Stellungskrieg

1847: Der Einsatzplan des Luzerner Landsturms im Sonderbundskrieg

Der Fund einer alten Landkarte mit einer Reihe darauf befindlicher seltsamer Symbole gab Anlass zu dieser kleinen Recherche. Die 1838 von den Gebrüdern Eglin, Lithographen in Luzern, hergestellte Karte zeigt den Kanton Luzern mit den angrenzenden Gebieten. Sie ist in schwarz-weiss ausgeführt und sehr detailreich gestaltet. Überall auf ihr finden sich Symbole, die nachträglich von Hand mit roter Tusche eingezeichnet worden sind. Rückseitig weist die Karte die handschriftliche Bezeichnung «Kanton Luzern» und die sicher später erfolgte Bleistiftnotiz «Sonderbunds Krieg» auf. Dass die Karte in einem Zusammenhang mit dem Sonderbundskrieg von 1847 steht, ist offensichtlich. Doch was bedeuten diese Symbole, von wem und wozu wurden sie auf der Karte angebracht?

Die Karte aus dem Sonderbundskrieg (Privatsammlung).

Die roten Symbole auf der Karte

Die auf der Karte eingetragenen roten Symbole bestehen überwiegend aus kleinen Dreiecken. Ausserdem existieren noch kleine schraffierte Flächen, quer durchgestrichene Strassen und abgewinkelte Linien. Zusätzlich angebrachte Vermerke finden sich, mit Ausnahme einiger weniger Namen von Dörfern im grenznahen Teil des Kantons Aargau, keine.

Wer im Militärdienst ein bisschen aufgepasst hat, identifiziert die quer durchgestrichenen Strassen rasch als «Strassenunterbrechungen» und die abgewinkelten Linien als Befestigungen bzw. Schanzen. Doch was bedeuten die schraffierten Flächen? Diese finden sich zumeist in unmittelbarer Nähe zur Luzerner Kantonsgrenze, oft queren oder flankieren sie die dortigen Einfallsachsen. Aus der Literatur entnimmt man, dass der Kanton Luzern seine Grenzen auch durch Palisaden und Verhaue, sowie das Ausbringen von Minen zu schützen trachtete. Somit können diese schraffierten Flächen als solche Hindernisbereiche identifiziert werden.

Beispiel einiger hellrot eingezeichneter Symbole. Man erkennt Strassenunterbrüche, Palisaden und Verhaue, Befestigungen bzw. Schanzen und rote Dreiecke.

Das markanteste und am häufigsten vorkommende Symbol bilden die kleinen roten Dreiecke. Diese stehen teils einzeln, zumeist jedoch zu mehreren, an verschiedenen Orten auf der Karte. Dass es sich dabei nicht um «Verschiebungspfeile» handelt ist offensichtlich. Die Spitzen der einzelnen Dreiecke zeigen oft in unterschiedliche Richtungen, selbst wenn die Zeichen eng beieinander stehen. Da sich die Dreiecke zumeist bei Ortschaften, auf Strassen oder in der Nähe von Befestigungen bzw. Schanzen befinden, liegt der Schluss nahe, dass diese Symbole Truppenstellungen bezeichnen.

Betrachtet man die Anordnung der Dreiecke etwas genauer, stellt man fest, dass nicht die Spitze des Dreiecks, sondern dessen Basis von Belang ist. Denn diese bezeichnet die Wirkungsrichtung, also die Front der betreffenden Stellung. Doch welche Truppen sollten dort kämpfen? Man geht wohl kaum Fehl in der Annahme, dass es Luzerner Einheiten sein mussten. Welche kämen dafür infrage? Luzern verfügte über drei Klassen von Truppen. Die erste Klasse wurde durch den Auszug gebildet, die zweite Klasse umfasste die Landwehr. Auszugs- und Landwehrtruppen bildeten die reguläre Miliz. Die dritte Klasse schliesslich, der Landsturm, konnte zur Unterstützung der regulären Truppen herangezogen werden.

Sind es Stellungen der regulären Truppen?

Könnten die Dreiecke also für Stellungen regulärer Truppen stehen? Um diese Frage zu beantworten, bedient man sich der einschlägigen Literatur aus der Zeit. Dort finden sich die Aufstellungen der Luzerner Truppen. Überträgt man diese Angaben auf eine Karte, ergibt sich folgendes Bild:

Die schwarze Linie zeigt die nördliche Abschnittsgrenze der Luzerner Auszugs- und Landwehrtruppen. Da sich viele der rot eingezeichneten Symbole nördlich dieser Linie befinden, können sie keine Stellungen dieser regulären Truppen darstellen.

Die regulären Truppen der Kantons Luzern, also dessen Auszugs- und Landwehreinheiten, waren vor dem Angriff der Tagsatzungsarmee in einem weiten Bogen von der Berner Kantonsgrenze im Westen bis zur Reuss im Osten aufgestellt. Dieser Bogen zog sich nicht etwa direkt entlang der nördlichen Kantonsgrenze, sondern etwa fünf bis zehn Kilometer südlich davon durch das Kantonsgebiet. Von den drei Luzerner Brigaden war die erste im Raum Willisau, die zweite im Raum Ruswil und die dritte im Raum Root stationiert. Ihre Operationsgebiete reichten nur wenig nördlicher als die Linie von Willisau über Sursee nach Beromünster. Viele der roten Dreiecke auf unserer Karte sind jedoch markant nördlich dieser Linie eingezeichnet. Somit ist es unwahrscheinlich, dass es sich dabei um Stellungen der regulären Luzerner Truppen handelt.

Sind es Stellungen der Landsturmtruppen?

Bleibt also noch der Landsturm. Doch was waren denn eigentlich die Aufgaben dieses Landsturms und wo sollte er eingesetzt werden? Eine im Januar 1847 erschienene Schrift eines hohen Luzerner Landsturmoffiziers verdeutlicht den Aufgabenbereich dieser Truppe:

«Gelingt es dem Landsturm, dem Gegner seine Subsistenzmittel zu entziehen, wenn auch nur für wenige Tage, oder seine Ruhe zu stören durch beständige Alarmierung, kann er die Flussübergänge verhindern, das Land vor und hinter dem Feinde durch Gräben und Verhaue unwegsam machen, seine Vorposten und Patrouillen ausheben, und die Kommunikation unterbrechen, so wird er in dem Masse, wie er dem Feinde Abbruch tut, den eigenen Truppen in die Hände arbeiten und den Dienst erleichtern. Wenn man beobachtet, dass Befriedigung oder Verweigerung dieser Bedürfnisse oft eben so vielen Einfluss ausüben, als einzelne Gefechtsmomente, so wird man ebensosehr von der Überzeugung durchdrungen, dass es unseren Milizen nicht möglich sein kann, allen diesen Verrichtungen im Falle feindlicher Invasion zu genügen; ihre Kraft muss ungeschwächt für Hauptschläge gespart werden, während der Landsturm gleich einem Schwarm von Hornissen das ganze Land überdeckt, den Feind neckt, überall sich zeigt und nirgends zu finden ist».

Dieser Aufgabenbeschrieb würde also schon einmal zu den auf der Karte eingezeichneten Befestigungen und Hindernissen passen. Doch wie verhält es sich mit dem Einsatzraum des Landsturms? Stimmen da Text und Karte ebenfalls überein? In der Literatur findet sich folgende aufschlussreiche Passage:

«Vorwärts dieser ersten Aufstellung [der regulären Truppen. Anm. d. Verf.] war dem Landsturmkommando eine Linie angegeben, auf welcher die Strassen und Defilees durch Anbringung einer Reihe von Verhauen und Minen für Artillerie unpassierbar gemacht, und für vorübergehende Verteidigung durch den Landsturm vorbereitet werden sollten. Diese Linie zog sich von Uffhusen und Zell an über die Höhen nach Pfaffnau , Langnau, Dagmersellen, Knutwyl, St. Erhard, Tann, Münster, Schwarzenbach, Aesch, Schongau, Müsswangen, und über den Lindenberg hin bis Pfaffwyl und Jnwyl. Überall waren auf dieser Linie, wo nach den Ansichten des zweiten Landsturm-Kommandanten die Verteidigung des Kantonsgebiets durch den Landsturm hätte beginnen sollen, dem letztern seine Positionen zum Voraus angewiesen, sowie auch die Rückzugs- und Konzentrationspunkte im Innern».

Luzerner Landstürmer mit gefangenen Freischärlern im Jahr 1845. Solche Darstellungen aus dem 2. Freischarenzug vermittelten ein sehr subjektives Bild. Die gefangenen Freischärler in der Bildmitte zeigen sich korrekt gekleidet, sittsam und ehrbar. Die sie umgebenden Landstürmer werden in zerschlissener Kleidung, saufend, grölend und altertümlich bewaffnet, als ein undisziplinierter Haufen dargestellt. Es ist klar, wo hier die Sympathie des Zeichners lag (Druckgrafik, 1847/48).

Nun herrscht Klarheit

Alle diese oben genannten Ortschaften befinden sich nördlich der durch die regulären Luzerner Truppen belegten Gebiete. Die auf unserer Karte eingezeichneten Dreiecke massieren sich genau im Raum dieser für den Landsturm als Einsatzgebiet bezeichneten Ortschaften. Bezeichnenderweise auch jeweils dort, wo wichtige Strassen nach Luzern führen.

Eine weitere Anhäufung von Dreiecken findet sich auch westlich von Luzern, im Bereich der Emme. Luzern wusste, dass dieser Abschnitt besonders gefährdet war. Denn zwei Jahre zuvor, während des 2. Freischarenzugs, überschritten die anrückenden Freischaren dort die Emme und besetzten den Gütsch und den Sonnenberg. Deshalb waren auch in diesem Bereich Stellungen vorgesehen. Allerdings nicht etwa für die regulären Truppen. Denn diese waren, wie oben gesehen, nördlich der Emme, im Raum Willisau und Ruswil stationiert.

Der Emme-Abschnitt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem 2. Freischarenzug, legte Luzern ein Schwergewicht seiner Verteidigung auf diesen Abschnitt.

Im Bereich südlich der Reuss finden sich hingegen relativ wenige Dreiecke. Das lässt sich dadurch erklären, dass dieser Fluss, im Gegensatz zur Emme, nicht durchwatet werden konnte, ein überraschender Angriff über die Reuss also nicht zu erwarten war. Nimmt man alle diese Informationen nun zusammen, kristallisiert sich heraus, dass sich die auf unserer Karte eingezeichneten Symbole nur auf die Stellungen und Kampfvorbereitungen des Luzerner Landsturms beziehen können.

Der Reuss-Abschnitt. Da dieser Fluss nicht durchwatet werden konnte, konzentrierten sich die Verteidigungsanstalten auf den Bereiche der beiden Brücken.

Organisation, Bewaffnung und Bekleidung des Landsturms

Zum Dienst beim Luzerner Landsturm waren all jene Männer zwischen dem 17. und 65. Altersjahr verpflichtet, die nicht im Auszug oder der Landwehr Dienst leisteten. Die Gesamtstärke des Luzerner Landsturms betrug etwa 16 000 Mann. Der Landsturm war gemeindeweise organisiert. Jede Gemeinde bildete aus ihrer Landsturmmannschaft jeweils eine oder auch mehrere Kompanien zu 60 bis 100 Mann. Verfügte eine Gemeinde nicht über genügend Männer um eine Kompanie zu bilden, so spannte sie dafür mit einer anderen Gemeinde zusammen.

Alle Gemeinden eines Gerichtsbezirkes bildeten zusammen ein Landsturmbataillon. Diese Landsturmbataillone wiesen stark unterschiedliche Truppenstärken auf. Das grösste Bataillon hatte einen Bestand von etwa 1200, das kleinste einen von nur etwa 450 Mann. Luzern verfügte über insgesamt 18 solche Landsturmbataillone. Die regulären Luzerner Truppen umfassten hingegen bloss 12 Bataillone. Jede Landsturmkompanie besass ein Fähnlein mit dem darauf angebrachten Namen ihrer Gemeinde und der Nummer ihrer Kompanie. Jedes Landsturmbataillon führte eine Fahne mit dem Namen des Gerichtsbezirkes dem die Mannschaft angehörte.

Landsturmfähnlein der Gemeinde Schüpfheim. Das Datum «Nov. 23. 1847», sowie der Rand-/Eckschmuck wurden nachträglich aufgestickt (Schützenmuseum Bern, Foto: Emil Dreyer).

Jeder Landsturmpflichtige musste sich mit einer Schuss- oder Schlagwaffe versehen. Die grosse Mehrheit war mit Gewehren und Stutzern bewaffnet. Unter diesen Feuerwaffen fanden sich viele sogenannte «Hausgewehre». Im Kanton Luzern war jeder Hausbesitzer verpflichtet, ein Gewehr einsatzbereit zu halten. Diese Gewehre waren auf dem Lauf mit dem Gemeindenamen und der Brandversicherungsnummer des Hauses versehen und verblieben stets zum entsprechenden Haus gehörig. Zu diesen Hausgewehren kamen noch weitere Waffen, welche sich in Händen von Zivilpersonen befanden und von diesen für die allgemeine Bewaffnung zur Verfügung gestellt werden mussten. Zusätzlich erhielt der Landsturm auch noch ältere Ordonnanzwaffen aus Zeughausbeständen.

Hausgewehr der Gemeinde Münster (Beromünster). Solche Gewehre dienten zur Bewaffnung des Landsturms (Privatsammlung).

So konnte das Gros des Landsturms mit Gewehren bewaffnet werden. Knapp 1800 Mann allerdings, also etwa jeder Neunte, waren einzig mit altertümlichen Morgensternen, Sensen, sowie sonstigen Stich- und Schlagwaffen ausgerüstet. Von den Morgensternen und Sensen waren Muster bereit gestellt worden, damit örtliche Schmiede und Holzarbeiter solche selbst herstellen konnten.

Morgenstern und «Kriegssense». Solche veralteten, martialischen Waffen wurden von Teilen des Luzerner Landsturms geführt (Privatsammlung).

Die Landsturmmänner trugen ihre zivile Kleidung. Sie verfügten weder über eine Uniform noch über Teile davon, mit Ausnahme von vereinzelten, ausgemusterten Uralt-Militäreffekten wie z. B. einem alten Kaputmantel. Allerdings sollte jedem Landsturmpflichtigen ein besonderes Abzeichen, auf dem der Name der Gemeinde und die Nummer der Kompanie angegeben war, zugestellt werden. Ob diese Absicht umgesetzt wurde, ist nicht bekannt. Grafische Darstellungen aus der Zeit zeigen nichts dergleichen. Ob die Landstürmer sich, wie zwei Jahre zuvor anlässlich der Abwehr des zweiten Freischarenzugs, als Erkennungszeichen einen Papierzettel an den Hut hefteten, ist ebenfalls nicht bekannt.

Einsatz

Bei drohender Gefahr wurde mit allen Kirchenglocken Sturm geläutet. Jeder Landsturmmann hatte dann sofort einzurücken. Das unentschuldigte Nichterscheinen konnte mit bis zu sechs Monaten Gefängnis, Geldbussen sowie Einstellung des Aktivbürgerrechtes bestraft werden. Die Landsturmpflichtigen hatten sich mit Lebensmitteln für einen Tag zu versehen. Die mit Gewehren Bewaffneten hatten die dazu nötige Munition mitzubringen. Die Landsturmeinheiten sollten jeweils in zwei Abteilungen eingeteilt und auf zwei Glieder aufgestellt werden.

Die erste Abteilung umfasste die mit Feuerwaffen ausgerüsteten Landstürmer. Die mit den präziseren Schützenstutzern bewaffneten Männer bildeten dabei den rechten Flügel dieser Abteilung. Daneben schlossen sich dann die mit Infanteriegewehren oder Jagdflinten Bewaffneten an. Die zweite Abteilung umfasste die mit Morgensternen, Sensen und andern Stich- oder Schlagwaffen bewaffneten Männer. Diese wurden an den Flanken der ersten Abteilung, oder auch hinter dieser aufgestellt, um im geeigneten Moment auf den Feind loszubrechen. Doch das war Theorie. In der Praxis liessen sich solche relativ komplexen Aufstellungen nicht durchführen. Zu heterogen und zu schlecht ausgebildet waren die Mannschaften.

Zürcher Infanteristen mit gefangenen Landstürmern (Zeichnung von Joseph Martignoni, gedruckt von C. Knüsli in Zürich, 1847/48. Historisches Museum Blumenstein, Solothurn, HMBSO 1901.0107.07).

Wurde die Planung umgesetzt?

Als die Truppen der Tagsatzungsarmee die Grenzen zum Kanton Luzern überschritten, wurden alle regulären Luzerner Einheiten sogleich hinter die Emme/Reuss-Linie zurückgezogen. Folglich blieben beinahe alle auf der Karte eingezeichneten Verteidigungsanstalten des Landsturms nahezu wirkungslos. Dem auf sich allein gestellten Landsturm in den Grenzregionen und nördlich der Emme/Reuss-Linie blieb einzig noch ein vereinzeltes kleines Aufbäumen und letztlich die Gefangennahme oder Auflösung. Allerdings behinderten diese Landstürmer durch die von ihnen erstellten Sperren, Verhaue und Strassenunterbrüche, sowie durch vereinzelte kleine Überfälle auf Einheiten der Tagsatzungsarmee, doch etwas den Vormarsch ihrer Gegner auf die Stadt Luzern.

Gefecht bei Honau am 23. November 1847. Die Szene zeigt eine sonderbündische Artillerieeinheit und ihre Infanteriebedeckung, die sich vor den von links anrückenden Tagsatzungstruppen in Richtung Gisikon zurückziehen. Rechts, neben dem dunklen Haus erkennt man mit Morgensternen und Gewehren bewaffnete Landstürmer, die sich mit ihrer Fahne diesem Rückzug angeschlossen haben (Druckgrafik nach einer Zeichnung von Charles-Alexandre Steinhäuslin, 1847/48).

Der sich südlich der Emme/Reuss-Linie befindliche Landsturm nahm an der Seite der regulären Truppen an den Gefechten von Honau, Gisikon und Meierskappel Anteil. Doch konnte dabei nicht von wohlorganisierten Verteidigungsanstrengungen durch diese Landstürmer gesprochen werden. Es war eher ein Mitziehen und gelegentliches Mitschiessen mit den regulären Truppen. Alles in allem vermochte der Luzerner Landsturm das Vorrücken des Gegners wohl etwas zu «Behindern», verhindern konnte aber auch er die Niederlage Luzerns nicht.

Wer hat die Symbole eingezeichnet?

Um diese letzte Frage zu beantworten, bleibt einem nur zu Spekulieren. Gemäss heutiger Gepflogenheit, werden auf militärischen Lagekarten mit der roten Farbe feindliche Stellungen und Tätigkeiten verzeichnet. Es ist allerdings nicht anzunehmen, dass die Karte das Produkt nachrichtendienstlicher Aufklärungsarbeit der Tagsatzungsarmee darstellt. Zu detailliert, zu präzise und zu umfassend sind die Eintragungen. Wahrscheinlich wählte der Zeichner die rote Farbe bloss, weil diese sich gut vom Untergrund abhob.

Dargestellt sind Informationen, die, zumindest nach heutigem Verständnis, der Geheimhaltung unterstanden. Der Zeichner verfügte über die entsprechenden, genauen und umfassenden Kenntnisse davon. Es darf folglich davon ausgegangen werden, dass er im Umfeld der obersten Führung der Luzerner Truppen tätig war. Die Karte wurde sicherlich hergestellt, um dieser den Überblick über die weitverzweigten Stellungen und Verteidigungsanstalten des Landsturms zu ermöglichen.

Quellen und Literatur

  • Segesser, Joseph Placid: Der Landsturm, mit besonderer Beziehung auf die katholische Schweiz und den Stand Luzern: Auszug aus einer grössern Abhandlung des Herrn Professor und Major Plazid Segesser von Luzern, Luzern 1847.
  • Kriegsanstalten des Kantons Luzern, in: Schweizerische Militärzeitschrift, Band 14 (1847), Heft 21, S. 321-323.
  • Leuthy, Johann Jakob: Die neuesten Kriegsereignisse in der Schweiz veranlasst durch die Berufung der Jesuiten nach Luzern und den im Bade Rothen gestifteten Sonderbund der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, …, Zürich 1848.
  • Segesser, Anton Philipp von: Beiträge zur Geschichte des innern Krieges in der Schweiz im November 1847, Basel 1848.
  • Schneebeli, Max: Die Fahnen des luzernischen Landsturms 1847, in: Vexilla Helvetica, 1974, S. 40-43.

Kommentare

Eine Antwort zu «Stellungskrieg»

  1. Avatar von Troxler Walter
    Troxler Walter

    Das ist ein sehr spannendes Dokument! Die Erklärungen dazu sind stimmig und die Literaturhinweise sehr wertvoll. So kann man sich mit den Detaisl der damaligen militärischen Situation vertraut machen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert