Pompons, 1852-1869

Offiziere und Mannschaften

Nachfolgend werden die auf den Kopfbedeckungen getragenen Pompons der Schweizer Armee aus der Zeit von 1852 bis 1869 vorgestellt.

Der wollene Pompon wurde von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten auf dem Tschako getragen. Er zeigte die Truppengattung bzw. die Einheit an. Der Pompon der Ordonnanz 1852 hatte einen Durchmesser von 4,8 cm. Die sich darauf befindliche wollene «Flamme» hatte eine Länge von 6 cm. Die Flamme wurde mit einer gleichfarbigen Schlaufe zusammen gehalten. Der Pompon der Ordonnanz 1861 hatte einen Durchmesser von 4,2 cm.

Die Farben der Pompons waren zwar reglementarisch festgelegt, eine Normierung derselben existierte allerdings nicht. So finden sich vor allem von den Farben rot, blau, grün und gelb jeweils Pompons in den verschiedensten Farbtönen.

Keinen Pompon trugen: Dragoner und Guiden 1852 (Raupenhelm), Dragoner 1861 (Raupenhelm), Scharfschützen und Genie 1861 (Melone mit Federbusch).

Pompons, Ordonnanz 1852 (nach Farben alphabetisch geordnet)

Blaue (gem. Regl. hellblaue) Kugel, rote Flamme. Infanterie: 4. Füsilierkompanie.
Gelbe Kugel, rote Flamme. Infanterie: 3. Füsilierkompanie.
Grüne Kugel, grüne Flamme. Scharfschützen.
Grüne Kugel, rote Flamme. Infanterie: 1. Jägerkompanie (Jäger rechts).
Grüne Kugel, rote Flamme, gelbe Schlaufe. Infanterie: 2. Jägerkompanie (Jäger links).
Rote Kugel, rote Flamme. Artillerie.
Rote Kugel, schwarze Flamme. Genie.

Rote (gem. Regl. scharlachrote) Kugel, weisse Flamme. Instruktoren (ohne Abbildung).

Schwarze Kugel, rote Flamme. Infanterie: 2. Füsilierkompanie.
Weisse Kugel, rote Flamme. Infanterie: 1. Füsilierkompanie.
Weisse Kugel, weisse Flamme. Infanterie: Bataillonsstab.

Pompons, Ordonnanz 1861 (nach Farben alphabetisch geordnet)

Blau. Infanterie: 4. Füsilierkompanie (gem. Regl. hellblau) / Krankenwärter (gem. Regl. kornblumenblau).
Gelb. Infanterie: 3. Füsilierkompanie.
Gelb oben, grün unten. Infanterie: 2. Jägerkompanie (Jäger links).
Grün. Infanterie: 1. Jägerkompanie (Jäger rechts).
Rot. Artillerie / Instruktoren (gem. Regl. scharlachrot).
Schwarz. Infanterie: 2. Füsilierkompanie.
Weiss. Infanterie: Bataillonsstab / Infanterie: 1. Füsilierkompanie, nur 1861 / Kavallerie: Guiden.

Weiss oben, rot unten. Infanterie: 1. Füsilierkompanie, ab 1862 (ohne Abbildung).

Quellen

  • Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres, vom 27.08.1852.
  • Abänderungen zum Reglement über die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres vom 27. August 1852. Beschluss des Bundesrathes vom 17. Jänner 1861.
  • Bundesrathsbeschluss, betreffend die Bekleidung und Bewaffnung der eidg. Instruktoren und Aspiranten der Spezialwaffen, vom 13. März 1861.
  • Abänderung des Bekleidungsreglements von 1861. Kreisschreiben des schweizerischen Bundesrathes, vom 15. Januar 1862.

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