Eidg. Stab, Geniestab, Hauptmann, 1861

Hauptmann im Geniestab nach 1861.

Uniformierung

Schwarzer Zweispitz mit vierreihiger goldener Ganse, einer seidenen, rot-weissen, eidgenössischen Kokarde und Hutquasten mit goldenen Fransen (27.8.1852, § 95).

Dunkelgrüner Waffenrock mit Kragen und Ärmelaufschlägen von schwarzem Samt, schwarzen Vorstössen und goldenen Epaulettenhaltern, sowie zwei parallelen Reihen von je sieben, vergoldeten Knöpfen mit dem Gepräge eines eidgenössischen Kreuzes (17.1.1861, § 10).

Goldene Epauletten, auf der linken Schulter mit Fransen, auf der rechten Schulter ohne Fransen (27.8.1852, §§ 158).

Rote Armbinde mit weissem, eidgenössischem Kreuz (27.8.1852, § 148).

Dunkelgrüne Hose mit zwei breiten, schwarzen Streifen (27.8.1852, § 100).

Bewaffnung und Ausrüstung

Säbel wie die Artillerieoffiziere, mit vergoldetem Gefäss und Stahlscheide (27.8.1852, § 338).

Schlagband mit Fransen, nicht der geltenden Ordonnanz entsprechend.

Schwarz lackierter Leibgurt mit vergoldeten, runden Löwenkopfschnallen (27.8.1852, § 340).

Fotoatelier und Zeitpunkt der Aufnahme

Lacombe & Lacroix, Peintres Photographes, Genève.

Die Fotografie entstand nach dem 17.1.1861. Ab diesem Zeitpunkt wurde beim eidgenössischen Stab der Waffenrock eingeführt.

(Foto: Privatsammlung.)

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