Zuweilen geht mal was vergessen …!

1845: Schlamperei einer Luzerner Kompanie

Der Streit zwischen konservativen und liberalen Kreisen in der Schweiz wurde gegen Mitte des 19. Jahrhunderts immer hitziger. 1844 übertrug die konservative Regierung in Luzern den Jesuiten die Jugendausbildung. Das erregte Unmut in den liberalen Kreisen des Kantons und der Schweiz. Am 8. Dezember 1844 marschierten etwa 1000 liberale Freischärler gegen Luzern. Zusammen mit den dortigen Radikalen wollten sie die konservative Regierung stürzen. Die Luzerner Regierungstruppen hatten mit den schlecht organisierten und unzureichend bewaffneten Umstürzlern jedoch leichtes Spiel.

Knapp vier Monate später, musste sich Luzern eines weiteren Freischarenzuges erwehren. Denn Ende März 1845 zogen die radikalen Freischärler wiederum gegen die Zentralschweizer Metropole. Diesmal war die Truppe etwa 3500 Mann stark. Den Kern bildeten Luzerner Radikale. Grössere Kontingente kamen aus den Kantonen Bern, Solothurn, Baselland und Aargau. Am 31. März und 1. April kam es zu mehreren Scharmützeln. Dabei wurden die Freischärler durch die Luzerner Regierungstruppen wiederum geschlagen.

Die Luzerner Regierung wollte sich in der Folge nicht durch weitere solche Angriffe überraschen lassen. Deshalb beliess sie einen Teil ihrer Truppen im Feld. Diese bezogen in verschiedenen Ortschaften Kantonnemente. Hin und wieder wurden die Truppen abgelöst oder wechselten den Standort.

So auch die zweite Jägerkompanie des dritten Luzerner Infanteriebataillons. Diese dislozierte am 18. April von der Luzerner Vorortsgemeinde Horw nach Willisau. Allerdings schien es während des Aufenthalts dieser Kompanie in Horw mit der Disziplin etwas gehapert zu haben. Wie sonst lässt es sich erklären, dass die abrückenden Soldaten im als Kantonnement dienenden Horwer Schulhaus verschiedenste ihrer Effekten zurückliessen. Darunter befanden sich allerdings nicht nur Kleinigkeiten, sondern auch Gewehre, Patronentaschen und Tornister. Letzteres waren immerhin Gegenstände, die man beim Abrücken nicht einfach so mal übersehen konnte.

Als dann in Willisau das Fehlen dieser Effekten festgestellt wurde, beeilte sich der Kommandant des Bataillons, die Gegenstände rasch möglichst wieder in die Hände zu bekommen. Dazu richtete er ein Schreiben an den Chef des Generalstabs in Luzern, Oberst Franz von Elgger. Darin beantragte er, dass die zurückgelassenen Artikel unverzüglich durch den Train von Horw nach Willisau gebracht werden sollten.

Das Gesuch an den Chef des Generalstabs (Privatsammlung).

Transkription.
Willisau den 20ten. April 1845.

Titl Herrn Oberst F. R. von Elgger
Chef des General Stabs in Luzern.

Herr Oberst !

Aus Versehen des am 18ten dies in Horw stationierten 2ten Jäger Comp. Comandten sind im dortigen Schulhause verschiedene Militair Effekten, als: Gewehre, Patrontaschen, Habersäke ec zurückgeblieben.
Ich ersuche Sie gefälligst Anordnung treffen zu lassen, dass diese Gegenstände mittelst Train-Pferdten auf Morgens bei Zeiten hieher transportiert werden.
Beiliegend ein Schreiben an den Gemeindeammann in Horw auf welches hin derselbe die Effekten ausliefern wird.

Mit vollkommenster Hochachtung und Ergebenheit

Der Commandant des 3ten. Cantonal Bataillons
Carl Meÿer

So geschah es dann auch. Ein Trainsoldat erhielt den Auftrag, die besagten Artikel umgehend nach Willisau zu transportieren. Am 24. April rapportierte der Bataillonskommandant die erfolgte Lieferung dem Chef des Generalstabs.

Erste Seite des Schreibens mit der Information, wie die Sache erledigt worden ist. Die Angelegenheit wird im unteren Absatz behandelt (Privatsammlung).

Transkription.
Willisau den 24t. April 1845.

Titl. Herrn Oberst F. R. von Elgger
Chef des General Staabs in Luzern!

Herr Oberst !
[…]
Die durch Train Soldat Vonwl mir durch Herrn Zeughaus-Inspektor Göldlin zugesandten Effekten habe ich erhalten. Diese Nachlässigkeit in Horw beschlägt Hr. Lustenberger II. Unterleutenant der 2t. Jäger Comp. der als einziger Offizier die Compagnie in Horw kommandirte; es ist übrigens diese Unachtsamkeit einem noch jungen unerfahrenen erst kürzlich brevetirten Offizier nicht zu hoch anzurechnen, er hat übrigens einen Verweis hierüber von mir erhalten.

Empfangen Sie hiemit die Versicherung meiner vollsten Hochachtung und Ergebenheit!

Der Bataillons-Commandant
Carl Meÿer

In der Regel verfügte zu der Zeit jede Infanteriekompanie über vier Offiziere. Einen Hauptmann als Kommandanten, einen Oberleutnant, einen I. Unterleutnant und einen II. Unterleutnant. Während der Verschiebung der 2. Jägerkompanie von Horw nach Willisau war nur einer dieser Herren bei der Einheit anwesend. Der jüngste und unerfahrenste Offizier, nämlich der II. Unterleutnant, hatte die Dislokation durchzuführen.

Weshalb dem so war, ist nicht bekannt. Der 18. April 1845 war ein Freitag. Vielleicht befanden sich die anderen Offiziere an diesem Tag bereits im Wochenendurlaub oder waren sonst wie anders beschäftigt. Dieser Tatsache war sich auch der Kommandant des Bataillons bewusst. Dementsprechend zeugte dann auch die fällige Bestrafung des säumigen Unterleutnants, von einer gehörigen Portion Augenmass und gesundem Menschenverstand vonseiten des Bataillonskommandanten.

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