René Ackermann, veröffentlicht am 30.06.2025

Uniformierung
Dunkelblaue Feldmütze mit roten Vorstössen, ohne Gradabzeichen (17.1.1861, § 7).
Dunkelblauer Waffenrock ohne Achselklappen, mit dunkelblauem Umschlagkragen, schwarzen Kragenpatten und hochroten Vorstössen, sowie zwei parallelen Reihen von je fünf, vergoldeten, mit dem Gepräge von zwei gekreuzten Kanonen und darüber stehender Granate versehenen Knöpfen (27.4.1868, § 1).
Eisengraue Hosen mit hochroten Vorstössen (27.4.1868, § 5).
Hellgraue Handschuhe (27.4.1868, § 15).
Bewaffnung und Ausrüstung
Säbel für berittene Offiziere mit stählernem Gefäss und ebensolcher Scheide (5.12.1867, § II und 28.6.1869, § 2).
Schlagband aus dunklem Juchtenleder, mit rund geflochtenem Riemen (27.4.1868, § 13).
Säbelkuppel aus dunklem Juchtenleder, mit zwei Tragriemen, unter dem Waffenrock getragen (27.4.1868, § 12).
Anmerkung
Die Offiziersanwärter, Aspiranten genannt, trugen zu der Zeit die gleiche Bekleidung wie die Offiziere. Über Gradabzeichen, also Streifen an der Feldmütze und Briden auf den Schultern, verfügten sie jedoch noch nicht (27.4.1868, § 9).
Das Schlagband galt damals noch nicht als allgemeines Offiziersabzeichen. Es hatte eine rein praktische Funktion. Die Säbel aller Berittenen waren mit einem Schlagband versehen. Wenn dieses um das Handgelenk geschlauft war, konnte der Säbel nicht zu Boden fallen. Siehe auch Artikel «Schön, aber nicht korrekt».
Fotoatelier und Zeitpunkt der Aufnahme
Rudolf Bühlmann, Maler, Ateliers für Photographie, Bazar National, bei der neuen Caserne und Mitte Bälliz, Thun.
Die Fotografie entstand nach dem 27.4.1868. Ab diesem Zeitpunkt wurde bei der Artillerie der Waffenrock eingeführt.
(Foto: Privatsammlung.)
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