Schmucke Stücke

1941: Drei Handarbeiten polnischer Internierter

Im September 1939 überfielen die deutsche Wehrmacht und die russische Rote Armee Polen. Viele polnische Militärangehörige flohen danach auf verschlungenen Wegen vor allem nach Frankreich. Dort bildeten sie eine Exilarmee, um, zusammen mit den Alliierten, für die Befreiung ihrer Heimat zu kämpfen. Während des Westfeldzuges wurden Teile dieser Armee im Raum Lothringen eingesetzt. Nach schweren Gefechten zogen sich die französischen und polnischen Truppen Richtung Schweizer Grenze zurück.

In aussichtsloser Lage, überquerten am 19. und 20. Juni 1940 rund 50 000 Soldaten und Zivilisten die Schweizer Grenze im Neuenburger Jura. Alle Militärpersonen wurden in der Schweiz interniert. Die Zivilisten fanden als Flüchtlinge Zuflucht. Unter den internierten Militärs befand sich auch die gesamte 2. polnische Schützendivision. Zusammen mit weiteren Angehörigen versprengter polnischer Einheiten, kamen so rund 12 000 polnische Soldaten in die Schweiz.

Mützenemblem der 2. polnischen Schützendivision. Die Buchstaben «DSP» stehen für «Dywizja Strzelców Pieszych». Auf Deutsch bedeuten die drei Begriffe wortwörtlich «Division, Schützen, Fussgänger» (Privatsammlung).

Die weitere Entwicklung des Krieges verunmöglichte den Polen eine Rückkehr in die Heimat. So blieben sie von 1940 bis 1945, als während fünf Jahren, als Internierte in der Schweiz. Zu Beginn der Internierung herrscht für diese Militärangehörigen ein Arbeitsverbot. Erst im Januar 1941 wurde dieses aufgehoben. Fortan wurden die Internierten zum Arbeitsdienst herangezogen. Neben der Arbeit auf landwirtschaftlichen Betrieben, wurden sie insbesondere zum Strassen- und Brückenbau, zu Rodungs- und Entwässerungsarbeiten und weiteren, vor allem arbeitsintensiven und körperlich anstrengenden Projekten eingesetzt.

Diese obligatorischen Arbeitseinsätze hatten zum Ziel, die sogenannte «Anbauschlacht» zu unterstützen, Absenzen von Schweizer Soldaten an ihren Arbeitsplätzen zu kompensieren, einen Beitrag an die Kosten der Internierung zu leisten, das Ansehen der Internierten bei der Bevölkerung zu heben und nicht zuletzt auch, um die Langeweile, unter der die Internierten litten, zu bekämpfen.

Von Beginn weg, unterstanden die internierten Soldaten einem strikten Lagerregime, welches von Verboten, Verordnungen und Regelungen gekennzeichnet war. Sie durften sich nicht frei bewegen, Besuche von Wirtshäusern, Kinos, Sportveranstaltungen waren untersagt, weder Telefon, Post noch Fahrräder durften sie benutzen. Das Lagerleben war für die Internierten sehr belastend, es führte zu einem regelrechten Lagerkoller.

Um Abhilfe zu schaffen, betätigten sich künstlerisch begabte Internierte mit der Anfertigung von kleinen Handarbeiten. Noch heute finden sich auf Flohmärkten, Brocanten oder in Brockenhäusern hin und wieder solche Zeugnisse ihrer Handwerkskunst. Ein direkter Verkauf dieser Objekte war den internierten Soldaten nicht erlaubt. Auch bestimmte Kunstgegenstände wie Christbaumschmuck, Zeichnungen oder Glasmalereien durften sie nicht fabrizieren. Man erachtete dies als Konkurrenz für das einheimische Schaffen. So wurden eben andere Dinge hergestellt.

Am bekanntesten, und heute noch recht häufig anzutreffen, sind vor allem die geschnitzten Spazierstöcke, die «Polenstöcke». Viele dieser Objekte trugen auch eine Inschrift. Zumeist verwies diese darauf, dass es sich hierbei um die Arbeit eines Internierten handelte. Sehr oft finden sich eine Jahresangabe und vor allem auch der Name des Erschaffers auf diesen Stücken. Drei solche Objekte werden im Folgenden vorgestellt.

Dekorationsobjekt bzw. Briefbeschwerer aus Metall mit polnischem Mützenemblem (Privatsammlung).

Ein Briefbeschwerer

Beim ersten Objekt handelt es sich um ein blosses Dekorationsobjekt, das allerdings auch als Briefbeschwerer dienen konnte. Ein in der Metallverarbeitung geübter Internierter, stellte es unter Verwendung eines polnischen Mützenabzeichens her. Der Briefbeschwerer hat eine Höhe von 8 cm und ein Gewicht von 245 g. Er besteht aus zwei runden Eisenscheiben, die als Sockel sowie als Support für das Abzeichen dienen. Die Sockelscheibe ist unten mit der Bezeichnung «947&» versehen. Ansonsten finden sich keine weiteren Inschriften auf dem Objekt. Auf der aufrecht stehenden Scheibe ist sowohl auf der Vorderseite, wie auch auf der Rückseite je ein Kupferblech angebracht. Auf der Vorderseite dient dieses als Kontrastelement für das darauf angebrachte Abzeichen. Bei diesem Emblem handelt es sich um das Mützenabzeichen der internierten 2. polnischen Schützendivision.

Ein Spazierstock

Beim zweiten Objekt handelt es sich um einen geschnitzten, hölzernen Spazierstock. Speziell an diesem ist, dass die sich darauf befindlichen Dekorationselemente vollplastisch ausgeformt sind. Unschwer ist eine grüne Schlange zu erkennen. Beim zweiten Tier stellt man erst bei genauerem Betrachten fest, dass es über vier kleine Füsse verfügt. Bei dieser schwarz bemalten Amphibie handelt es sich wohl um einen Alpensalamander oder einen Bergmolch. Beide Tiere besitzen farbig hervorstechende Augen, die wahrscheinlich aus Stecknadelköpfen gefertigt worden sind. Der Stock weist eine Länge von 88,5 cm, und ein Gewicht von 602 g auf. Die sich auf dem Stock befindliche Inschrift lautet «ANDENKEN / VOM. POL. SOLD. / INTERNIERT / IN. DER. SCHWEIZ popowicz / 1940/41.»

Spazierstock, dekoriert mit einer vollplastisch ausgeformten Schlange und einem Salamander oder Molch (Privatsammlung).

Ein Schmuckkästchen

Beim dritten Objekt handelt es sich um eine filigrane Laubsägearbeit aus Holz. Es ist ein rechteckiges Kästchen, dessen Seitenwände und Deckel mit dekorativen, ausgesägten Mustern versehen sind. Um den Kontrast dieser Dekormuster zu erhöhen, wurden sie mit altrosafarbenem Schaumstoff hinterlegt. Das Kästchen besitzt eine ausziehbare, grosse Schublade. Auf dem Deckel des Kästchens prangt prominent ein weisser, polnischer Adler. Darüber ist das Schweizer Wappen zwischen der Jahreszahl 19 / 41 angeordnet. Oberhalb davon sind ein polnischer Wimpel und eine Schweizer Flagge zu sehen. Umgeben ist diese Darstellung von einer, ebenfalls mit der Laubsäge aus dem Holz geschnittenen Inschrift. Diese lautet «ZUM ANDENKEN VON INTERNIERTEN DAS IST GEMACHT. / ZAJACZKOWSKI». Das Kästchen ist 27 cm lang, 21 cm breit, 14 cm hoch und wiegt 976 g.

Schmuckkästchen mit einer, erst auf den zweiten Blick ersichtlichen Spezialfunktion (Privatsammlung).

Das spezielle an diesem Objekt ist das, was sich unter dessen Deckel befindet. Denn, hebt man den Deckel mit dem auf diesem angebrachten schwarzen Knopf in die Höhe, entfaltet sich darunter ein Rahmen mit darin eingelassenem Spiegel. Dieser kann aufgeklappt werden, bis er schliesslich leicht schräg auf dem Kästchen aufgestellt fixiert ist. Nun ist auch klar, welchen Verwendungszweck die dekorative Schatulle hatte. Sie diente augenscheinlich zur Aufnahme von Schminkutensilien oder von Schmuck. Wahrlich ein hübsches Präsent für eine Dame.

Das Kästchen mit aufgestelltem Spiegel und geöffneter Schublade.

Allerdings wurde das Kästchen wohl nicht für eine bestimmte Person angefertigt. Denn dann wäre darauf sicherlich auch noch eine persönliche Widmung, bzw. der Name der Frau angebracht gewesen. Dass es sich dabei um eine direkte «Auftragsarbeit» handelte, kann ausgeschlossen werden. Es bestand nämlich ein grundsätzliches Verbot, von Internierten gefertigte Handarbeiten und kunstgewerbliche Gegenstände direkt zu erwerben. Da es den Internierten verboten war, mit Schweizer Frauen eine engere «auf die Eingehung einer Ehe» hinzielende Beziehung einzugehen, kann auch die Verwendung des Schmuckkästchens als direkter Liebesbeweis ausgeschlossen werden. Das Kästchen wurde somit wohl einfach mal hergestellt und gelangte dann via eine offizielle Verkaufsveranstaltung in die Hände einer Person, die dieses hübsche und aussergewöhnliche Objekt zu schätzen wusste.

Literatur

Fuhrer, Hans Rudolf, Hrsg.: Die Internierung polnischer Soldaten in der Schweiz 1940–1945, Militärgeschichte zum Anfassen, Band 16, MILAK/ETHZ, Au, 2003.

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert