René Ackermann, veröffentlicht am 07.07.2025

Uniformierung
Dunkelgrüne Feldmütze mit Kopfrand aus schwarzem Samt, scharlachroten Vorstössen und drei breiten, goldenen Streifen (17.1.1861, § 7).
Dunkelgrüner Waffenrock mit Kragen und Ärmelaufschlägen von schwarzem Samt, scharlachroten Vorstössen und goldenen Epaulettenhaltern, sowie zwei parallelen Reihen von je sieben, vergoldeten Knöpfen mit dem Gepräge eines eidgenössischen Kreuzes (17.1.1861, § 10).
Goldene, mit Stickerei und einem eidgenössischen Kreuz versehene Epauletten mit Bouillons (27.8.1852, § 155).
Rote Armbinde mit weissem, eidgenössischem Kreuz (27.8.1852, § 148).
Dunkelgrüne Hose mit zwei breiten, scharlachroten Streifen (27.8.1852, § 107).
Bewaffnung und Ausrüstung
Säbel wie die Artillerieoffiziere, mit vergoldetem Gefäss und Stahlscheide (27.8.1852, § 338).
Schlagband aus schwarzem, geflochtenem Leder, Eichel mit eingewirkter Goldgarnitur (27.8.1852, § 339).
Schwarz lackierter Leibgurt mit vergoldeten, runden Löwenkopfschnallen (27.8.1852, § 340).
Anmerkung
Abgebildet ist Oberst Heinrich Wehrli (1815–1890) von Zürich. Wehrli wurde 1859 zum Oberst im Artilleriestab ernannt.
Fotoatelier und Zeitpunkt der Aufnahme
J. Keller, Phot. à Zurich.
Die Fotografie entstand nach dem 17.1.1861. Ab diesem Zeitpunkt wurde beim eidgenössischen Stab der Waffenrock eingeführt und die Feldmütze der Offiziere mit Gradabzeichen versehen.
(Foto: Privatsammlung.)
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