1900: Fotografie eines Krankenwärters der Guiden
René Ackermann, veröffentlicht am 28.06.2025
Wirft man einen ersten, raschen Blick auf diese Fotografie, fällt einem sofort der markante Tschako auf dem Baumstumpf ins Auge. Alles klar, ein Kavallerist. Schaut man sich dann aber den Soldaten etwas genauer an, kommen doch erste Zweifel auf. Hat dessen Uniform tatsächlich einen weissen Kragen? Und wieso trägt der Mann keine Kavallerieepauletten? Das ist dann doch alles sehr rätselhaft …

(Fotografie aus der Zeit, von Marie Borle, Militärstrasse, Bern, Privatsammlung).
Doch Rätsel sind nun einmal da, um gelöst zu werden. Und des Rätsels Lösung lautet: beim Abgebildeten handelt es sich um einen Krankenwärter einer Guidenkompanie.
Die Krankenwärter
Gemäss der Militärorganisation von 1875 war praktisch jeder Einheit der Armee mindestens ein Krankenwärter zugeteilt. Bei diesen Wärtern handelte es sich um Soldaten, die für die erste Versorgung der Kranken und Verwundeten zuständig waren. Ausgehoben wurden dafür «nicht blutscheue und nicht schwächliche, ordentliche, des Lesens und Schreibens kundige Leute, womöglich Freiwillige» mit einer Körpergrösse von mindestens 156 cm. Die Wärter gehörten den Sanitätstruppen an und waren somit eigentliche Sanitätssoldaten.
Ihre Ausbildung erhielten sie in einer speziellen, fünf Wochen dauernden Rekrutenschule für Sanitätsmannschaften. Anfänglich wurde ihnen zuvor noch in einer Infanterierekrutenschule während zweier Wochen ein angemessener militärischer Vorunterricht erteilt. Bald jedoch, wurde dieser Vorunterricht als Vorkurs von 10 Tagen direkt mit der Sanitätsrekrutenschule vereinigt. Nach der Rekrutenschule hatten die Wärter, zwecks praktischer Ausbildung, dann zusätzlich noch einen dreiwöchigen Kurs in einem Spital zu absolvieren.
Mit der Militärorganisation von 1875 war jeder Dragonerschwadron ein Wärter zugeteilt. Die Guidenkompanien verfügten zumindest bis 1887 noch über keine eigenen Sanitätssoldaten. Zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt, scheint dann allerdings auch den Guidenkompanien Sanitätspersonal zugeteilt worden zu sein. Mit der Truppenordnung von 1912 jedenfalls, verfügte jede Dragoner- und jede Guidenschwadron über einen Sanitätsgefreiten oder Sanitätsunteroffizier.
Grüne Reiter
Die Kavalleristen, also Dragoner und Guiden, trugen zu jener Zeit einen dunkelgrünen Waffenrock mit karmoisinrotem Kragen und Vorstössen (Passepoils) sowie glatten, weissen Knöpfen. Auf den Schultern waren weissmetallene Achselschuppen, umgangssprachlich «Epauletten», befestigt. Die dunkel melierten Hosen dieser Reiter besassen einen schmalen, karmoisinroten Vorstoss. Als Kopfbedeckung diente ein mit Metallteilen verstärkter Tschako, dessen hervorstechendes Merkmal ein markanter Rosshaarpinsel war. Dragoner trugen schwarze, Guiden weisse Pinsel. Eine solch auffallende Kopfbedeckung trugen nur die Kavalleristen. Alle anderen Truppengattungen waren einheitlich mit einfacheren Tschakos ausgerüstet.

Abgebildet ist ein Dragoner. Diese trugen einen schwarzen Pinsel auf dem Tschako. Bei den Guiden war dieser Pinsel weiss (Abbildung aus: Die schweizerische Armee 1894, Verlag Ch. Eggimann & Cie., Genf, 1894, Privatsammlung).
Blaue Wärter
Die Wärter der Kavallerie gehörten, wie auch die Wärter aller anderen Truppengattungen, den Sanitätstruppen an. Deshalb trugen sie auch deren Uniform. Diese bestand ab 1875 aus einem dunkelblauen Waffenrock mit hellblauem Kragen und Vorstössen sowie glatten, weissen Knöpfen. Als Kopfbedeckung war der «normale» Tschako mit blauem Pompon, internationaler («Rot-Kreuz») Kokarde, weisser Ganse (bis 1888) und weisser Nummer der Einheit vorgeschrieben. Das Bekleidungsreglement von 1875 wurde über die Jahre laufend den sich ändernden Bedürfnissen angepasst. So wurde ab 1878 eine weisse, wollene Litze am Kragen der Wärter angebracht. 1893 wurde ein neuer Waffenrock mit unten ringsum gehendem Vorstoss eingeführt. Die Ärmel dieses Rocks besassen nun keine Schlitze mehr, sondern Rollaufschläge. Dazu wurde ein geschwärzter Ledergurt getragen.

Träger und Wärter trugen dieselbe Uniform. Einzig die weissen Litzen am Kragen der Wärter unterschieden diese von den Trägern (Abbildung aus: Die schweizerische Armee 1894, Verlag Ch. Eggimann & Cie., Genf, 1894, Privatsammlung).
Mit der Ordonnanz von 1898 änderte sich an der Uniform der Wärter praktisch nichts. Einzig die Kokarde am Tschako war nun nicht mehr die «Rot-Kreuz», sondern die eidgenössische und das Lederzeug wurde nicht mehr geschwärzt sondern blieb naturbraun. Jedoch waren ab 1898 für die Wärter der Kavallerie der Reitermantel und die Stiefelhosen der Kavallerie, allerdings mit blauen Vorstössen, explizit vorgeschrieben. Nun weiss man, dass mit dem Reglement von 1898 wenig Neues erfunden, sondern hauptsächlich Bestehendes einfach neu reglementiert worden ist. Folglich darf angenommen werden, dass die berittenen Wärter auch schon vor 1898 den Reitermantel und die blau passepoilierten Reithosen getragen haben dürften.
Ein blauer Reiter
Die ob genannten Fakten ermöglichen es uns, die schwarz-weisse Fotografie unseres Guiden-Krankenwärters zu «kolorieren». Der Abgebildete trägt den dunkelblauen, mit hellblauen Passepoils und weissen Knöpfen versehenen Waffenrock der Sanitätstruppen. Als besonderes Abzeichen prangen zwei weisse Litzen auf seinem hellblauen Kragen. Als Beinkleid dient eine mit hellblauen Passepoils garnierte, dunkel melierte Kavallerie-Stiefelhose. Diese steckt in Stiefeln aus geschwärztem, geschmeidigem Leder. Bewaffnet ist er mit dem eisernen Säbel der berittenen Truppen. Als Kopfbedeckung ist der schwarze, mit weissmetallenen Beschlägen und weissem Pinsel versehene Guidentschako abgebildet.
Bei diesem Kavallerietschako sind wir allerdings noch auf Mutmassungen angewiesen. Das Sanitätspersonal hatte gemäss den Vorschriften den normalen Tschako der Sanitätstruppen zu tragen. Handelte es sich beim Kavallerietschako unseres Wärters um eine geduldete Extravaganz? Oder wurde den Wärtern der Kavallerie irgendwann einmal offiziell erlaubt, diese Kopfbedeckung zu tragen? Oder war der Tschako auf der Fotografie gar nicht die eigentliche Kopfbedeckung unseres Wärters. Wurde eventuell eine ganze Serie von Fotos von Angehörigen der Guidenkompanie 2 aufgenommen? Wurde dazu ein Tschako auf dem Baumstumpf platziert, um nicht gezwungen zu sein, den Hut jedes einzelnen Soldaten für die Aufnahme auf dessen Kopf zurecht rücken zu müssen? Wir wissen es nicht.

Nach 1898 wurde die Rot-Kreuz-Kokarde auf dem Hut der Sanitätssoldaten durch eine eidgenössische Kokarde ersetzt (Privatsammlung).
Wann entstand die Aufnahme?
Auf der Rückseite des Fotos finden sich keinerlei Jahreszahlen. Somit müssen zur Beantwortung dieser Frage Indizien heran gezogen werden. Der vom Wärter getragene Kavalleriesäbel entspricht der Ordonnanz von 1896. Folglich entstand die Aufnahme frühestens 1896. Ein weiteres Indiz bildet der vom Abgebildeten getragene Leibgurt. Dieser entspricht noch der Ordonnanz von 1875 und nicht schon derjenigen von 1898. Es wäre allerdings voreilig, sich nun auf einen Entstehungszeitpunkt der Fotografie auf die Zeit zwischen 1896 und 1898 festzulegen. Denn alte Ausrüstungsstücke durften bekanntlich bei der Einführung einer neuen Ordonnanz noch ausgetragen werden. Doch der Gurt könnte darauf hindeuten, dass das Bild entweder vor, oder doch nicht allzu lange nach 1898 aufgenommen worden ist.
Einen weiteren wichtigen Hinweis bietet der Werdegang der Fotografin, Marie Borle. Diese betrieb an der Militärstrasse 42 in Bern von 1895 bis 1897 und dann wieder von 1902 bis 1904 ein Fotoatelier. Der Entstehungszeitrum unserer Fotografie kann somit zweifelsfrei auf die Zeit zwischen 1896 und 1904 eingegrenzt werden.
Quellen und Literatur
- Bekleidungsreglement für die schweizerische Armee. Bundesratsbeschluss vom 24. Mai 1875.
- Bundesrathsbeschluss betreffend die Abzeichen der Krankenwärter und Krankenträger, vom 31. Heumonat 1878.
- Reglement über den Sanitätsdienst, vom 2. September 1887.
- Abänderung des Waffenrocks, Verhandlungen des schweiz. Bundesrates vom 14. April 1893.
- Die schweizerische Armee 1894, Verlag Ch. Eggimann & Cie., Genf, 1894.
- Reglement über die Bekleidung und Ausrüstung der schweizerischen Armee, 11. Januar 1898.
- Isler, Johann: Das Wehrwesen der Schweiz, Band I., Die Wehrverfassungen vor 1907, Zürich 1914.
- Egli, Karl: Schweizer Heereskunde, Zürich 1912.
- www.foto-ch.ch => Personen => Marie Borle.
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