1804-1995: Uniformen und Abzeichen der Truppenhandwerker
René Ackermann, veröffentlicht am 24.10.2025
Seit es Armeen gibt, sind diese zum Unterhalt ihrer Waffen und Ausrüstung auf spezialisiertes Personal angewiesen. Auch in der Schweizer Armee wurden von alters her Handwerker eingesetzt. Wie waren diese Fachleute uniformiert, welche Abzeichen trugen sie? Der folgende Artikel vermittelt einen Überblick.

1804-1848
Vor der Gründung des Bundesstaates 1848 waren die Kantone für die Ausrüstung ihrer Truppen zuständig. Dies erfolgte im Rahmen eidgenössischer Vorschriften. Diese Vorschriften waren aber recht weit gefasst und gaben nur eine allgemeine Richtung vor. So steht zum Beispiel im 1804 von der Tagsatzung beschlossenen «Allgemeinen Militär-Reglement für den Schweizerischen Bundes-Verein» bezüglich der Montierung nur der Wunsch vermerkt, dass wenigstens die Scharfschützen in dunkelgrüne Uniformen gekleidet sein sollten.

Das «Allgemeine Militär-Reglement für die Schweizerische Eidgenossenschaft» von 1817 wurde dann schon konkreter und setzte detaillierte Vorschriften bezüglich der Uniformierung fest. So wurde bestimmt, dass die Uniform aus Kaputmantel, Waffenrock, Hose, Tschako, Halsbinde, Gamaschen, Schuhen und Tornister zu bestehen habe. Bezüglich der Farbgebung wurde vorgeschrieben, dass Infanterie, Artillerie und Train dunkelblaue, Kavallerie und Scharfschützen dunkelgrüne Waffenröcke zu tragen haben. Diese Farbgebung hielt sich bis in den 1. Weltkrieg.
Die Truppenhandwerker, auch Arbeiter genannt, trugen die Uniform derjenigen Truppengattung der sie angehörten. Als besonderes Erkennungszeichen wurden am Oberarm angebrachte Abzeichen vorgeschrieben. Diese Abzeichen stellten in der Regel ein typisches Arbeitsobjekt oder ein typisches Werkzeug des Handwerkers dar. So wurden Hufeisen, Wagenräder, Gewehre und Stutzer, Sattlerschnitzer, Hämmer und Zangen, Scheren und Äxte abgebildet. Alle diese Abzeichen waren aus farbigem Tuch gefertigt.

Die Kantone setzten diese Bestimmungen jedoch nur zum Teil und oft nach eigenem Gutdünken für ihre Truppen um. Die Kantonsfinanzen spielten hier eine grosse Rolle. Das hatte zur Folge, dass die Uniformierung von Kanton zu Kanton und von Truppengattung zu Truppengattung verschieden war. Um in diesem Uniformen- und Farbenwirrwarr im Ernstfall Verluste durch «friendly fire» zu vermeiden, wurde als gemeinsames Erkennungszeichen aller in eidgenössischem Dienst stehenden Truppen ein weisses Kreuz auf rotem Grund als Armbinde getragen.
1848-1914
Nach der 1848 erfolgten Gründung des Bundesstaates erschien 1852 das «Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres». Darin wurde den Kantonen verbindlich vorgeschrieben wie sie ihre Truppen, schweizweit einheitlich, auszurüsten und zu bekleiden hatten.

Die Infanterie, die Artillerie und der Train sowie die Genietruppen trugen nun einen hohen Tschako, einen dunkelblauen Frack mit rotem bzw. blauem Kragen und roten Vorstössen sowie dunkelblaue Hosen. Bei der Infanterie waren die Knöpfe aus weissem, bei allen anderen genannten Truppen aus gelbem Metall. Die Scharfschützen trugen einen hohen Tschako, einen dunkelgrünen Frack mit schwarzem Kragen, schwarzen Vorstössen und goldenen Knöpfen, dazu dunkelgrüne Hosen. Die Kavallerie schliesslich trug einen Lederhelm, einen dunkelgrünen Frack mit rotem Kragen, roten Vorstössen und weissen Knöpfen und dunkelgrüne Hosen.

Wie bis anhin, trugen die Truppenhandwerker die Uniform der Truppengattung, der sie angehörten. Als Abzeichen der Arbeiter wurden festgelegt:
– für die Hufschmiede: ein Hufeisen;
– für die Schlosser: Hammer und Zange übers Kreuz gelegt;
– für die Wagner: ein Rad;
– für die Sattler: ein Sattlerschnitzer;
– für die Büchsenmacher der Infanterie: zwei übereinander liegende Flinten;
– für die Büchsenmacher der Scharfschützen: zwei über einander liegende Stutzer;
– für die Schneidermeister: eine offene Schere;
– für die Schustermeister: zwei kreuzweise übereinander liegende Schusterhämmer;
– für die Zimmerleute: zwei kreuzweise übereinander liegende Äxte.
Alle diese Abzeichen waren aus rotem Tuch gefertigt und wurden auf beiden Oberarmen getragen.

Nach einer im Jahre 1861 erfolgten Abänderung des Bekleidungsreglements bekamen die Infanterie, die Scharfschützen und die Genietruppen anstelle des veralteten Fracks einen bequemen, glockenförmigen Waffenrock und helle, blaugraue Hosen. Die Kavallerie und die Artillerie behielten den Frack und die bisherigen Hosen bei. Auch die Kopfbedeckungen wurden modernisiert. Die Scharfschützen und die Genietruppen erhielten eine, der damaligen Mode entsprechende, Melone als Kopfbedeckung. Der Tschako der übrigen Truppen wurde in der Grösse reduziert. Die Kavallerie behielt ihren Helm.


Die Abzeichen der Truppenhandwerker waren keiner Änderung unterworfen.

1868 erhielten die bisher mit dem Frack bekleideten Kavalleristen und Artilleristen ebenfalls einen Waffenrock. 1869 wurden die Kopfbedeckungen vereinheitlicht und in der Dimension verringert. 1875 wurde ein neues Bekleidungsreglement eingeführt. Die Waffenröcke der Infanterie, Schützen und des Genies wurden etwas kürzer. Die Hosen waren von blaugrauer Farbe. Die bisherigen Farben der Waffenröcke blieben bestehen.

Die Anzahl der verschiedenen Truppenhandwerkerabzeichen wurde reduziert. Es gab von nun an:
– für die Hufschmiede: ein Hufeisen;
– für die Schlosser: Hammer und Zange übers Kreuz gelegt;
– für die Wagner: ein Rad;
– für die Sattler: ein Sattlerschnitzer;
– für die Büchsenmacher: bei den Füsilieren zwei übereinander liegende Gewehre, bei den Schützen zwei übereinander liegende Stutzer;
– für die Pioniere der Infanterie: zwei kreuzweise übereinander liegende Äxte.

Diese Abzeichen waren bei den Arbeitern der Füsiliere, der Artillerie und der Kavallerie von rotem, bei den Schützen von gelbem Tuch und wurden weiterhin auf beiden Oberarmen getragen.

1898 wurde wiederum ein neues Bekleidungsreglement für die Schweizer Armee erlassen. Die Kopfbedeckungen wurden wieder höher, die Waffenröcke erhielten einen moderneren Schnitt. Die Farbgebung änderte sich jedoch nicht.
Die verschiedenen Truppenhandwerkerabzeichen waren:
– für die Büchsenmacher: gekreuzte Gewehre;
– für die Hufschmiede: ein Hufeisen;
– für die Schlosser: Hammer und Zange;
– für die Wagner: ein Rad;
– für die Sattler: ein Halbmond.

Diese Abzeichen waren bei den Arbeitern aller Truppengattungen von rotem Tuch. Einzig die Arbeiter der Schützen trugen gelbe Abzeichen. Die Abzeichen wurden auf den Oberärmeln des Waffenrocks, des Kaputs und der Arbeitsbluse getragen.

1914-1949
1914. Vorbei war es mit der farbenfrohen Herrlichkeit der Militäruniformen. Der 1. Weltkrieg erforderte Anpassungen an der Uniform. Tarnung wurde zu einem wichtigen Faktor. Die Uniformen der Schweizer Armee wechselten die Farbe. Waffenrock, Hose und die neben dem Stahlhelm zu tragende Mütze wurden für alle Truppengattungen aus feldgrauem Tuch hergestellt. Der wie bis anhin mit einem Stehkragen versehene Waffenrock besass keinen farbigen Kragen mehr, sondern wurde nur noch mit kleinen, farbigen Kragenpatten garniert. Zusätzlich wurden vorne auf den Ärmeln farbige Ärmelpatten angebracht. Einzig diese Abzeichen dienten von nun an zur Unterscheidung der Truppengattungen.

Die Abzeichenfarbe war bei der Infanterie grün, der Kavallerie gelb, der Artillerie rot, bei den Genie-, Übermittlungs-, Flieger- und Fliegerabwehrtruppen schwarz, bei der Sanität blau, bei den Verpflegungstruppen hellgrün, bei der Militärjustiz violett, bei der Feldpost perlgrau und bei den Motortransporttruppen zuerst braun und später weinrot. Die Uniform wurde in dieser Art, 1940 wurde noch der Umlegkragen eingeführt, bis nach dem 2. Weltkrieg getragen.
Die Büchsenmacher, Mechaniker, Hufschmiede, Schlosser, Wagner und Sattler trugen am Oberarm die bisherigen Abzeichen. Die Farbe der Abzeichen entsprach derjenigen ihrer Truppengattung. Neue Geräte und Waffen erforderten jedoch eine weitere Spezialisierung der Handwerker. So wurden als Abzeichen der Mechaniker ein Zahnrad und als Abzeichen der Mitrailleur-Büchsenmacher zwei gekreuzte Gewehre mit einem Zahnrad eingeführt. Erstmals erhielten auch die Offiziersordonnanzen ein besonderes Abzeichen aus braunem Tuch in Form eines O mit vier Pfeilen.
Ab dem Jahr 1926 wurden die Truppenhandwerkerabzeichen nur noch aus schwarzem Tuch hergestellt und nur noch am linken Oberarm getragen.

1949-1995
1949 wurde wiederum ein neues Bekleidungsreglement eingeführt. Die Uniform bestand weiterhin aus feldgrauem Tuch. Der Waffenrock erhielt einen Reverskragen. Auf diesem wurden rhombusförmige Kragenpatten aus farbigem Tuch mit goldfarbiger Stickerei und Umrandung angebracht. Die Farbgebung entsprach derjenigen der abgeschafften Ärmelpatten. Infanterie war grün, Leichte Truppen gelb, Artillerie rot, Genie schwarz, Sanität hellblau, Verpflegung hellgrün. Neu wurden für die Flieger- und Fliegerabwehr die dunkelblaue und für die Übermittlung die silbergraue Farbe eingeführt.
Zur Bezeichnung der Spezialfunktionen wurden wappenschildförmige Spezialistenabzeichen aus farbigem Tuch mit goldfarbiger Stickerei und Umrandung am linken Oberarm getragen. Im Laufe der Zeit wurden, auf Grund sich verändernder Bedürfnisse, verschiedene Kragenpatten und Spezialistenabzeichen abgeschafft, andere neu eingeführt.
Die Uniform der Ordonnanz 1949 wurde, mit gewissen im Laufe der 50er Jahre und 1972 erfolgten Anpassungen, bis zur Einführung der neuen Ausgangsuniform im Jahr 1995 getragen. Auf dem in dieser Periode eingeführten Kampfanzug 70, dem Kampfanzug 73 der mechanisierten Truppen, dem Kampfanzug 74 der Gebirgstruppen und dem Tarnanzug 83 wurden keine Kragenpatten und Spezialistenabzeichen getragen. Erst auf der Kampfbekleidung 90 wurde auf dem Kragen nebst dem Gradabzeichen auch das Truppengattungsabzeichen angebracht.
Die Truppenhandwerker der Reparatur- bzw. Materialtruppen trugen Kragenpatten mit einem Zahnrad auf weinrotem Grund. Die Hufschmiede als Angehörige des Veterinärdienstes trugen das V auf hellblauem Grund. Als Spezialistenabzeichen trugen die Truppenhandwerker beispielsweise im Jahr 1959:
– ein Zahnrad für die Elektriker, Gerätemechaniker, Bäckereimechaniker, Schweisser, Spengler und Pneureparateure;
– ein Zahnrad mit gezacktem Blitz für die Übermittlungsgerätemechaniker und Stabilisatormechaniker;
– ein Zahnrad mit gekreuztem Gewehr und Kanonenrohr für die Waffen- und Geschützmechaniker;
– ein Zahnrad mit Steuerrad für die Motormechaniker und Panzermechaniker;
– ein Zahnrad mit Radspeiche für die Fahrradmechaniker;
– ein Zahnrad mit 3-flügeligem Propeller für die Flugzeugmechaniker;
– ein Hufeisen für die Hufschmiede;
– ein Halbmondmesser für die Sattler;
– ein O mit Pfeilen für die Offiziersordonnanzen.
Im Laufe der Jahre kamen immer mal wieder neue Truppenhandwerkerfunktionen dazu, andere wurden abgeschafft. Die oben genannten Spezialistenabzeichen der Handwerker wurden jedoch beibehalten.

Truppenhandwerker-Auszeichnungen
Die Truppenhandwerker erhielten, wie alle andere Soldaten auch, die Möglichkeit, nach einer Prüfung ihrer Fähigkeiten besondere Leistungsauszeichnungen zu erwerben.
Bereits 1852 wurden die Büchsenmacher-, Schneider- und Schustermeister mit einem metallenen Bördchen um den Kragen ausgezeichnet. Ab 1898 wurden gute Hufschmiede mit einem Hufeisenabzeichen mit zwei gekreuzten Hufnägeln belohnt. Dieses Abzeichen wurde 1926 noch mit einer schmalen Metallborde um den Rand ergänzt. Auch die Sattler erhielten ab 1926 als Auszeichnung eine schmale, weisse Borde um ihr Abzeichen. Später erhielten dann auch noch ausgezeichnete Mechaniker ein Metallbördchen zum Abzeichen hinzugefügt.
Ab 1949 wurden die neuen, am linken Oberarm getragenen, wappenschildförmigen Spezialistenabzeichen als Auszeichnung mit einem doppelten Rand versehen. 1972 gelangten wiederum neue Auszeichnungen zur Abgabe. Diese goldfarbenen, auf der Brust zu tragenden Plättchen waren wegen ihrer quadratischen Form bei den Soldaten allgemein als «Sugus» bekannt. Dargestellt waren auf der Auszeichnung der Handwerker ein stilisierter Gabelschlüssel und auf derjenigen der Hufschmiede ein Hufeisen.
Quellen
- Allgemeines Militär-Reglement, für den Schweizerischen Bundes-Verein. Vom 22. Juny 1804.
- Allgemeines Militär-Reglement für die Schweizerische Eidgenossenschaft. 20. August 1817.
- Reglement über die Bewaffnung u. Ausrüstung der Truppen aller Waffengattungen der eidgenössischen Armee. Vom 20. August 1842.
- Reglement über das Kleidungswesen und die Equipirung der verschiedenen Waffengattungen der eidgenössischen Armee. Vom 8. August 1843.
- Allgemeines Militär-Reglement für die Schweizerische Eidgenossenschaft, vom 20. August 1817, mit Berücksichtigung der bis zum 14. August 1845 beschlossenen Modifikationen.
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres. 27. August 1852.
- Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes, vom 17. Jänner 1861.
- Abänderungen zum Bekleidungsreglement. Beschluss des Bundesrathes, vom 27. April 1868.
- Bundesrathsbeschluss betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee. Vom 20. Januar 1869.
- Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee. Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1875.
- Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweiz. Armee. Vom 11. Januar 1898.
- Feldgraue Bekleidung der Armee. Bundesratsbeschlüsse vom 28. Oktober 1914, 7. Dezember 1914 und 16. März 1915.
- Bundesratsbeschluss betreffend die feldgraue Bekleidung der Armee und Gradabzeichen. Vom 4. Juni 1917.
- Reglement über die Bekleidung der Armee, vom 30. Dezember 1926.
- Reglement über die Bekleidung der Armee, vom 6. Dezember 1940.
- Verordnung über die Bekleidung der schweizerischen Armee. Vom 8. März 1949.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw, 2023.
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