René Ackermann, veröffentlicht am 19.09.2025

Uniformierung
Schwarzer Zweispitz mit vierreihiger goldener Ganse, einer seidenen, rot-weissen, eidgenössischen Kokarde und Hutquasten mit goldenen Fransen (27.8.1852, § 95).
Dunkelgrüner Waffenrock mit Kragen und Ärmelaufschlägen von schwarzem Samt, schwarzen Vorstössen und goldenen Epaulettenhaltern, sowie zwei parallelen Reihen von je sieben, vergoldeten Knöpfen mit dem Gepräge eines eidgenössischen Kreuzes (17.1.1861, § 10).
Goldene Epauletten, auf der linken Schulter mit Fransen, auf der rechten Schulter ohne Fransen (27.8.1852, §§ 158).
Rote Armbinde mit weissem, eidgenössischem Kreuz (27.8.1852, § 148).
Dunkelgrüne Hose mit zwei breiten, schwarzen Streifen (27.8.1852, § 100).
Bewaffnung und Ausrüstung
Säbel wie die Artillerieoffiziere, mit vergoldetem Gefäss und Stahlscheide (27.8.1852, § 338).
Schlagband mit Fransen, nicht der geltenden Ordonnanz entsprechend.
Schwarz lackierter Leibgurt mit vergoldeten, runden Löwenkopfschnallen (27.8.1852, § 340).
Fotoatelier und Zeitpunkt der Aufnahme
Lacombe & Lacroix, Peintres Photographes, Genève.
Die Fotografie entstand nach dem 17.1.1861. Ab diesem Zeitpunkt wurde beim eidgenössischen Stab der Waffenrock eingeführt.
(Foto: Privatsammlung.)
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