Dragoner, Guiden und Adjutanten
René Ackermann, veröffentlicht am 19.06.2026
Einführung
Militärische Tschakos und Hüte waren stets mit einem Kinnriemen ausgestattet. Damit sollte verhindert werden, dass die dem Schutze des Hauptes dienende Kopfbedeckung «im Eifer des Gefechtes» zu Boden fiel. Um seinen Zweck zu erfüllen, musste dieser Kinnriemen straff unter dem Kinn getragen werden. Eine Tatsache, die sich nicht immer angenehm anfühlte. Für gewöhnlich wurde der Tschako oder Hut deshalb von seinem Träger einfach mit leichtem Druck auf den Kopf aufgesetzt und ohne Verwendung des Kinnriemens getragen. Das der Kopfgrösse angepasste Futter hielt, sofern keine ruckartigen Kopfbewegungen ausgeführt wurden, oder äussere Einwirkungen auf den Tschako oder Hut erfolgten, diesen dann recht zuverlässig in Position.

Wenn nun ein Hut, ob mit oder ohne Verwendung des Kinnriemens, doch einmal zu Boden fiel, war das in der Regel noch kein Problem. Man bückte sich kurz, hob den Tschako auf und platzierte ihn wieder auf dem Kopf. Zumindest, wenn man zu Fuss unterwegs war. Doch wenn man auf einem Pferd oder Wagen sass, sah die Sache etwas anders aus. Denn ein Wagen musste in diesem Falle zuerst angehalten, ein Pferd gezügelt werden. Anschliessend war der Fahrer oder Reiter genötigt abzusteigen, um seinen abhanden gekommenen Hut irgendwo auf dem Boden wieder aufzulesen. An und für sich war auch dieses Prozedere keine grosse Sache. Ausser man gehörte zur Kavallerie!
Denn diese elitäre Truppe wollte tunlichst vermeiden, dass ihren Angehörigen ein solches Missgeschick überhaupt passieren konnte. Als stolzer Reiter, womöglich noch vor (Infanterie-)Publikum, vom hohen Ross herunter zu steigen um verlorene Ausrüstungsgegenstände aufzusammeln, das ging schon mal gar nicht! Deshalb wurde der Tschako der Kavalleristen mit einer sogenannten Fangschnur am Körper des Trägers befestigt. Sollte er diesem vom Kopf fallen, fiel er nicht zu Boden, sondern baumelte an der Seite des Reiters. Diesem war es dann kein Problem, seinen Tschako wieder zu ergreifen und aufzusetzen.
Doch weshalb wurden einzig die Angehörigen der Kavallerie mit einer solchen Fangschnur ausgerüstet? Waren doch die Kavalleristen beileibe nicht die einzigen Soldaten, die auf Pferden sassen. Man denke zum Beispiel nur an die berittenen Artilleristen und Angehörigen des Trains, die Stabsoffiziere der Infanteriebataillone und all die Offiziere des eidgenössischen Stabes. Sie alle sassen hoch zu Ross, sie alle liefen Gefahr, auch einmal ihren Hut zu verlieren.
Seit jeher ist es Tatsache, dass sogenannte militärische «Elitetruppen» sich durch besonderen Putz auszuzeichnen wussten. Als Angehöriger einer Spezialtruppe wollte man auffallen, sich äusserlich aus der Masse hervorheben. Da machte auch die Schweizer Kavallerie keine Ausnahme. Doch nicht genug damit, dass sie nicht wie die meisten anderen Truppen eine dunkelblaue, sondern eine dunkelgrüne Uniform trug, und nicht genug damit, dass sie in der Regel stets über eine andere Kopfbedeckung als alle anderen Truppen verfügte. Nein, man benötigte noch eine weitere, zusätzliche Auszeichnung. Und so griff man halt noch zu einer schmucken, mit Flechtwerk und Quasten versehenen Fangschnur.
Diese Fangschnur der Kavallerie war, um es klar auszudrücken, weniger eine Notwendigkeit als vielmehr eine Zierde. Denn wie bereits erwähnt, nicht nur Kavalleristen sassen hoch zu Ross. Wäre eine Fangschnur zum Festhalten der Kopfbedeckung wirklich unabdingbar gewesen, hätten auch alle anderen Reiter über eine solche verfügen müssen.
1861-1869
Seit 1852 trugen die Kavalleristen der Schweizer Armee, also die Dragoner und die Guiden, einen schmucken, mit messingenen Elementen verstärkten, ledernen Raupenhelm (siehe Rubrik Kopfbedeckungen > Helme 1852-1869). Da dieser Helm jedoch relativ schwer war, wurde durch die Guiden schon bald der Ruf nach einer leichteren Kopfbedeckung laut. Denn deren Dienst als «Pfadfinder» und Meldereiter erforderte eigentlich keinen Helm. So schlug die Offiziersgesellschaft bereits 1859, französischem Beispiel folgend, ein leichtes Käppi als Kopfbedeckung für diese «Ordonnanzdienst» leistenden Reiter vor.

1861 war es dann soweit. Mit den Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 17. Januar 1861, legten die Guiden den Helm ab. Wie die Infanterie und die Artillerie, also das Gros der Armee, erhielten auch die Guiden das neue, leichte Käppi. Allerdings war deren Käppi, der Grund ist oben dargelegt, als einziges mit einer Fangschnur ausgestattet. «§ 3. … Am hintern obern Rand des Guiden-Käppi ist eine rothe Fangschnur befestigt, welche unter der rechten Contre-Epaulette durchgeht und um den Leib geschlungen wird.» Diese rote Fangschnur wurde unterschiedslos von allen Guidenoffizieren, -unteroffizieren und -soldaten getragen.



1869-1875
1869 wurde in der Armee ein neues Tschakomodell eingeführt. Ausnahmslos alle Truppen, also auch die bisher noch mit dem Helm ausgerüsteten Dragoner, hatten diesen neuen Tschako nun zu tragen. So besass nun die ganze Armee eine gleichförmige Kopfbedeckung. Wobei, ganz korrekt ist diese Aussage nicht. Denn, wie gewohnt, scherte die Kavallerie wieder aus. Statt wie alle anderen Truppen einen schlichten, wollenen Pompon auf dem Tschako zu tragen, bedurften die Herren Dragoner und Guiden auf ihrem Hut noch einer kavalleristischen Komponente. Statt des blossen Pompons, trugen sie einen solchen, aus dem noch ein schwarzer oder weisser Rosshaarbusch herausragte. Dazu kam dann noch, als weiteres schmückendes Element, die von den Guiden bereits seit 1861 getragene und anscheinend liebgewonnene Fangschnur.
Der Beschluss des schweizerischen Bundesrates betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee vom 20. Januar 1869, legte bezüglich dieser Fangschnur fest: «Art. 3 e. Am Hut der Kavallerie wird am hintern obern Ende an einem Löwenkopf eine Fangschnur angebracht und vorn an der Brust befestigt. Die Fangschnur für Guiden carmoisin, für Dragoner schwarz; im Uebrigen nach Modell.» Eine Weisung vom 12. April 1869 ergänzte dann noch: «Für die Offiziere ist gestattet mit Silber durchwirkte Fangschnüre zu tragen».



1875-1883/1898
Mit dem Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee vom 24. Mai 1875 kam es bei der Kopfbedeckung der Kavallerie zu einer optischen Aufwertung. Der von Dragonern und Guiden als zu unscheinbar beurteilte Rosshaarbusch, sie nannten ihn «Trauerweide», erhielt längere Haare. Ausserdem ragte er nun aus einem, ihn deutlich grösser machenden Metallröhrchen. Auch die Fangschnüre wurden «kampfwertgesteigert». Die Teller und Quasten der Schnüre der Unteroffiziere waren von nun an mit Silber durchwirkt, diejenigen der Offiziere sogar ganz von Silber.
«§ 1. Fangschnüre. Am Hut der zur Adjutantur abkommandirten Offiziere und der Kavallerie wird am hintern oberen Ende an einem Löwenkopf eine Fangschnur angebracht und vorn an der Brust befestigt. Die Fangschnur der Adjutanten scharlachroth, für Guiden karmoisin, für Dragoner schwarz, im übrigen nach Modell. Bei den Unteroffizieren sind die Quasten der Fangschnüre mit Silber durchwirkt; bei den Offizieren ganz von Silber».







Trotz all den, den Dragonern und Guiden zugestandenen uniformlichen Extravaganzen, brach für diese 1875 wohl eine kleine Welt zusammen. Plötzlich waren sie nicht mehr die einzigen, die Fangschnüre tragen durften. Denn nun wurde auch den zur Adjutantur abkommandierten, also Adjutantendienst leistenden Offizieren eine rote Fangschnur zuerkannt. Da diese Offiziere in Stäben Dienst leisteten und daher beritten waren, folglich also auch mal hoch zu Ross den Hut verlieren konnten, war diese Zuteilung der Fangschnur durchaus vertretbar. Doch der eigentliche Grund dafür, den Adjutanten diese Schnur zu geben bestand darin, dass sie diesen als Funktionsabzeichen diente. Denn Adjutanten waren, im Gegensatz zu Kavalleristen, nicht bereits aufgrund ihrer Uniformierung als solche zu erkennen. Ihre Fangschnur besass also einen hauptsächlich auszeichnenden Charakter.



Im Jahr 1883 endete die Ära der Fangschnüre bei der Kavallerie. In diesem Jahr wurde ein neuer Tschako für Dragoner und Guiden eingeführt. Dieser besass nun dekorative, weissmetallene Verstärkungselemente und unterschied sich, mal wieder, komplett von den Tschakos der übrigen Truppengattungen. Zu diesem, bis in den I. Weltkrieg verwendeten Tschako, wurden keine Fangschnüre mehr getragen.
Die Fangschnur der zur Adjutantur abkommandierten Offiziere wurde bis 1898 getragen. Ab 1888 trug man sie zum neuen, mit geteiltem Vorder- und Hinterschirm versehenen Tschako. Adjutanten der Kavallerie trugen, als einzige Kavalleristen, ihre Fangschnur zum Kavallerietschako der Ord. 1883. Mit dem neuen Bekleidungsreglement vom 11. Januar 1898 erhielten die Adjutanten dann eine mattsilberne Achselschnur.
Zu guter Letzt?
Nun könnte man eigentlich zum Schluss kommen. Doch wie eine unter Uniformkundigen altbekannte Weisheit besagt, gibt es nichts, was es nicht gab. Und so müssen wir uns noch mit einer Fotografie befassen, die einigen der oben aufgeführten Tatsachen widerspricht. Sie zeigt einen Unteroffizier der Dragoner in der Uniformierung und Bewaffnung von 1861 mit dem Tschako von 1869. Das an und für sich ist noch nichts aussergewöhnliches, nein, das entsprach durchaus den damaligen Gepflogenheiten.
Denn bei der Einführung einer neuen Uniform oder einer neuen Kopfbedeckung wurde nicht gleich von einem Tag auf den anderen die ganze Armee umgerüstet. Üblicherweise wurden zuerst die Rekruten und die Auszugstruppen sukzessive mit den neuen Artikeln ausgerüstet. So war es dann durchaus normal, dass zu einer «alten» Uniform, bereits schon mal eine neue Kopfbedeckungen getragen wurde.

Aussergewöhnlich an unserer Abbildung ist allerdings die Fangschnur, die unser Unteroffizier trägt. Denn sie besitzt stark mit Silber durchsetzte Teller und Quasten. Betrachtet man die Uniform und Bewaffnung unseres Dragoners, so entsprechen diese vollauf der Zeit von 1861 bis 1868. Sein Tschako allerdings, zeigt klar die Merkmale der Ord. 1869. Daraus lässt sich schliessen, dass die Aufnahme 1869 oder kurz danach entstand. Nun war es aber so, dass zu diesem Zeitpunkt Kavallerieunteroffiziere noch gar keine silberverzierten Fangschnüre trugen.
Da aus der Fotografie nicht ersichtlich ist, ob die Gradabzeichen an den Ärmeln aus Wolle oder aus Silber bestehen, kann nicht bestimmt werden, ob es sich beim Abgebildeten um einen Korporal oder eine Feldweibel handelt. Einmal angenommen, es handle sich um einen Feldweibel, also um einen höheren Unteroffizier, rechtfertigt dies allerdings immer noch nicht die Silbergarnitur der Fangschnur. Ausser natürlich, man hätte es damals mit den reglementarischen Bestimmungen nicht allzu genau genommen, und halt auch mal einem höheren Unteroffizier, zwecks Unterscheidung zu den «normalen» Unteroffizieren, eine Offiziersfangschnur zugestanden.
Quellen und Literatur
- Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27.08.1852.
- Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes vom 17. Jänner 1861.
- Beschluss des schweizerischen Bundesrathes betreffend die Kopfbedeckung für die schweizerische Armee, vom 20. Januar 1869.
- Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee. Beschluss des Bundesrathes vom 24. Mai 1875.
- Änderung der Käppi-Ordonnanz, vom 21. Februar 1888.
- Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweizerischen Armee, vom 11. Januar 1898.
- Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, I. Band, Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
- Schweizer Kriegsgeschichte, Heft 12, Bern 1923.
- Ackermann, René: Uniformen der Schweizer Armee 1852–1874, Eine Sammlung historischer Fotografien und Vorschriften, Horw 2023.