1852: Das Signalhorn der Scharfschützen- und Jägeroffiziere
René Ackermann, veröffentlicht am 03.07.2026
«Leichter Dienst»
Die Schweizer Armee galt im 19. Jahrhundert praktisch als reines Infanterieheer. 84 % aller Einheiten zählten zu den Füsilieren und Jägern, oder zu den Scharfschützen. Jeweils vier Füsilierkompanien, auch Zentrumskompanien genannt, und zwei Jägerkompanien bildeten ein Infanteriebataillon. Die Scharfschützen waren als selbständige Einzelkompanien organisiert. Während dem die Füsilierkompanien dazu gedacht waren, in Masse aufzutreten um möglichst viel Feuerkraft auf den Feind zu werfen, wurden die Jäger und auch die Scharfschützen für den sogenannt «leichten Dienst» eingesetzt. Diese, für uns Heutige irreführende Bezeichnung, hatte allerdings nichts damit zu tun, ob der Dienst nun leicht oder beschwerlich war. Vielmehr bezeichnete dieser Begriff die Einsatzart dieser Fusstruppen.

Gemäss dem Exerzierreglement für die eidgenössische Infanterie von 1857 umfasste der leichte Dienst die folgenden Verrichtungen:
«- den Vorpostendienst und den Sicherheitsdienst auf dem Marsche;
– die kleinen Rekognoszierungen [also diejenigen, die zu Fuss gemacht werden konnten];
– die Einleitung des Gefechts, also den ersten Angriff auf den Feind, sowie die Deckung der Bewegungen, welche man demselben zu verbergen sucht;
– das Decken des Rückzugs;
– die Beunruhigung der feindlichen Artillerie;
– eine Ortschaft, ein Gehöft, ein Gehölz oder eine Wald anzugreifen, zu verteidigen oder zu durchsuchen;
– eine Brücke, einen Engpass oder irgend einen anderen wichtigen Punkt wegzunehmen oder zu besetzen;
– den Feind auf seinem Rückzug zu beunruhigen und zu verfolgen;
– die Unterhaltung der Verbindung zwischen den verschiedenen Truppenkörpern.»
Die Füsilierkompanien traten in geschlossener, möglichst breiter und tief gestaffelter Formation gegen den Feind an. Sie wirkten durch Masse und Wucht und konnten deshalb, etwas überspitzt formuliert, als «schwere Infanterie» bezeichnet werden. Im Gegensatz dazu, wurden die Jäger und auch die Scharfschützen als «leichte Infanterie» eingesetzt. Leicht deshalb, weil sie nicht in geschlossener Formation wie die Füsiliere agierten. Die Hauptaufgabe der Jäger im Gefecht bestand darin, sich in kleinen Trupps im Vorfeld der vorrückenden Füsilierkompanien zu bewegen, um mit ihrem Störfeuer den geordneten Aufmarsch der gegnerischen Infanterie zu behindern. Die Scharfschützen hingegen, suchten sich ebenfalls in kleinen Trupps geeignete Stellungen, um lohnende Ziele, wie Offiziere, Geschützmannschaften oder Signalisten zu «neutralisieren».
Bei den im Gefecht in geschlossener Formation vorrückenden Füsilieren, wurden Kommandos gerufen und durch die Offiziere mit ihren Säbeln angezeigt. Bei den in offenen, weit auseinander gezogenen Formationen, als sogenannte Plänkler agierenden Jägern, war dies nicht immer möglich. Auch die Scharfschützen konnten in ihren ausgedehnten Stellungen kaum mehr mit gerufenen Kommandos erreicht werden. So war es nötig, Befehle durch akustische Signalinstrumente zu erteilen.
Zu diesem Zweck waren in jeder Jäger- und Scharfschützenkompanie vier Trompeter eingeteilt. Sie dienten einzig dem Kompaniekommandanten dazu, seine Befehle mittels bestimmter Tonfolgen ihrer Trompeten weithin hörbar zu übermitteln. Die unteren Führer, also die, die Halbkompanien oder Züge befehligenden Offiziere, gaben diese Kommandos dann mündlich, oder eben auch per akustischem Signal an ihre Truppe weiter.

Der «Jägerruf»
Um solche akustischen Signale zu geben, verfügten alle Offiziere der Jäger und der Scharfschützen, sowie der Kommandant und der Major der Infanteriebataillone über einen sogenannten «Jägerruf». Dabei handelte es sich um ein einfaches Blasinstrument aus Rinderhorn. Es verfügte zwar über ein Mundstück an der Spitze, aber weder über Grifflöcher noch Klappen. Der Jägerruf wurde an einer Tragschnur über der Schulter getragen. Durch unterschiedliche Tonfolgen aus längeren oder kürzeren Intervallen konnten damit spezifische Befehle über grössere Distanzen übermittelt werden.

Das Reglement von 1852, §. 248, beschreibt den Jägerruf wie folgt:
«Die Stabsoffiziere der Bataillone (Kommandant und Major), sowie die Offiziere der Jäger-Compagnien tragen:
a. den Jägerruf von Horn mit weisser Garnitur, an
b. einer Schnur von dunkelgrünem Kameelgarn; ohne weitere Verzierung, Länge derselben bis zum Schieber 4 Fuss 8 Zoll [144 cm] bis 5 Fuss [150 cm]. Dicke 2 Linien [6 mm].
Der mittlere Theil derselben ist in eine Tresse geflochten auf eine Länge von 1 Fuss 5 Zoll [45 cm](Diese kommt beim Tragen auf den Rücken zu liegen). Beide Theile werden durch einen Schieber vereinigt und bilden von da an einen Schluss, aus dem sie wieder hervorgehen. Jeder einzelne Theil wird am äussersten Ende mit einer Eichel versehen. An der Schnur befindet sich ferner, zum Verkürzen oder Verlängern derselben, ein Schieber, im Durchmesser 6 Linien [1,8 cm]».

Bezüglich des Jägerrufs der Scharfschützenoffiziere liest man unter §. 262: «Einen Jägerruf von Horn mit gelber Garnitur an einer Schnur von dunkelgrünem Kameelgarn, welche in Form und Grösse derjenigen der Jägeroffiziere (§. 248) entsprechen soll». Das Horn der Scharfschützenoffiziere unterschied sich von demjenigen der Infanterieoffiziere also einzig durch die metallenen Garnituren. So wie diese bei der Infanterie weiss waren, waren sie bei den Scharfschützen gelb.

Nun war es natürlich so, dass nicht alle erdenklichen Befehle per Hornsignal gegeben werden konnten. Denn derjenige der die Signale hörte, musste die Tonfolgen auch deuten können. Die Erfahrung zeigte, dass in der Regel bloss eine relativ geringe Zahl von verschiedenen Signalen korrekt interpretiert werden konnte. Deshalb beschränkte man sich bei diesen akustischen Signalen auf die zehn wichtigsten Befehle für den Einsatz im Gefecht.

Signale
Grundsätzlich wurde dabei zwischen zwei Signalarten unterschieden; dem Vorbereitungssignal und den Vollziehungssignalen. Mit dem stets gleich lautenden Vorbereitungssignal wurde der Soldat darüber informiert, dass nun ein Vollziehungs-, also Befehlssignal folgt. Das Vorbereitungssignal tönte lautmalerisch in etwa so (die Bindestriche stehen für kurze Pausen): «Tääää, – Tä, Tää, – Tä, Tää, – Tä, Tää». Der Offizier, Unteroffizier oder Soldat hatte nun seine Aufmerksamkeit dorthin zu richten, von wo das Signal kam. Das kurz darauf folgende Vollziehungssignal, gab dann die auszuführende Tätigkeit an.
Die zehn Vollziehungssignale waren:
– Vorrücken (in etwa «Tä, Tä, Tä, Tä, Tä»);
– Rückzug («Tääää, Tä tä tä, Tääää, Tä tä tä, Tääää»);
– Halten («Tääää, – Tä»);
– Feuer («Tää, – Tää, – Tää»);
– Feuer einstellen («Tääää, Tääää»);
– Ruf (das heutige «Daher», Tä tä tä, Tä tä tä, Tä tä tä);
– Ablösung («frische» Trupps lösten die im Einsatz stehenden ab, Tääää, – Tä, Tääää, – Tä, Tääää);
– Rechts Bewegung (Verschiebung der Trupps nach rechts, «Tä, – Tääää»);
– Links Bewegung («Tä, – Tääää, Tääää»);
– Die Masse bilden (Zusammenziehen der einzelnen Trupps, «Tä tä tä, Tä tä tä, Tä tä tä; – Tä tä tä, Tä tä tä, Tä tä tä, – Tä tä tä, Tä tä tä, Tä tä tä»).
Wurden die Signale zum Vorrücken, zum Rückzug, der Ruf, zur Ablösung oder zum Rechts- oder Linksmarschieren wiederholt, so zeigte dies an, dass diese Bewegungen schneller vollzogen werden sollten. Gegebenenfalls konnten die Offiziere die vorzunehmenden Bewegungen, nach erfolgtem Hornsignal, unterstützend auch noch mit ihrem Säbel andeuten.
Nun war man sich allerdings im Klaren, dass solche akustischen, weithin hörbaren Signale natürlich auch vom Gegner wahrgenommen wurden. Um in diesem Fall die eigenen Bewegungen nicht dem Feind zu verraten, hatten Unteroffiziere als Meldeläufer zu fungieren und die Befehle mündlich zu überbringen. Die Verwendung der Hornsignale vor dem Feind beschränkte sich folglich nur auf das allernötigste.

Anzumerken gilt, dass der Jägerruf in der Zeit vor 1852 noch eine weitere Funktion besass. Er diente nämlich, wie der Hausse-col, als sogenanntes Distinktionszeichen, also als besonderes Abzeichen der im Dienst stehenden Jäger- und Scharfschützenoffiziere. Gemäss dem Bekleidungs- und Ausrüstungsreglement von 1843 wurde er allerdings damals noch nicht an einer grünen Schnur aus Kamelhaar, sondern an einer solchen aus Seide getragen.
Die Militärorganisation von 1874 schaffte die Jäger und die Scharfschützen ab. Die Jägerkompanien wurden zu Füsilierkompanien und die Scharfschützen zu Schützen. Letztere wurden fortan gleich wie die Füsilierkompanien eingesetzt. Da nun die ehemaligen Jäger und Scharfschützen wie die Füsiliere kämpften, entfiel die Notwendigkeit eines eigenen Signalinstrumentes dieser, nun eben nicht mehr «leichten» Infanteristen. Der Jägerruf ihrer Offiziere wurde ersatzlos gestrichen.

Quellen und Literatur
- Reglement über das Kleidungswesen und die Equipirung der verschiedenen Waffengattungen der eidgenössischen Armee, die Kleidung der Offiziere des eidgenössischen Stabs, so wie über die Distinktionszeichen der verschiedenen Grade, das Feld- und die Dienstzeichen. Vom 8. August 1843.
- Exerzierreglement für die eidgenössischen Scharfschützen, Bern 1848.
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27. August 1852.
- Exerzierreglement für die eidgenössische Infanterie, Anleitung für den leichten Dienst, Bern 1857.
- Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.