feineren Qualität des Filzes und den vergoldeten Abzeichen erkennbar (Foto S. B.)
Nachfolgend sind die Nummern der weiteren Einheiten der Artillerie und ihre kantonale Zugehörigkeit aufgelistet.
Gebirgsbatterien: Auszug: Bttr Nr. 26, 27 / Reserve: Bttr Nr. 54, 55:
GR: 26, 54. / VS: 27, 55.
Raketenbatterien (bis 1867): Auszug: Bttr Nr. 28-31 / Reserve: Bttr Nr. 56-59:
ZH: 28, 56. / BE: 29, 57. / AG: 30, 58. / GE: 31, 59.
Positionskompanien: Auszug: Kp Nr. 32-34, ab 1867 zusätzlich noch 31 / Reserve: Kp Nr. 60-69:
ZH: 32, 60. / BE: 33, 61. / FR: 62. / BS: 63. / BL: 64. / AR: 65. / AG: 66. / TG: 67. / TI: 68. / VD: 34, 69. / GE: 31 (ab 1867).
Parkkompanien: Auszug: Kp Nr. 35-40 / Reserve: Kp Nr. 70-75:
ZH: 35, 70. / BE: 36, 71. / LU: 37, 72. / SG: 38, 73. / AG: 39, 74. / VD: 40, 75.
Sanität
Krankenwärter:
Die Krankenwärter trugen ab 1861 nicht mehr ihre bisherige, konisch geformte Stoffmütze, sondern denselben Tschako wie die Infanterie. Ihr Pompon war jedoch kornblumenblau. Auf dem Tschako der Krankenwärter befand sich keine Einteilungsnummer.
Ärzte und Pferdeärzte:
Die Ärzte und Pferdeärzte der Truppe trugen ab 1861 nicht mehr den Zweispitz, sondern ebenfalls den Tschako. Der Tschako war mit einem kornblumenblauen Pompon, einer metallenen Ganse, einer Kantonskokarde und einer Nummer versehen. Bei den Ärzten waren die metallenen Garnituren vergoldet, bei den Pferdeärzten versilbert.
Instruktoren
Die Instruktoren trugen, sofern sie nicht beim eidgenössischen Stab eingeteilt waren, einen Tschako mit spezieller Garnitur. Ihr Pompon war scharlachrot. Die Ganse bestand aus gelbem Metall, die Kokarde aus Blech, in den eidgenössischen Farben, also aussen rot, innen weiss, bemalt. Als Abzeichen trugen sie einen Schild von gelbem Metall. Auf diesem war ein weisses, umstrahltes, eidgenössisches Kreuz appliziert. Auf dem Tschako wurde keine Nummer getragen.
Quellen und Literatur
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27.08.1852.
- Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes vom 17. Jänner 1861.
- Bundesrathsbeschluss, betreffend die Bekleidung und Bewaffnung der eidg. Instruktoren und Aspiranten der Spezialwaffen, vom 13. März 1861.
- Abänderung des Bekleidungsreglements von 1861. Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrathes, vom 15. Januar 1862.
- Beschluss des schweizerischen Bundesrathes betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
- Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
- Schweizer Kriegsgeschichte, Heft 12, Bern 1923.
- Burlet, Jürg: Geschichte der eidgenössischen Militäruniformen, 1852-1992, Egg 1992.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.
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