1804-1817: Die Uniform der Luzerner Kavallerie
Josef Brülisauer, veröffentlicht am 19.09.2025
Mit der Mediationsverfassung von 1803 wurde das Wehrwesen nach dem zentralistischen Zwischenspiel der Helvetik wieder kantonale Angelegenheit. Artikel zwei legte das Mannschaftskontingent jedes Kantons für das Bundesheer fest. Am 7. Juli 1803 übertrug die Tagsatzung die Organisation der Milizen den Kantonen, schrieb aber vor, dass Formationen, Kaliber der Waffen, Disziplin und Besoldung in allen Kantonen einheitlich sein sollte. Eine Kommission erarbeitete eine Militärorganisation. Diese wurde im Juli 1804 beraten und sollte auf den 1. Januar 1805 in Kraft treten.
Während die neuen Kantone ihre Milizen sehr rasch organisierten (Waadt 10. Juni 1803; Aargau 30. Juni 1803; Thurgau 18. Mai 1804), behalfen sich die alten Stände vorerst mit Freiwilligenverbänden (Stadtlegion in Bern, Standeslegion in Zürich) und erarbeiteten ihre Milizorganisation erst im Laufe des Jahres 1804. Aufgeschreckt durch den Aufstand der Zürcher Bauern im Bockenkrieg bildete sich im Mai 1804 auch in Luzern ein Freikorps.
Schon vorher, am 22. Februar 1804, hatte der Grosse Rat ein «Gesetz betreffend die Organisazion der Miliztruppen» erlassen. Es legte Organisation, Ausbildung, Uniform, Ausrüstung und Bewaffnung der Luzerner Truppen fest.

Am 15. Januar 1805 folgte das Reglement über die Bekleidung und Bewaffnung. Neben allgemeinen Verfügungen über die Uniformierung der Eliten enthielt es vor allem die Aufgaben der Schneider, Schuster und Hutmacher, welche zur Herstellung von Uniformstücken berechtigt waren.
Am 23. April 1806 erliess der Grosse Rat ein neues, umfangreicheres Gesetz über die Militärorganisation. Es regelte über jenes von 1804 hinaus auch die Pflichten der einzelnen Chargen und erliess genaue Vorschriften über die Gradabzeichen und den Sold.
Die Organisationsgesetze von 1804 und 1806 erklärten jeden Schweizer zwischen 16 und 45 Jahren als wehrpflichtig. Die 16 bis 18-jährigen waren Rekruten. Die Miliz wurde in ein Elite- (Auszüger-) und ein Reservekorps gegliedert. Den Kanton teilte man in vier Militärquartiere (Luzern, Willisau, Sursee und Entlebuch) ein, diese wieder in je zwei Sektionen. Jedes Quartier hatte 3000 Mann zu stellen, darunter ein Elite- oder Auszügerkorps mit einem Sollbestand von 995 Mann. Dieses bestand aus 100 Grenadieren, 100 Scharfschützen, 700 Füsilieren, 70 Artilleristen und 25 Dragonern. Die Eliten (Auszüger) mit Ausnahme der Offiziere wurden aus der unverheirateten Mannschaft genommen. Eingeschriebene mussten drei Jahre lang dienen, bevor sie sich verheiraten durften.
Die Tagsatzung hatte vier eidgenössische Auszüge zu 15’200 Mann bestimmt. Zu jedem sollte der Kanton Luzern 853 Mann stellen, nämlich 16 für den Stab, 100 Grenadiere, 600 Füsiliere, 85 Scharfschützen, 27 Artilleristen und 25 Dragoner. Die ausgehobenen Grenadiere und Dragoner entsprachen somit genau dem Sollbestand des Kantons für die eidgenössischen Auszüge. Bei den übrigen Waffengattungen dagegen wurden mehr Leute rekrutiert.
1806 wurden die Spezialtruppen noch stärker reduziert. Jedes Militärquartier hatte eine Grenadierkompanie zu 100 Mann und vier Füsilierkompanien (400 Mann), d.h. ein Bataillon Linieninfanterie, zu stellen. Dazu mussten zwei Kompanien leichter Infanterie (200 Mann), eine Kompanie Scharfschützen (80 Mann), eine viertel Kompanie Husaren (zu 12 bis 13 Mann) und eine halbe Kompanie Artillerie (40 Mann) ausgehoben werden. Dazu kamen noch 16 Mann für den Stab des Infanteriebataillons und vier für jenen der leichten Infanterie. Die Gesamtzahl der Ausgehobenen entsprach somit wiederum dem eidgenössischen Soll von 853 Mann.
Sowohl bei der Gliederung der Miliz in Elite (Auszug) und Reserve, wie bei der Einteilung des Kantons in die Militärquartiere, wurde offensichtlich auf die helvetische Militärorganisation abgestellt. Diese hatte die 20- bis 45-jährigen für wehrpflichtig erklärt, aber auch 18- bis 20-jährige als Freiwillige zugelassen. Am 13. August 1804 sah man noch vor, den ersten Auszug im Jahre 1804, den zweiten 1806, den dritten 1808 und den letzten 1810 auszurüsten. Am 15. Januar 1805 wurde die Ausrüstung des ersten Auszugs bereits auf den 1. Mai 1805 verschoben. Die übrigen Auszüge dagegen sollten innert Jahresfrist bereitstehen.

Uniformierung, Bewaffnung und Ausrüstung
Jeder Auszugssoldat hatte sich auf eigene Kosten nach Vorschrift zu uniformieren. Nur die Trüllmeister wurden von den Gemeinden eingekleidet, da ihr Dienst mühsam war und nur wenig Verdienst einbrachte (Fr. 16.- im Jahr). Den Vorschlag des Milizinspektors, auch die Offiziere auf Kosten der Gemeinden zu uniformieren, lehnte die Militärkammer mit der Begründung ab, diese stammten normalerweise aus vermögenden Familien.
Bewaffnung und Ausrüstung für den ersten Auszug stellte die Regierung den Gemeinden zur Verfügung. Jene für die drei weiteren Auszüge dagegen mussten von den Gemeinden angeschafft werden. Waffen und Ausrüstung eines jeden Mannes wurden mit einer Nummer versehen. So konnten Verluste und Schäden kontrolliert und dem Betreffenden belastet werden.
Unteroffiziere, Trüllmeister, Kavalleristen und Scharfschützen durften ihre Armatur nach Hause nehmen. Diejenige der übrigen Infanteristen wurde von den Gemeinden aufbewahrt. Die Säbel der Artilleristen und Grenadiere blieben bis zu einer Mobilmachung in den Zeughäusern.
Um nach den Verlusten der Helvetik die Bewaffnung rasch wieder zu ergänzen, wurde verordnet, dass jeder Hausbesitzer ein der Ordonnanz entsprechendes Gewehr mit eisernem Ladestock, Bajonett, Patronentasche, Kugel- und Schraubenzieher haben müsse. Bei der Musterung wurden diese Gewehre mit der Gemeindebezeichnung und der Brandassekuranz-Nummer des Hauses versehen. Diese Vorschrift blieb bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts in Kraft.
Es wurden jedoch nur die ersten beiden Auszüge ordonnanzmässig ausgerüstet. Der dritte und vierte war nur verpflichtet, Militärhut und kurzen Rock anzuschaffen. Die Reserve wurde überhaupt nicht organisiert. Aber auch die Organisation der ersten Einheiten ging nicht planmässig vor sich. Zwar wurde auf Anfang 1805 eine Instruktion für die Offiziere, Unteroffiziere und Gemeinen der Miliz erlassen. In den Gemeinden nahmen die Trüllmeister ihre Arbeit auf.
Rekruten und Auszüger hatten von Anfang März bis Ende Mai und von September bis November jeden Sonn- und Feiertag Exerzierunterricht. Dazu fand jährlich eine Musterung statt. Die Artilleristen wurden quartierweise zusammengezogen und im Hauptort an der Handhabung der Geschütze unterrichtet. Eine Spezialausbildung für die Dragoner dagegen fand nicht statt.

Dragoner
Die Dragonerkompanie bestand aus Hauptmann, Oberleutnant, Unterleutnant, Feldweibel, Fourier, zwei Wachtmeistern, einem Frater, vier Korporalen, zwei Trompetern, einem Schmied und 35 Gemeinen. Nach dem Gesetz von 1806 waren es noch 34 Gemeine. Neu wurde noch ein Cornet mit Unterleutnantrang eingeteilt. Sie zählte also 50 Mann. 1804 hatte jedes Militärquartier 25 Mann zu stellen, d.h. eine halbe Kompanie, alle vier zusammen eine Schwadron. Einer der beiden Hauptleute war gleichzeitig Schwadronchef. 1806 stellte der Kanton nur noch eine Kompanie auf. Als Dragoner sollten nur junge, geschickte und wohlhabende Personen ausgehoben werden. Sie mussten 20 bis 25 (1806:30) Jahre alt und fünf Schuh, vier bis sechs Zoll (173 bis 178 cm) gross sein. Man wollte in erster Linie Freiwillige berücksichtigen.
Nach der Ordonnanz von 1804 bestand die Dragoneruniform aus einem kurzen Rock von scharlachfarbenem Tuch mit hellblauem Kragen, Überschlag und Umschlag. Der Schnitt war gleich wie bei der Infanterie. Der Rock war vorne von der Halsbinde bis zum zweiten Hosenknopf mit zehn grossen, zinnenen Knöpfen geschlossen. Hinten reichte er ein Zoll (2,7 cm) tiefer als bis zum Schritt. Die Kragenhöhe sollte drei Zoll (8,1 cm), die Ärmelüberschläge 2 1/2 Zoll (6,7 cm) und die Umschläge an den Rockschössen 3 1/2 Zoll (9,5 cm) betragen. Die Überhosen waren von hellblauem Tuch, am Gesäss und zwischen den Beinen mit schwarzem Leder belegt und an den Aussennähten von oben bis unten mit weissen Knöpfen besetzt. Der Bund hatte vier Zoll (10,8 cm) breit zu sein; er wurde vorne mit drei Knöpfen, hinten mit einer Schnalle geschlossen. Der Hosenladen sollte fünf Knöpfe haben.
Dazu trug der Dragoner eine schwarze Halsbinde, kurze Stiefel mit schwarzen Sporen und wie alle Milizen einen Mantel von grauem Tuch. Am Sattel war ein hellblauer Mantelsack befestigt. Der helmartige Filzhut mit schwarzer Raupe war ohne Sturmband. Die Offiziere trugen die gleiche Uniform, doch war der Rock länger, wie jener der Infanterieoffiziere. Sie trugen weisse Sporen. Weiss (silbern) war auch der Säbelgriff, die Epauletten und sicherlich auch der Haussecol.
Die Dragoner trugen einen Karabiner, zwei Pistolen und einen langen, geraden Säbel. Das Lederzeug, der Säbelgurt mit weisser Schnalle, die Patronentasche und der Karabinertragriemen waren weiss. Auch Gürtel und Patronentasche der Offiziere waren von weisser Farbe.
Ein Dragonerpferd musste vier bis fünf Jahre alt und vier Schuh, zehn Zoll hoch sein (157 cm). Halfter, Zaum, Steigbügel- und Sattelriemen waren von schwarzem Leder. Alles Metallzeug, die Schnallen und Steigbügel waren ebenfalls schwarz. Über dem Sattel lag ein weisses Schaffell. Das Lederzeug der Offizierspferde dagegen hatte weisse Schnallen. An Stelle des Schaffells wurde eine hellblaue Decke über den Sattel gelegt.

Husaren
Am 11. September 1805 beschloss der Grosse Rat, die Dragoner in Husaren umzuwandeln. Dabei wurde die Uniform neu festgelegt. Die Kavalleristen trugen nun ein kurzes, nach Husarenart zugeschnittenes, rotes Röcklein mit Kragen, Überschlag und Weste von hellblauem Tuch. Die Hose blieb gleich, ebenso der Mantel. Der Mantelsack dagegen sollte neu aus rotem Tuch gefertigt werden. Als neue Kopfbedeckung wurde eine Husarenmütze mit weissem Federbusch vorgeschrieben.
Auch die Bewaffnung wurde geändert. Auf den Karabiner wurde verzichtet. An die Stelle des langen, geraden Säbels trat ein krummer mit einem gelben Griff. Die beiden Pistolen wurden beibehalten. Einstweilen konnten dafür die bisherigen Dragonerpistolen weiterverwendet werden. Das Lederzeug, die kleine Patronentasche und die Säbeltasche sollten weiterhin weiss sein. Auch an der Ausrüstung der Pferde wurde nichts geändert.
Damit hob sich die Uniform der Dragoner bedeutend von jener der übrigen Miliz ab. Als einzige trugen sie einen farbigen Rock. Für alle anderen Waffengattungen hatte man bewusst ein unempfindliches, graumeliertes Tuch gewählt. Die hellblaue Hose stach ebenfalls deutlich vom dunkelblauen Tuch der übrigen Truppen ab. Auch die Kopfbedeckung war verschieden.
Als man 1805 die Uniform änderte, wurde gestattet, die alten Röcke weiter zu verwenden. Neues Tuch sollte aber von jener Farbe sein, wie sie ehemals die Schweizerregimenter in Frankreich trugen. Das war seit 1757 auch die Ordonnanzfarbe der Luzernertruppen gewesen. Es ist kaum anzunehmen, dass schon sehr viele mit der neuen Uniform versehen waren. Offensichtlich wurde Wert darauf gelegt, alte Röcke in Kavallerieuniformen umarbeiten zu können.

Einsätze der Luzerner Kavallerie
In der Mediationszeit wechselte der Vorsitz in der Tagsatzung jährlich. Turnusgemäss sollte Luzern 1808 Direktorialstand werden. Im Hinblick auf diese Verpflichtung beschloss der Kleine Rat am 29. Juli 1807, die Kavallerie-Ausbildung am 5. Oktober aufzunehmen. Als Instruktor konnte Stadt-Quartier-Wachtmeister Alois Mengis gewonnen werden. Er hatte zwölf Jahre in einem königlich-preussischen Reiterregiment gedient. Für seine Bemühungen verlangte er drei Franken Sold pro Tag, ein brauchbares Reitpferd und die Fouragekosten. Die Musterung der Pferde wurde auf den 1. bis 5. September festgelegt.
Die Finanz- und Staatswirtschaftliche Kammer schloss mit Christoph Rüttimann und Bäcker Franz Josef Bell Verträge über die Lieferung von Fourage und Brot ab. Eine Fourage-Ration bestand aus 15 Pfund Heu (Luzerner Gewicht; 7.935 Kg), einem Vierling Hafer Willisauer Mäss (6,69 Liter oder 5.54 Kg) und genügend Stroh. Sie wurde mit 8 Batzen entschädigt. Dazu erhielt Rüttimann den Mist. Jedes Brot musste drei Pfund Luzerner Gewicht (1.58 Kg) schwer sein, es sollte ein gut gebackenes Ruchbrot von kernigem Mehl sein. Das Brot wurde einen Angster unter dem offiziellen Preis bezahlt.
Dazu wurde das Kader der Husarenkompanie ernannt. Hauptmann wurde Christoph Rüttimann von Luzern, Leutnant Heinrich Pfyffer von Altishofen von Mauensee, Unterleutnant Xaver Kottmann von Schongau, Feldweibel Joseph Vonmatt von Luzern. Wachtmeister wurden Leonz Crauer von Rothenburg und Joseph Jost von Willisau, Korporale Stefan Wicki von Hasle und Jacob Moser von Hitzkirch. Jerman Schmidli von Ruswil wurde Cornet. Damit umfasste die Kompanie Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten aus dem ganzen Kanton und allen vier Militärquartieren, wie es im Gesetz von 1806 vorgesehen war.
Weitaus am meisten Arbeit hatten die Luzerner Husaren denn auch im Direktorialjahr 1808. Bereits am 31. Dezember wurden die 30 Husaren mit zwei Offizieren nach Zug beordert, um bei der Übergabe des Landammannamtes zu assistieren und den neuen Bundeslandammann Vinzenz Rüttimann nach Luzern zu begleiten.
Beim Eintreffen der fremden Gesandten Ende Mai kamen sie erneut zum Einsatz. Dabei wurde die Grösse der Eskorte genau nach der Würde des Gesandten bemessen. Der französische Ambassador Vial erhielt einen Hauptmann, einen Unteroffizier und zwölf Gemeine zugeteilt, der österreichische, spanische und preussische Gesandte je einen Oberleutnant und acht, der württembergische, badische und bayrische Gesandte einen Unterleutnant und vier, der diplomatische Agent von Italien und allfällig weitere Vertreter nur noch einen Unteroffizier und zwei Gemeine.
Den Zug zur feierlichen Eröffnung der Tagsatzung in der Jesuitenkirche führten ebenfalls 6 Husaren mit einem Unteroffizier an. Hauptmann, Unterleutnant und die restlichen 24 Husaren beschlossen ihn. Für diese Paradedienste waren neben der Husarenkompanie auch zwei Grenadierkompanien und eine Artilleriekompanie aufgeboten worden.
Quellen
- Amtliche Sammlung der neuern eidgenössischen Abschiede Bd. 1, 1834, S. 153.
- Gesetz betreffend die Organisazion der Miliztruppen. Luzern, 22. Februar 1804.
- Verordnung betreffend die Kleidung und Bewaffnung der Miliztruppen des Kantons Luzern, vom 15. Januar 1805.
- Neue Organisazion der Miliztruppen des Kantons Luzern, vom 23. April 1806.
- Schweizer Kriegsgeschichte Bd. 3, Heft 8, 1921, S. 58.
- Pfyffer, Kasimir: Der Kanton Luzern, Bd. 2, 1859, S. 186.
- Pfyffer, Kasimir: Geschichte der Stadt und des Kantons Luzern, Bd. 2, 1861, S. 247.
- Staatsarchiv Luzern, Akten 21/26 D, 21/27 A, 23/101 A, 23/106 C, 23/107 B, 23/110 A.
Anmerkung
Dieser Artikel wurde im Jahr 2012, in «Der Tanzbödeler», Magazin für Uniformkunde und Militärgeschichte, Heft 94-96 (vergriffen), bereits einmal publiziert. Für die Veröffentlichung in «1847.ch» wurde der Artikel leicht gekürzt und mit zusätzlichen Abbildungen versehen.
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