Melonen, 1861-1869

Offiziere und Mannschaften

Die Melone besass eine halbkugelige Form und bestand aus fahlem, mittelfeinem, wasserdicht gesteiftem, schwarzem Filz. Der Hut hatte eine Höhe von 11,4 cm, die Krämpe war vorne und hinten 6 cm, auf den Seiten 5,1 cm breit. Beide Seiten waren etwas aufgeschlagen, links etwas stärker. Die Krämpe war aussen mit einem Band aus lackiertem Leder oder einem schwarzen Seidenband eingefasst. Rund um den Kopfrand lief ein 3,6 cm hohes Band aus lackiertem Leder. Das Innenfutter der Melone bestand aus dunkelfarbigem Leder, war rund geschnitten und 7,2 cm breit. Die Kinnriemen waren 1,8 cm breit und innen in der Melone festgenäht. Zum Schliessen diente eine schwarze Metallschnalle.

Auf dem Hut befand sich eine 4,8 cm messende, runde, metallene Kantonskokarde. Diese befand sich auf der linken Seite, etwas nach vorne und oberhalb des Bandes stehend. Von der Kokarde ausgehend, im Bogen auf die hintere Krämpe abfallend, war ein kleiner, dunkelgrüner bis schwarzer Federbusch befestigt. Vorne an der Melone war, oberhalb des Bandes, das aus gelbem Metall bestehende Waffengattungsabzeichen angebracht. Das genaue Aussehen dieser Abzeichen war in einer dem Reglement beigelegten Zeichnung definiert. Unter dem Abzeichen, auf dem ledernen Kopfband, befand sich die 3 cm hohe Nummer der Kompanie aus einzelnen gelben Ziffern.

Die Melone der Offiziere entsprach derjenigen der Mannschaft. Sie war jedoch von feinerem Filz gefertigt und besass einen reicheren Federbusch. Die metallenen Garnituren auf den Offiziersmelonen waren vergoldet. An der Melone wurden keine Gradabzeichen getragen.

Die Melone der Ordonnanz 1861 wurde 1869 abgeschafft. Fortan wurde auch von den Scharfschützen und dem Genie das neue Tschakomodell der Ordonnanz 1869 getragen.

Scharfschützen

Die Scharfschützen waren in Einzelkompanien organisiert. Ihr Waffengattungsabzeichen bestand aus zwei gelben, gekreuzten Gewehren, sogenannten Stutzern. Diese waren etwas kleiner als diejenigen des Vorgängermodells der Ordonnanz 1852.

Nachfolgend sind die Nummern der einzelnen Scharfschützenkompanien und ihre kantonale Zugehörigkeit aufgelistet.
Auszug: Kp Nr. 1-45 / Reserve: Kp Nr. 46-71.
ZH: 2, 21, 23, 35, 46, 47. / BE: 1, 4, 9, 27, 29, 33, 48, 49, 50. / LU: 34, 39, 43, 65, 66. / UR: 6, 67. / SZ: 22, 42, 51. / OW: 24, 68. / NW: 11, 69. / GL: 12, 41, 52. / ZG: 28, 70. / FR: 13, 25, 53. / BL: 19, 71. / AR: 18, 20, 54. / SG: 31, 37, 55. / GR: 16, 36, 56. / AG: 15, 38, 40, 57, 58. / TG: 5, 26, 59. / TI: 44, 45, 60. / VD: 3, 8, 10, 30, 61, 62. / VS: 7, 32, 63. / NE: 14, 17, 64.

Genie

Die Genietruppen waren in Einzelkompanien organisiert und teilten sich in Sappeure und Pontoniere. Bei den Genietruppen wurden zwei verschiedene Waffengattungsabzeichen verwendet. Bei den Sappeuren bestand es aus zwei gekreuzten Äxten mit darüber stehender Granate. Bei den Pontonieren blieb das Abzeichen dasjenige von 1852, bestand also aus einem aufrecht stehenden Anker, mit «Schiffsgerät» und einem Tau.

Sappeurkompanien: Auszug: Kp Nr. 1-6 / Reserve: Kp Nr. 7-12:
ZH: 2, 7. / BE: 4, 5, 8, 9. / AG: 3, 10. / TI: 6, 11. / VD: 1, 12.

Melone der eidg. Ord 1861 eines Soldaten oder Unteroffiziers der Berner Reserve-Pontonierkompanie 5 (Foto K. C.)
Pontonierkompanien: Auszug: Kp Nr. 1-3/ Reserve: Kp Nr. 4-6:
ZH: 1, 4. / BE: 3, 5. / AG: 2, 6.
  • Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes vom 17. Jänner 1861.
  • Abänderung des Bekleidungsreglements von 1861. Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrathes, vom 15. Januar 1862.
  • Beschluss des schweizerischen Bundesrathes betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
  • Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
  • Schweizer Kriegsgeschichte, Heft 12, Bern 1923.
  • Burlet, Jürg: Geschichte der eidgenössischen Militäruniformen, 1852-1992, Egg 1992.
  • Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.

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