TOZZA, was?

1871: Eine Nachricht an die Lieben zuhause

T. O. Z. Z. A. Jedem Schweizer Soldaten werden diese fünf Buchstaben eingetrichtert. In der helvetischen Militärsprache steht diese Abkürzung für Dinge, die nicht offen kommuniziert werden sollten. Also für jene Teile eines Übermittlungsinhaltes, deren Abfangen dem Gegner erlauben würde, zeitgerechte Gegenmassnahmen zu treffen.

TOZZA steht somit für:

T = Truppen (wer)
O = Orte (wo, wohin)
Z = Zeiten (wann)
Z = Zahlen (wie viele)
A = Absichten/Aufträge

Das Verschleiern dieser fünf Begriffsinhalte sollte bei jeder Übermittlung, sei es am Telefon, per Funk oder auch in Schriftstücken zur Anwendung kommen.

Daneben gelten in der Armee auch noch drei Geheimhaltungsmerkpunkte. Diese lauten:

  • Schweigen («Kenntnis nur wenn nötig»);
  • Einschliessen (unter Verschluss halten);
  • Tarnen («verstecken»).

Befolgt man diese drei Merkpunkte zusammen mit der TOZZA-Regel, wird es einem Gegner schon ziemlich schwer gemacht, relevante Informationen abzufangen.

Nun, was heute gilt, galt auch früher schon. Seit jeher wird versucht, vertrauliche Nachrichten mit verschiedensten Methoden der Verschleierung vor unbefugten Blicken zu verbergen. Geheimhaltung ist also keine Erfindung der Neuzeit. Nicht einmal in der Schweiz …

Wenn eine Mobilmachung ausgerufen wird, wenn also Truppen zu einem Ernstfall aufgeboten werden, gibt es eine Bedrohungslage. Es existiert also ein möglicher Gegner. Sobald diese Tatsache eintrifft, ist es angezeigt, Übermittlungsinhalte zu verschleiern bzw. die Geheimhaltung anzuwenden.

1870/71, während des Krieges zwischen Deutschland und Frankreich, wurde die Schweizer Armee zur Grenzsicherung aufgeboten. Die Geschichte ist hinlänglich bekannt und muss hier nicht noch einmal dargestellt werden. Nun müsste man eigentlich meinen, dass während dieser Zeit auch beim Schweizer Militär die Regel galt, Nachrichten zu verschleiern. Aber weit gefehlt, wie folgendes Beispiel zeigt.

Telegramm mit Couvert (Privatsammlung).

Ein Telegramm

Mitte Januar 1871 war der Lenzburger I. Unterleutnant Walter Hünerwadel mit seiner Einheit, der Aargauer gezogenen 4 Pfünder-Kanonen-Kompanie (Batterie) Nr. 18, Richtung Jura unterwegs. In Basel angekommen, hatte Hünerwadel am 17. Januar Gelegenheit, ein Telegramm an seine Liebsten zuhause zu senden. Was aus heutiger Sicht etwas erstaunt, ohne die damaligen Umstände genau zu kennen, ist dabei der Inhalt seiner Meldung.

Detailansicht des Telegramms.
Transkription des Telegramms.

Denn Walter Hünerwadel teilte seinen lieben Damen zuhause in Lenzburg mit, dass er und somit auch seine Artillerie-Einheit, sich heute, den 17. Januar 1871 in Basel befinde. Morgen, den 18. Januar, sei man dann in Laufen und übermorgen, den 19. Januar, in Delsberg. Somit gab Hünerwadel mindestens vier, der TOZZA-Regel unterstehende Punkte, ziemlich sorglos unbeteiligten Personen gegenüber preis. Dadurch wurde natürlich auch der Geheimhaltungsgrundsatz «Schweigen», bzw. «Kenntnis nur wenn nötig» aufs sträflichste missachtet.

Soviel zum Thema Verschleierung und Geheimhaltung in der Schweizer Armee im Jahre 1871 …

Walter Hünerwadel

Walter Hünerwadel (*1846, †1885), wurde am 15.11.1866 als II. Unterleutnant der Artillerie brevetiert. Ab 1867 war er in der gezogenen 4 Pfd.-Kanonen Kompanie Nr. 18 (V. Division, 5. Artilleriebrigade) eingeteilt. Am 3.2.1869 wurde er dann zum I. Unterleutnant befördert. Er blieb weiterhin in der Kompanie Nr. 18 eingeteilt. Am 6.6.1871 wurde er Oberleutnant. Er war weiterhin in derselben Einheit eingeteilt. Diese hiess aber nunmehr 8 cm Batterie Nr. 18. Ab 1874 war er Hauptmann und Kommandant der 8 cm Batterie 26 im 2. Regiment der V. Artilleriebrigade. Am 27.12.1879 wurde er zum Major befördert und kommandierte das 3. Artillerieregiment der IV. Artilleriebrigade.

Hünerwadel war Unternehmer, Spross einer bedeutenden Lenzburger Unternehmerdynastie gleichen Namens. Er führte das familieneigene Bleiche-Geschäft. Seit 1870 war er mit seiner Cousine Maria Stephani verheiratet.

Major Walter Hünerwadel um 1880 (Fotografie: www.kunstbreite.ch).

Unter der Bezeichnung «Artillerieregiment» stellt man sich gemeinhin einen grösseren Verband vor. Tatsächlich jedoch, bestanden die Schweizer Artillerieregimenter jener Zeit nur aus jeweils zwei Batterien (Kompanien). So ist es auch verständlich, dass der Kommandant eines «Artillerieregiments» bloss den Grad eines Majors innehatte.

Quellen

  • Militär-Etats des Kantons Aargau der Jahre 1866 bis 1884.
  • Etats der Offiziere der Stäbe und der eidg. Truppenkörper der Jahre 1878 bis 1885.

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