1852-1995: Schlagbänder
René Ackermann, veröffentlicht am 31.07.2026
Einführung
Um mit einem Säbel oder Degen Wirkung zu erzielen, musste man mit der Waffe zuschlagen oder zustechen. Bei dieser Tätigkeit riskierte man allerdings, dass einem der Säbel auch einmal aus der Hand fallen konnte. War man zu Fuss unterwegs, bückte man sich kurz und hob die Waffe wieder auf. Zu Pferd war dieses Prozedere wesentlich aufwändiger. Deshalb wurden bei den Reitern deren Hieb- oder Stichwaffen mit einem Riemen am Handgelenk befestigt. Diese Befestigung der Griffwaffe am Handgelenk bot den zusätzlichen Vorteil, dass es dem Reiter möglich war seine Pistole abzufeuern, ohne dafür den gezückten Säbel wieder in die Scheide stecken zu müssen.
In der deutschsprachigen Schweiz wurden diese Befestigungsriemen als Schlagbänder, seltener als Portepée, bezeichnet. Nach der Schaffung des Bundesstaates im Jahr 1848, wurde 1852 ein erstes Bekleidungs- und Ausrüstungsreglement für die neue schweizerische Armee herausgegeben. In diesem wurden auch die ab dann in der Armee zur Verwendung gelangenden Schlagbänder beschrieben. Alle Kantone waren verpflichtet, sich strikt an diese Vorgaben zu halten.

Bis ins Jahr 1871 verwendeten in der eidgenössischen Armee einzig die berittenen Offiziere und Mannschaften solche Schlagbänder. Danach wurde die Verwendung des Schlagbands auch den unberittenen Offizieren vorgeschrieben. Bei diesen diente es allerdings weniger praktischen, als vielmehr dekorativen Zwecken. Infanteriefeldweibeln wurde 1883, später dann auch allen anderen höheren Unteroffizieren, egal ob beritten oder unberitten, ein eigenes Schlagband zugestanden. Adjutant Unteroffiziere trugen von 1868 bis 1898 allerdings ein spezielles Modell. Für kurze Zeit trugen ab 1893 auch die Radfahrer ein Schlagband. 1911 erhielten schliesslich auch noch die Feldprediger ein eigenes Schlagbandmodell.
Die Schlagbänder der Offiziere und höheren Unteroffiziere waren ab 1877 bzw. 1883 stets in den Landesfarben rot und weiss gehalten. Bei den Offiziersschlagbändern wurde dabei die weisse Farbe bis etwa 1959 durch Silberfäden dargestellt. Schlagbänder die von der Form her den Ordonnanzschlagbändern der Offiziere und höheren Unteroffiziere entsprechen, jedoch andere Farbkombinationen als rot und weiss aufweisen, haben nichts mit der Armee zu tun. Bei solchen andersfarbigen Schlagbändern handelt es sich praktisch ausnahmslos um Stücke, die bei kantonalen oder kommunalen Polizeikorps Verwendung fanden.

Die Schlagbänder wurden von privaten Fabrikanten gemäss den Mustern der eidgenössischen Zeughausverwaltung gefertigt. Leichte, hersteller- bzw. fabrikationsbedingte Unterschiede bezüglich der Masse, des Dekors und der Verarbeitung wurden dabei geduldet. Sofern das vom Hersteller vorgelegte Schlagband dem Muster des Ordonnanzmodells «einigermassen» entsprach, wurde es von der Zeughausverwaltung akzeptiert. Von einer absoluten Einheitlichkeit konnte damals noch keine Rede sein. Die nachfolgend aufgeführten Massangaben dürfen somit nur als Richtwerte angesehen werden.
Wenn in der nachfolgenden Auflistung von der «Tragdauer» gesprochen wird, so ist damit die Zeit von der Einführung des entsprechenden Schlagbandmodells bis zur Einführung seines Nachfolgemodells gemeint. Natürlich wurden bei der Einführung eines neuen Schlagbands die alten Exemplare nicht sogleich entsorgt. Sie wurden in der Regel weiter getragen, bis sich ein Ersatz aufgrund eines Defekts aufdrängte, oder bis ein Auswechseln der alten Exemplare «von oben» angeordnet wurde.
Schlagbänder, eidg. Ord. 1852

Beschreibung: Quaste und Band aus (ehemals) geschwärztem Leder, «gerollte» Quaste mit gestanztem Zackenmuster.
Länge der Quaste: 8 cm.
Gesamtlänge: 55 cm.
Tragdauer: 1852 bis 1868.
Träger: Berittene Unteroffiziere und Soldaten. Es waren dies sämtliche Kavalleristen (§. 265) und die berittenen Soldaten und Unteroffiziere der Artillerie (§. 294).
Ordonnanz: Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852, §. 265. «Ein Schlagband von schwarzem Zeugleder mit Quaste und Schiebschlaufe. Länge des Schlagbandes ohne Quaste 1 Fuss 2 Zoll [36 cm]. Breite der Quaste 8 Linien [2,4 cm]. Länge der Quaste 3 Zoll [9 cm]». Beim abgebildeten Schlagband entspricht einzig die Riemenbreite genau diesen Vorgaben.

Beschreibung: Geflochtener Riemen aus geschwärztem Leder, schwarze Eichel mit eingewirkter Goldgarnitur.
Länge der Eichel: 4,7 cm.
Gesamtlänge: 35,5 cm.
Tragdauer: 1852 bis 1868.
Träger: Berittene Offiziere, deren Uniformen mit «goldenen» Knöpfen versehen waren. Es waren dies alle Artillerieoffiziere (§. 314), die Pontonierhauptleute (§. 331), die berittenen Ärzte (§§. 244, 319) und die berittenen Offiziere und Beamten aller Abteilungen des eidg. Stabes (§. 339).
Ordonnanz: Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852: «Ein Schlagband von schwarzem geflochtenem Leder mit Eichel und eingewirkter Goldgarnitur». Es handelt sich um das gleiche Schlagband wie es bereits seit 1842 in Gebrauch stand.

Beschreibung: Geflochtener Riemen aus geschwärztem Leder, schwarze Eichel mit eingewirkter Silbergarnitur.
Länge der Eichel: 5,2 cm.
Gesamtlänge: 52 cm.
Tragdauer: 1852 bis 1868.
Träger: Berittene Offiziere, deren Uniformen mit «silbernen» Knöpfen versehen waren. Es waren dies die berittenen Offiziere der Infanterie (§. 244), alle Kavallerieoffiziere (§. 279) und die Pferdeärzte (§§. 286, 320, 334).
Ordonnanz: Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852, §. 279: «Ein Schlagband von schwarzem geflochtenem Leder mit Eichel und eingewirkter Silbergarnitur». Es handelt sich um das gleiche Schlagband wie es bereits seit 1842 in Gebrauch stand.
Schlagbänder, eidg. Ord. 1868

Beschreibung: Quaste und Band aus dunklem, «geschwärztem» Juchtenleder, «gerollte» Quaste mit gestanztem Zackenmuster. Von etwas schmälerer Dimension als das Schlagband der Ord. 1852.
Länge der Quaste: 8,7 cm.
Gesamtlänge: 47,5 cm.
Tragdauer: 1868 bis 1896 bei der Kavallerie, 1868 bis 1905 bei der Artillerie.
Träger: Berittene Unteroffiziere und Soldaten. Es waren dies sämtliche Kavalleristen und die berittenen Soldaten und Unteroffiziere der Artillerie und des Trains.
Ordonnanz: Abänderungen zum Bekleidungsreglement, vom 27. April 1868, Art. 13 und 16: «Schlagband von dunklem Juchtenleder mit Quaste». Zum Aussehen des neuen Mannschaftsschlagbands fehlen detailliertere Vorschriften. Denn den Kantonen wurden nicht etwa genaue Beschreibungen des Schlagbandes, sondern bloss «Modelle, welche für die weiteren Details massgebend sind» zugestellt. Wie dieses Schlagband aussah, wissen wir nur durch Realstücke.

Beschreibung: Kordel und Quaste aus dunklem Juchtenleder, Kordel und Oberteil der Quaste geflochten, Unterteil «gerollt» mit Zackenmuster.
Länge der Quaste: 6,2 cm.
Gesamtlänge: 51 cm.
Tragdauer: 1868 bis 1877 durch die Offiziere, 1868 bis 1898 durch die Adjutant Unteroffiziere.
Träger: Ab 1868 alle berittenen Offiziere und Adjutant Unteroffiziere. Ab 1871 wurden auch die unberittenen Offiziere und die unberittenen Adjutant Unteroffiziere mit diesem Schlagband ausgerüstet. Ab 1877 bis 1898 trugen nur noch die Adjutant Unteroffiziere dieses braunlederne Schlagband. Dass es nicht schon vor 1898 durch das wollene Schlagband der höheren Unteroffiziere, Ord. 1883, abgelöst worden ist, wird durch zwei Fakten belegt. 1893 wurden neu ernannte Adjutant Unteroffiziere des bewaffneten Landsturms mit diesem ledernen Schlagband ausgerüstet, und gemäss Weisung des Waffenchefs der Infanterie vom 1. März 1894, trugen die Adjutant Unteroffiziere der Infanterie weiterhin dieses rund geflochtene Schlagband aus Juchtenleder.
Ordonnanz: Abänderungen zum Bekleidungsreglement, vom 27. April 1868, Art. 13 und 16: «Schlagband von dunklem Juchtenleder mit Quaste». Zum genauen Aussehen des Offiziersschlagbands findet sich in den Spezialbestimmungen zum Reglement vom 24. Mai 1875, Abschnitt Bekleidung und Bewaffnung für Offiziere der schweiz. Armee, genehmigt vom schweiz. Bundesrathe den 1. März 1878, unter §. 11 folgende Angabe: «Schlagband, bestehend aus Riemen, Schiebschlaufe und Quaste, aus dunkelm Juchtenleder; der Riemen aus 4 Lederstreifen rund geflochten». Das eidg. Militärdepartement teilte am 7. Juni 1871 den Militärbehörden der Kantone mit: «Da nach einem uns erstatteten Bericht bei mehreren Amtsstellen und bei Offizieren Zweifel darüber walten, ob auch für unberittene Offiziere das Schlagband anzuschaffen sei, machen wir Sie hiemit zu Handen der Betreffenden darauf aufmerksam, dass Art. 13 des Bundesbeschlusses vom 27. April 1868 betreffend Abänderungen zum Bekleidungs-Reglement für alle Offiziere ohne Ausnahme ein Schlagband von dunklem Juchtenleder mit Quaste vorschreibt».
Schlagband, eidg. Ord. 1877

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes Band aus rotgefärbtem Leder, Schiebeschlaufen aus rotgefärbtem Leder mit Silberfaden durchwirkt, Quaste von Silberdraht, Band direkt in der Quaste befestigt.
Länge der Quaste: 7,4 cm.
Gesamtlänge: 52 cm.
Tragdauer: 1877 bis 1943.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 4. Dezember 1877. Eine genaue Beschreibung des Schlagbands findet sich in den Spezialbestimmungen zum Reglement vom 24. Mai 1875, Abschnitt Bekleidung und Bewaffnung für Offiziere der schweiz. Armee, vom 1. März 1878: «Das Schlagband besteht aus Riemen, Schiebschlaufe und Quaste. Der Riemen aus hochrothem Saffian- (Gais-)Leder wird nach nebenstehendem Bilde mit Silberfaden verziert: [es folgte die Zeichnung eines Riemenabschnitts]. Die Schiebschlaufe, ebenfalls aus Saffian-Leder, ist mit Silberfaden durchwirkt. Die ovale Quaste wird in festgenähten Bouillons aus Silberdraht erstellt; der Kopf aus Silberblech mit gitterartigem Gewebe überzogen und am obern Rande mit einem ringsum laufenden Bouillon abgeschlossen. Dimensionen: Länge des Riemens bis zum Kopf der Quaste (doppelt) 450 mm, Breite des Riemens 18 mm, Breite der Schiebschlaufe 10 mm, Ganze Höhe der Quaste 75 mm, Höhe des Kopfes 25 mm, Länge der Fransen 35 mm, Breite des Kopfes 25 mm, Dike des Kopfes 14 mm, Breite der Quaste 43 mm, Dike der Quaste 35 mm, Zahl der Bouillons an der Quaste 41. Das Schlagband wird oben am Bügel des Säbelkorbes getragen, doppelt umgeschleift, die Quaste nach aussen hängend».

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes Band aus rotgefärbtem Leder, Schiebeschlaufen aus Silberdraht, Quaste von Silberdraht, Band direkt in der Quaste befestigt.
Länge der Quaste: 8 cm.
Gesamtlänge: 48 cm.
Tragdauer: 1877 bis 1943.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 4. Dezember 1877. Ab einem unbekannten Zeitpunkt wurden die Schiebeschlaufen nicht mehr aus Leder, sondern aus Silberdraht gefertigt.

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes Band aus rotgefärbtem Leder, Schiebeschlaufen aus Silberdraht, Quaste von Silberdraht, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 7,5 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 51 cm.
Tragdauer: 1877 bis 1943.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Im Handbuch über die persönliche Ausrüstung in der Schweiz. Armee, vom April 1901, wird das Schlagband wie folgt beschrieben: «Schlagband für Offiziere, Ordonnanz vom 4. Dezember 1877 besteht aus Riemen, Schlaufen und Quaste. Riemen aus hochrotem Saffian- (Geiss-)Leder, in der Mitte mit drei und am Rande mit je einem eingewobenen Silberfaden verziert. Schlaufen aus Silbercordon geflochten, eine beweglich und eine über der Nähstelle beim Bügel befestigt. Ovale Quaste in festgenähten Bouillons aus Silberdraht erstellt, Kopf aus Silberblech mit gitterartigem Gewebe aus Silberfaden überzogen, am obern Rande mit einem ringsum laufenden Bouillons abgeschlossen und mit einem kräftigen versilberten Drahtbügel versehen».
Schlagband, eidg. Ord. 1883

Beschreibung: Troddel, Schiebeschlaufe und Kordel aus roter und weisser Wolle.
Länge der Troddel: 10 cm.
Gesamtlänge: 44,5 cm.
Tragdauer: 1883 bis 1943.
Träger: Höhere Unteroffiziere. Anfangs wurden nur die Feldweibel der Infanterie sowie die Feldweibel und Fouriere der Positionsartillerie mit diesem Schlagband ausgerüstet. Bis 1898 erfolgte dann die sukzessive Zuteilung auch an Feldweibel anderer Waffengattungen. Erst ab 1898 wurden generell alle höheren Unteroffiziere, also alle Adjutant Unteroffiziere, Feldweibel und Fouriere, mit dem Unteroffiziersschlagband Ord. 1883 ausgerüstet.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 1883: «a. Dem Feldweibel der Infanterie, der als solcher häufig in den Fall kommt, als Stellvertreter des Offiziers die Führung einer Sektion zu übernehmen, wird vom Jahr 1884 hinweg ein längeres Seitengewehr mit wollener Quaste verabfolgt werden. […] d. Diese Bestimmungen gelten auch für die Feldweibel und Fouriere der Positionskompagnien des Auszugs». Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweiz. Armee, vom 11. Januar 1898, Art. 52: «Unberittener Adjutant Unteroffizier: Unteroffizierssäbel mit Unteroffiziersschlagband nach Ordonnanz vom Mai 1883. […] Berittene Adjutant Unteroffiziere: Offizierssäbel mit Unteroffiziersschlagband, nach Ordonnanz vom Mai 1883. […] Berittene Feldweibel tragen den Offizierssäbel mit Schlagband wie die berittenen Adjutant-Unteroffiziere, unberittene Feldweibel den Unteroffizierssäbel mit Schlagband nach Ordonnanz vom Mai 1883. […] Fouriere [tragen] Säbel und Schlagband wie die Adjutant-Unteroffiziere».

Beschreibung: Troddel, Schiebeschlaufe und Kordel aus roter und weisser Wolle. Quaste etwas anders gemustert.
Länge der Troddel: 10,3 cm.
Gesamtlänge: 45 cm.
Tragdauer: 1883 bis 1943.
Träger: Höhere Unteroffiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 18. Mai 1883. Hersteller- bzw. fabrikationsbedingt existieren leicht unterschiedliche Varianten dieses Schlagbandtyps.
Schlagband, eidg. Ord. 1877/85

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes rotes Band, Schiebeschlaufen aus Silber, Quaste von Silber, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 7,5 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 53 cm.
Tragdauer: 1885 bis 1943.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 27. Juni 1885: «Durch Beschluss des Bundesrathes vom 27. Juni 1885 ist die unterm 1. März 1878 [sic!] festgesezte Ordonnanz des Schlagbandes für Offiziere dahin modifizirt worden, dass neben den durch diese Ordonnanz eingeführten ledernen auch rothseidene Schlagbänder als ordonnanzmässig erklärt werden. Diese rothseidenen Schlagbänder, 18 mm breit, erhalten in der Mitte einen 2,5 mm breiten und 3 mm vom Rande je einen 1 mm breiten Silberstreifen; die Schiebeschlaufe ist ganz von Silberdraht».

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes rotes Band, auf der Innenseite mit rotem Leder gefüttert, Schiebeschlaufen aus Silber, Quaste von Silber, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 7,5 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 51 cm.
Tragdauer: 1885 bis 1943.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Um die Haltbarkeit des roten Seidenbandes zu verlängern, wurde dieses des öfteren auf der Innenseite mit einem gleichfarbigen Lederstreifen gefüttert. Zu dieser Variante konnte keine Quelle aus der Zeit gefunden werden.
Schlagband, eidg. Ord. 1893

Beschreibung: Band und Troddel aus karmoisinroter Wolle.
Länge der Troddel: 10 cm.
Gesamtlänge: 30 cm.
Tragdauer: 1893 bis wahrscheinlich 1898.
Träger: Unteroffiziere und Soldaten der Radfahrertruppe.
Ordonnanz: Verordnung betreffend die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Militärradfahrer, vom 11. August 1893, Art. 3: «1 Infanteriebajonett, Modell 89, mit karmoisinroter wollener Quaste».
Schlagband, eidg. Ord. 1896

Beschreibung: Quaste und Band aus dunklem, «geschwärztem» Leder, «gerollte» Quaste mit gestanztem Zackenmuster. Von etwas kleinerer Dimension als das Schlagband der Ord. 1868.
Länge der Quaste: 6,6 cm.
Gesamtlänge: 54 cm.
Tragdauer: 1896 bis 1898.
Träger: Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie.
Ordonnanz: Zu diesem Schlagband konnte keine Quelle aus der Zeit gefunden werden. Es wird jedoch in der Beschreibung des Schlagbandes der Ord. 1896/98 erwähnt.
Schlagband, eidg. Ord. 1896/98

Beschreibung: Quaste und Band aus naturbraunem Leder, «gerollte» Quaste mit gestanztem Zackenmuster. Es handelt sich um das gleiche Schlagband wie es bereits seit 1896 in Gebrauch stand. Nur war es nun nicht mehr geschwärzt, sondern naturbraun.
Länge der Quaste: 6,7 cm.
Gesamtlänge: 52 cm.
Tragdauer: 1898 bis 1943.
Träger: Berittene Unteroffiziere und Soldaten. 1898 erhielten nur die Kavalleristen das neue Schlagband. Die berittenen Soldaten und Unteroffiziere der Artillerie behielten das alte Schlagband der Ord. 1875 vorerst bei. Erst nach 1905 wurden auch die Artilleristen mit dem neuen, naturbraunen Schlagband ausgerüstet.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 5. Juni 1899: «Säbelkuppel Modell 1898 mit Schlagband, für die Kavallerie, entsprechend dem bisherigen Modell von 1896». Das Schlagband der Ord. 1896/98 wurde nun nicht mehr geschwärzt, sondern aus naturbraunem Leder hergestellt. Im Handbuch über die persönliche Ausrüstung in der Schweiz. Armee, vom April 1901, S. 75, ist dieses Schlagband wie folgt beschrieben: «Schlagband mit Schiebschlaufe und Lederquaste versehene Handschlinge». Genauere offizielle Angaben aus der Zeit zum Aussehen des Mannschaftsschlagbands finden sich leider nicht.
Schlagband, eidg. Ord. 1911

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes rotes Band, Schiebeschlaufen aus Silber, Quaste von Silber, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden. Von etwas kleinerer Dimension als das Schlagband der Ord. 1885.
Länge der Quaste: 5,5 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 40 cm.
Tragdauer: 1911 bis 1943.
Träger: Feldprediger.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 18. August 1911: «Den Feldpredigern wird zu Lasten des Kredites ‹Offiziersausrüstung› ein Degen mit Tragvorrichtung und Schlagband gemäss dem von der schweizer. Uniformenfabrik in Bern vorgelegten Modell als Naturalausrüstung abgegeben».
Schlagbänder, eidg. Ord. 1943

Beschreibung: Kordel und Quaste aus roter und weisser Wolle.
Länge der Quaste: 6,5 cm.
Gesamtlänge: 31 cm.
Tragdauer: 1944 bis 1995.
Träger: Höhere Unteroffiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 29. Dezember 1943.

Beschreibung: Kordel und Quaste aus roter und weisser Wolle, Quaste etwas anders geformt und anders gemustert.
Länge der Quaste: 7,2 cm.
Gesamtlänge: 35 cm.
Tragdauer: 1944 bis 1995.
Träger: Höhere Unteroffiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 29. Dezember 1943. Hersteller- bzw. fabrikationsbedingt existieren leicht unterschiedliche Varianten dieses Schlagbandtyps.

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes rotes Band, Schiebeschlaufe aus Silber, Quaste von Silber, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 5,8 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 30,5 cm.
Tragdauer: 1944 bis 1959.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Bundesratsbeschluss vom 4. November 1943. Bis etwa 1959 wurden die «weissen» Teile des Bandes und der Quaste aus Silberfäden gefertigt.

Beschreibung: Mit weissen Seidenfäden verziertes rotes Band, Schiebeschlaufe aus weisser Seide, Quaste von weisser Seide, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden. Von gleicher Dimension wie das Schlagband der Ord. 1943.
Länge der Quaste: 5,7 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 31 cm.
Tragdauer: 1959 bis 1995.
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Ab etwa 1959 wurden die weissen Teile des Bandes und der Quaste mit weissem Seidenfaden gefertigt.
Private Schlagbänder
Neben den ordonnanzmässigen Schlagbändern trugen Offiziere, insbesondere nach 1877, zu ihren privat beschafften, leichten «Galawaffen» auch speziell angefertigte «Privatschlagbänder». Diese waren, was Form und Farbwahl betraf, zwar den Ordonnanzschlagbändern ähnlich. Allerdings kamen sie häufig in luxuriöserer und in den Details abweichender Ausführung daher. Es existierten viele verschiedene Typen dieser Schlagbänder. Manchmal wurden auch dekorative Schlagbänder ausländischer Armeen, sofern sie in den Farben rot und silbern gehalten waren, durch Schweizer Offiziere an ihren «Galawaffen» getragen. Ansätze von höheren Unteroffizieren, ebenfalls nicht vorschriftsgemässe Schlagbänder zu tragen, wurden schon nach kurzer Zeit unterbunden. Allerdings ist nicht sicher, ob in der Folge dieses Verbot dann auch konsequent durchgesetzt wurde. Nachfolgend werden einige Beispiele von Privatschlagbändern gezeigt.

Beschreibung: Troddel, Schiebeschlaufe und Kordel aus roter Seide und Silberfaden.
Länge der Troddel: 9,6 cm.
Gesamtlänge: 54 00cm.
Tragdauer: 1883 bis 1886.
Träger: Höhere Unteroffiziere.
Ordonnanz: Zu dieser Privatausführung konnten keine Unterlagen aus der Zeit gefunden werden. Es könnte sich dabei auch um ein Polizeischlagband handeln. Anfang Februar 1886 fand in Bern eine Konferenz der Kreisinstruktoren statt. In dieser wurde beschlossen, «den Feldweibeln und Adjutantunteroffizieren soll das Tragen von Portepée’s mit silbernen Quasten nicht gestattet werden». Diese Formulierung legt nahe, dass diese Unteroffiziere, entgegen dem Reglement, wohl das Offiziersschlagband getragen haben. Möglicherweise umgingen die Unteroffiziere dann dieses Verbot, indem sie das seit 1883 existierende Schlagband der Infanteriefeldweibel mittels eingewirkter Silberfäden aufwerteten.

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes Band aus roter Seide, Troddel mit silbernen und roten Fransen.
Länge der Troddel: 10 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 59 cm.
Tragdauer: 1885 bis 1886.
Träger: Höhere Unteroffiziere.
Ordonnanz: Zu dieser Privatausführung konnten keine Unterlagen aus der Zeit gefunden werden. Es könnte sich dabei auch um ein Polizeischlagband handeln.

Beschreibung: Mit Silberfäden verziertes rotes Band, Schiebeschlaufen und Quaste von roter Seide und Silber, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 7,3 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 50 cm.
Tragdauer: 1885 bis ?
Träger: Offiziere oder Adjutant Unteroffiziere.
Ordonnanz: Zu dieser Privatausführung konnten keine Unterlagen aus der Zeit gefunden werden.

Beschreibung: Mit roten Fäden verziertes silbernes Band, Schiebeschlaufe aus Silber, Quaste von Silber mit rotem Seidenfaden durchwirkt, Band mit einem Metallbügel mit der Quaste verbunden.
Länge der Quaste: 9,5 cm (ohne Metallbügel).
Gesamtlänge: 53 cm.
Tragdauer: 1885 bis ?
Träger: Offiziere.
Ordonnanz: Zu dieser Privatausführung konnten keine Unterlagen aus der Zeit gefunden werden.
Quellen und Literatur
- Reglement über die Bewaffnung und Ausrüstung der Truppen aller Waffengattungen der eidgenössischen Armee, vom 20. August 1842.
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852.
- Abänderungen zum Bekleidungsreglement, vom 27. April 1868.
- Allgemeine Schweizerische Militär-Zeitung 1871, S. 230.
- Spezialbestimmungen zum Reglement vom 24. Mai 1875, Abschnitt Bekleidung und Bewaffnung für Offiziere der schweiz. Armee, vom 1. März 1878.
- Schlagband für Offiziere, vom 27. Juni 1885.
- Allgemeine Schweizerische Militär-Zeitung 1886, S. 79.
- Verordnung betreffend die Equipementsentschädigungen und Naturalausrüstungen der Offiziere, Adjutant-Unteroffiziere und Ärzte ohne Grad, vom 16. Mai 1893.
- Verordnung betreffend die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Militärradfahrer, vom 11. August 1893.
- Weisung des Waffenchefs der Infanterie vom 1. März 1894.
- Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweiz. Armee, vom 11. Januar 1898.
- Handbuch über die persönliche Ausrüstung in der Schweiz. Armee, vom April 1901.
- Protokolle des Bundesrates, 1848-1975.