Säbel oder Degen – das ist hier die Frage

1899: Weshalb ein Degen auch als Säbel bezeichnet wurde

Bis zum Jahr 1943 hatten die Offiziere der Schweizer Armee eine lange Blankwaffe an ihrer Seite zu führen. Von 1867 bis 1899 kamen dazu Säbel mit leicht gekrümmter Klinge und einem Gefäss aus Eisen zur Verwendung. 1899 wurde dann eine etwas leichtere Blankwaffe, zwar mit dem bisherigen Gefäss, aber nun mit gerader Klinge eingeführt. Gemeinhin wird diese Waffe heute als Degen Ord. 1899 bezeichnet. Doch dem war nicht immer so!

Ist das ein Degen oder ein Säbel? Heutzutage wird diese Waffe klar als Degen betitelt. Um 1900 jedoch, wurde sie ebenso klar als Säbel bezeichnet (Privatsammlung).

Was unterschied Säbel- von Degenklingen?

Heutzutage wird in Sammlerkreisen eine Waffe mit langer, gerader Klinge als Degen, eine mit gekrümmter Klinge als Säbel identifiziert. Stöbert man aber in schweizerischen Dokumenten aus der Zeit um 1900 kommt eine gewisse Konfusion auf. Denn dort wird der Offiziersdegen Ord. 1899 durchwegs als Säbel betitelt. Selbst in der entsprechenden Ordonnanzerklärung ist von einem Säbel mit gerader Klinge die Rede. Welche Bezeichnung ist denn nun richtig?

Um diese Frage zu beantworten, muss man eine solche Waffe genauer betrachten. Alle blanken Griffwaffen, ob Säbel, Degen, Waidmesser, Faschinenmesser, Bajonett oder Dolch, bestehen in der Regel aus drei Teilen. Aus Klinge, Griff und Scheide. Während Klinge und Griff die Hauptbestandteile bilden, handelt es sich bei der zum sicheren Transport und zum Versorgen der Waffe dienenden Scheide um ein reines Zubehörteil. Die Klinge, also der Teil der zur Erzielung von Wirkung verwendet wird, ist der wichtigste, der primäre Hauptbestandteil der Waffe. Der zum Führen der Waffe notwendige Griff gilt als deren sekundärer Hauptbestandteil.

Einschneidige, mit Hohlbahnen versehene Säbelklinge (oben) und zweischneidige Degenklinge (Privatsammlung).

Ist man sich dieser Tatsache bewusst, ist es nachvollziehbar, dass man früher eine Waffe nach ihrem primären Hauptbestandteil, also der Klinge, kategorisierte. Generell unterschied man dabei zwischen Säbel- und Degenklingen. Allerdings gab nicht die Form der Klinge, gerade oder gekrümmt, die Bezeichnung vor, sondern deren Querschnitt! Man unterschied dabei zwischen einschneidigen Klingen, sogenannten Rückenklingen, und zweischneidigen Klingen.

Von oben, mit heute gebräuchlichen Bezeichnungen: Offiziersdegen, Ord. 1899; Feldweibelsäbel, Ord. 1883, Kavalleriesäbel, Ord. 1896/02. Alle drei Waffen sind mit sogenannten «Säbelklingen», also einschneidigen, mit Hohlbahnen versehenen Rückenklingen ausgestattet (Privatsammlung).

Früher wurden Schwerter mit breiten, später dann die Degen mit schmäleren, geraden, zweischneidig ausgeformten Klingen versehen. Diese Klingen konnten zwar einen linsenförmigen, dreieckigen, viereckigen, oder auch sechseckigen Querschnitt besitzen. Gleich war ihnen jedoch stets, dass sie zwei sich gegenüber liegende Schneiden aufwiesen.

Die gekrümmten Säbel hingegen, wurden stets mit einer Rückenklinge versehen. Diese wies einen keilförmigen Querschnitt mit nur einer Schneide und einem flachen oder abgerundeten Rücken auf. Solche Säbelklingen waren in der Regel mit beidseitigen, längs der Klinge verlaufenden Vertiefungen, sogenannten Hohlbahnen versehen. Nur die sehr günstig hergestellte Massenware von gewissen Infanterie-Mannschaftssäbeln war mit vollen Klingen, also Klingen ohne Hohlbahnen, ausgestattet.

Die Klingenbezeichnungen, zweischneidig gleich Degenklinge, einschneidige Rückenklinge gleich Säbelklinge, überdauerten die Zeit. So wurden Waffen, die eine zweischneidige Klinge aufwiesen auch noch um 1900 in der Schweiz als Degen, solche mit einschneidiger Rückenklinge jedoch als Säbel bezeichnet. Und das unabhängig davon, ob deren Klingen nun gerade oder gekrümmt waren!

Einen schönen Beleg zur Nutzung dieser Begriffe liefert Oberst i Gst Karl Egli in seinem 1912 erschienenen Werk «Schweizer Heereskunde». Auf Seite 185 zählt er darin die zu der Zeit in der Schweizer Armee verwendeten Blankwaffen auf. Zum besseren Verständnis wurden die heute in Sammlerkreisen verwendeten Bezeichnungen dieser Waffen in eckigen Klammern [ ] hinzugefügt.

«In unserer Armee werden gegenwärtig folgende blanken Waffen geführt:

  • der Offizierssäbel Mod. 99 mit gerader Klinge von 765–865 mm Länge, blanke Stahlscheide [Offiziersdegen, Ord. 1899];
  • der Degen für Feldprediger [Feldpredigerdegen, Ord. 1911];
  • der sog. Feldweibelsäbel für unberittene Unteroffiziere, mit leicht gebogener Klinge von 700 mm Länge, Lederscheide [Säbel für höhere Unteroffiziere oder auch Feldweibelsäbel, Ord. 1883];
  • der Kavalleriesäbel Mod. 96/02 für berittene Unteroffiziere, Reiter und Fahrer, mit leicht gebogener Klinge von 810 mm, blanke Stahlscheide; für Fahrer nicht geschliffen [Kavalleriesäbel, Ord. 1896/02];
  • der Säbel für Spielleute, Sappeure und Pontoniere, gerade Klinge von 480 mm Länge, mit Sägerücken, Lederscheide; er kann auf das Gewehr aufgepflanzt werden [Sägebajonett, Ord. 1906];
  • der Pioniersäbel für Telegraphen- und Ballonpioniere mit gerader Klinge von 500 mm Länge, Sägerücken und Lederscheide [Faschinenmesser, Ord. 1878];
  • das Faschinenmesser für Kanoniere, Train-, Sanitäts- und Verpflegungstruppen, mit gerader Klinge von 520 mm Länge, Sägerücken und Lederscheide [Faschinenmesser, Ord. 1842/52];
  • das Dolchbajonett zum Infanteriegewehr, mit gerader Säbelklinge von 300 mm Länge, bronzierte Stahlscheide [Dolchbajonette, Ord. 1889, Ord. 1889/99, Ord. 1899];
  • das Stichbajonett zum kurzen Gewehr, für Radfahrer, Pioniere und Festungstruppen, mit 4-kantiger Klinge von 385 mm Länge, Lederscheide [Stichbajonett, Ord. 1892]».
Von oben, mit heute gebräuchlichen Bezeichnungen: Sägebajonett, Ord. 1906; Faschinenmesser, Ord. 1878; Dolchbajonett, Ord. 1889. Auch diese kurzen, geraden Blankwaffen sind mit sogenannten «Säbelklingen» ausgestattet (Privatsammlung).

Aus obenstehender Aufzählung ist klar ersichtlich, dass Waffen mit einschneidiger, mit Hohlbahnen versehener Rückenklinge, ob gerade oder gekrümmt, generell die Bezeichnung «Säbel» trugen. Selbst das Dolchbajonett war, dieser Logik folgend, mit einer «Säbelklinge» ausgestattet. Die einzigen beiden Ausnahmen bildeten das 1842/52er Faschinenmesser und die Waffe der Feldprediger. Die Klinge des Faschinenmessers wurde, obwohl es sich um eine gerade, einschneidige Rückenklinge handelt, nicht als Säbelklinge bezeichnet. Der Grund dafür war, dass diese Klinge keine Hohlbahnen aufwies und somit nicht als Säbelklinge, sondern als Messerklinge galt. Die andere Ausnahme, der Feldpredigerdegen, wies als einzige Waffe eine zweischneidige Klinge auf und wurde deshalb auch explizit als Degen bezeichnet.

Feldpredigerdegen, Ord. 1911 und Faschinenmesser, Ord. 1842/52. Die Waffe der Feldprediger ist mit einer zweischneidigen, langen Klinge ausgestattet und wird deshalb als «Degen» bezeichnet. Das Faschinenmesser wird als «Messer» bezeichnet, weil es eine gerade einschneidige Rückenklinge ohne Hohlbahnen besitzt (Privatsammlung).

Quellen

  • Isler, Johann, Oberst: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
  • Egli, Karl, Oberst i Gst: Schweizer Heereskunde, Zürich, 1912.
  • Schneider, Hugo / Meier, Jürg A.: Griffwaffen, Band 7 der Reihe: Bewaffnung und Ausrüstung der Schweizer Armee seit 1817, Dietikon-Zürich, 1971.

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